SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2080 18. Wahlperiode 2014-09-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Schulische Assistenzstellen Vorbemerkung der Fragestellerin: In ihrer Pressemitteilung vom 16. Juni 2014 hat die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW angekündigt, dass 314 schulische Assistenzstellen ab dem Jahr 2015 eingerichtet werden sollen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Mittel für den Aufbau einer Schulischen Assistenz werden - vorbehaltlich der Zu- stimmung des Landtags zum Haushaltsgesetz - ab 2015 bereitstehen. Diese Form einer Unterstützung von Schule wird möglich, weil der Bund künftig die BAföG- Kosten übernehmen wird. Im Hinblick darauf, dass auf Bundesebene die entspre- chende Entscheidung dazu erst im Juni 2014 getroffen worden ist, konnte zunächst nur bestimmt werden, für welchen Zweck diese Mittel eingesetzt werden und in wel- cher Größenordnung dies geschehen soll. Es steht jedoch bereits fest, dass für die Schulische Assistenz keine neuen Stellen im Landeshaushalt ausgewiesen werden. Vielmehr soll ein Betrag von rund 13,2 Mio. € bereitgestellt werden, mit dessen Hilfe Assistenzkräfte beschäftigt werden können, um Lehrkräfte beim inklusiven Unterricht durch die von ihnen vielfach geforderten Drucksache 18/2080 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 „helfenden Hände“ (vgl. Bericht der Landesregierung „Inklusion an Schulen“, LT-Drs. 18/2065, S. 34 f.) zu entlasten. Dies wird zunächst schwerpunktmäßig im Bereich der Grundschulen umgesetzt. Die potentiellen Aufgabenfelder für die Schulische Assistenz sind grundsätzlich im Inklusionsbericht bereits umrissen (vgl. LT-Drs. 18/2065, S. 7). Mit der Schulischen Assistenz als Unterstützung der inklusiven Schule wird auch im bundesweiten Vergleich Neuland betreten. Daher bedarf es einer sorgfältigen Analy- se, welche Trägerstrukturen sich dafür empfehlen, nach welchen Kriterien die vorge- sehenen Mittel verteilt werden und welche Qualifikation von den schulischen Assis- tenzkräften zu fordern ist. In diesen Klärungsprozess müssen die schulische Praxis ebenso wie - und zwar unter dem Aspekt ihrer Schulträgerfunktion wie in ihrer Zu- ständigkeit für die Jugend- und Sozialhilfe (Kreise und kreisfreie Städte) - die kom- munale Seite einbezogen werden. Denn die Schulische Assistenz soll perspektivisch auch mit dazu beitragen, einen weiteren Aufwuchs der Kosten für Schulbegleitung in ihrer jetzigen Form zu begrenzen bzw. dort, wo Schule in ihrer pädagogischen Kern- aufgabe betroffen ist, teilweise entbehrlich zu machen (vgl. LT-Drs. 18/2065, S. 48). Im Hinblick auf die Fülle von konzeptionellen Fragen, die noch zu beantworten sind, können die einzelnen Punkte der Kleinen Anfrage deshalb derzeit nicht abschließend beantwortet werden. 1. Wie sieht die genaue Verteilung der 314 Stellen aus (bitte für jeden Kreise an- geben und aufschlüsseln nach Grundschulen, Förderzentren, Regionalschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Berufsbildende Schulen)? Antwort: Es ist vorgesehen, zunächst eine Schulische Assistenz an Grundschulen einzurich- ten, um vor allem diese Schulart mit ihrem sehr heterogenen Schülerspektrum in ih- rem pädagogischen Kernbereich systemisch zu stärken und die Schülerinnen und Schüler von Anfang an präventiv zu unterstützen. 2. Welche Aufgaben sollen von den schulischen Assistentinnen und schulischen Assistenten wahrgenommen werden? 3 Antwort: Wie in der Vorbemerkung dargelegt, ist die Aufgabengestaltung der Schulischen As- sistenz sowohl auf Ebene der Schulen als auch mit den Kommunalen Landesver- bänden im Detail noch zu entwickeln. In jedem Fall werden zu den Handlungsfeldern der Schulischen Assistenz insbesondere die unterstützende Mitarbeit im Unterricht sowie außerunterrichtliche pädagogische Aufgaben gehören (z.B. die Unterstützung des sozialen Lernens oder die Förderung in unterrichtsergänzenden Angeboten, bei- des auch im Rahmen des Ganztags); darüber hinaus kommen die Planung und Durchführung von Projekttagen ebenso in Betracht wie die Begleitung und Unterstüt- zung beim Lernen am anderen Ort. 3. Welche Qualifikationen müssen erfüllt sein, um als schulische Assistentin oder schulischen Assistenten arbeiten zu können? Antwort: Schulische Assistentinnen und Assistenten sollen grundsätzlich über eine Qualifikati- on verfügen, die sie befähigt, sich wirksam an der innerschulischen Förderung junger Menschen zu beteiligen. Das für die Schulische Assistenz noch zu entwickelnde De- tailkonzept wird auch Aussagen zur erforderlichen Qualifikation und zu etwaigen Fortbildungsnotwendigkeiten treffen. 4. Werden die schulischen Assistentinnen und schulischen Assistenten unbefristet eingestellt? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Gestaltung der Arbeitsverträge wird in dem vorzugebenden konzeptionellen Rahmen dem jeweiligen Anstellungsträger obliegen. Ziel ist eine langfristige Beschäf- tigung, damit die schulischen Assistenzfunktionen eine nachhaltige Wirkung entfalten können. 5. Sollen die schulischen Assistentinnen und schulischen Assistenten Aufgaben übernehmen, die bisher von anderen Berufsgruppen wahrgenommen wurden? a) Wenn ja, welche Aufgaben? b) Wenn ja, von welcher Berufsgruppe wurden sie bisher wahrgenommen? Drucksache 18/2080 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Das Aufgabenfeld der Schulischen Assistenz wird, wie in der Vorbemerkung darge- legt, erst noch zu definieren sein. 6. Wie und nach welchen Kriterien werden die schulischen Assistentinnen und schulischen Assistenten entlohnt? Antwort: Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 4; das Entgelt wird sich gemäß den tarif- rechtlichen Bestimmungen an der jeweiligen Qualifikation der Beschäftigten orientie- ren. 7. Sollen ab dem Jahr 2015 weitere schulische Assistenzstellen eingerichtet wer- den? a) Wenn ja, wie viele? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Es ist vorgesehen, bereits ab 2015 jährlich den vollen Betrag in Höhe von rund 13,2 Mio. € zur Verfügung zu stellen.