SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2088 18. Wahlperiode 2014-07-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Standorte ausländischer Geheimdienste in Schleswig-Holstein? Vorbemerkung des Fragestellers: Durch die Veröffentlichung durch Spiegel Online "Snowden-Dokumente: Hier sitzt die NSA in Deutschland" vom 18.6.2014 aus den "Sigad Listing" Dokumenten von Edward Snowden geht hervor, dass die NSA Standorte in Lübeck betrieben hat, und in Schleswig wahrscheinlich noch betreibt. 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste und ähnlicher Organisationen in Schleswig-Holstein? Wenn ja wird um eine Darstellung der betreffenden Erkenntnisse gebeten. Antwort: Nein. 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über Büros, Anlagen zur Kommunikationsüberwachung und anderen Einrichtungen ausländischer Geheimdienste in Schleswig-Holstein? Wenn ja wird um eine Darstellung der betreffenden Erkenntnisse gebeten. Antwort: Nein. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Einrichtungen der NSA in Schleswig? Antwort: Keine. Drucksache 18/2088 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Einrichtungen der NSA in Lübeck? Antwort: Keine. 5. Kann die Landesregierung aufgrund eigener Erkenntnisse ausschließen, dass aus Schleswig-Holstein heraus vollständig oder teilweise unbemannte Flugobjekte (Drohnen) fremder Staaten gesteuert wurden, welche direkt oder indirekt zur Tötung von Menschen eingesetzt wurden? Antwort: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 6. Wie beabsichtigt die Landesregierung auf die Überwachung durch ehemals "befreundete" Geheimdienste zu reagieren? Antwort: Der Spionageabwehr liegen derzeit keine konkreten und verwertbaren Erkenntnisse zu einer systematischen Überwachung durch ehemals „befreundete “ Geheimdienste vor. Vor der Veröffentlichung der Snowden-Dokumente war lediglich bekannt, dass die Geheimdienste der „Five-Eyes“1 eine strategische Aufklärung zum Schutz ihrer nationalen Interessen wahrgenommen haben. Zuvor konzentrierte sich die hiesige Spionageabwehr auf die Länder, von denen geheimdienstliche Aktivitäten nachweislich ausgingen (z.B. Russland, China, Iran, Syrien, Marokko u.a.). Die Enthüllungen von Edward Snowden haben zur Folge, dass die Spionageabwehr eine Neujustierung der Verdachtsgewinnung vorgenommen hat, und nunmehr ihr Augenmerk in alle Richtungen (360°Blick) lenkt. 7. Welche und wie viele Ressourcen, insbesondere personelle, werden vom Land zur Abwehr von Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste und ähnlicher Organisationen eingesetzt? Sind diese Ressourcen nach Auffassung der Landesregierung hinreichend zur Gewährleistung eines effektiven Schutzes vor Wirtschaftsspionage? Beabsichtigt die Landesregierung, Veränderungen an diesen Ressourcen vorzunehmen? Antwort: Es sind zwei Mitarbeiter sowohl zur Abwehr von Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste und ähnliche Organisationen als auch zur Abwehr von anderer Spionage durch ausländische Geheimdienste und ähnliche Organisationen eingesetzt. Derzeit ist nicht beabsichtigt Veränderungen an diesen Ressourcen vorzunehmen. 1 USA (NSA), Kanada (CSEC), Großbritannien (GCHQ), Australien (DSD) und Neuseeland (GCSB) bilden die so genannten Five-Eyes Schleswig-Holsteinischer Landtag- 18. Wahlperiode Drucksache 18/2088 3 Die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist Hauptaufgabe der Bundesbehörden und des Bundesamtes für Verfassungsschutz . 8. Welche und wie viele Ressourcen, insbesondere personelle, werden vom Land zur Abwehr von anderer Spionage durch ausländische Geheimdienste und ähnlicher Organisationen eingesetzt? Sind diese Ressourcen nach Auffassung der Landesregierung hinreichend zur Gewährleistung eines effektiven Schutzes vor Spionage? Beabsichtigt die Landesregierung, Veränderungen an diesen Ressourcen vorzunehmen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 7. 9. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Personen mit öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein schnell und komfortabel kommunizieren können, ohne durch ausländische Geheimdienste und ähnlicher Organisationen überwacht zu werden? Antwort: Die Landesregierung eröffnet jeder Person grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen des Erfordernisses auf unterschiedlichen Kommunikationskanälen mit ihr zu kommunizieren. Geeignete Kontaktdaten finden sich in einschlägigen Veröffentlichungen2. Die Kommunikation von Personen mit anderen öffentlichen Stellen unterliegt nicht der Zuständigkeit der Landesregierung. 2 U.A. http://www.schleswig-holstein.de/Portal/DE/Service/Impressum/EMailHinweis.html.