SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/209 18. Wahlperiode 12-09-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Teilzeitausbildung Vorbemerkung der Landesregierung: Im Jahr 2005 haben die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und die Handwerkskammer Lübeck als bundesweit erste Kammern mit dem STARegio Projekt „Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“ ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, das auf Teilzeitausbildung als Regelausbildung abzielt. Erstmals wurde hier Teilzeitausbildung als Regelausbildung ermöglicht , ohne dass es einen organisatorischen Überbau durch einen Bildungsträger gab. Das Konzept wurde 2006 ins Zukunftsprogramm Arbeit der Landesregierung übernommen und unter Federführung des Wirtschaftsministeriums flächendeckend in Schleswig-Holstein eingeführt. In den ersten fünf Jahren der Projektarbeit wurden 1.200 Teilzeitausbildungsplätze eingeworben und ca. 5.000 interessierte junge Menschen beraten. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesinstituts für Berufsbildung wurden 2009 in Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfahlen bundesweit die meisten Teilzeitausbildungsplätze geschaffen. Bezogen auf deren Anteil an den insgesamt geschaffenen Ausbildungsplätzen ist Schleswig-Holstein bundesweit führend. Die bisherige Arbeit hat gezeigt , dass das Projekt „Teilzeitausbildung“ eine win-win-Situation für alle Beteiligten schafft: Betriebe bekommen motivierte und sozial kompetente Auszubildende passgenau vermittelt, junge Eltern, auch Alleinerziehende, haben die Chance auf einen erfolgreichen beruflichen Abschluss – in der Regel in der normalen Ausbildungszeit von drei Jahren. Nach Auffassung der Landesregierung kann die Teilzeitausbildung künftig noch größere Bedeutung gewinnen, weil die Pflege der älteren Generation junge Menschen immer umfangreicher beanspruchen dürfte. Drucksache 18/209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele Menschen werden derzeit in Schleswig-Holstein in Teilzeit ausgebildet, differenziert nach Geschlecht, Ausbildungsort, Ausbildungsberuf und ggf. nach Familienstand und Anzahl der Ausbildungsabbrüche? Antwort: Im Jahr 2011 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 20.880 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Sie verteilten sich auf 12.333 Männer und 8.547 Frauen. Hiervon wurden 159 Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit vereinbart, 150 davon mit Frauen. Bundesweit wurden 1.143 Teilzeitausbildungsverhältnisse geschlossen (1.058 mit Frauen).1 Festzuhalten ist, dass 14% der im Jahr 2011 bundesweit abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit in Schleswig-Holstein eingerichtet wurden. Die Verteilung nach Alter und Geschlecht gestaltet sich für Schleswig-Holstein wie folgt:2 Teilzeitausbildung (Ausbildungsberufe insgesamt, inkl. §66 BBIG/ §42m HwO) Alter in Jahren Geschlecht Gesamt männlich weiblich Anteil weibl. 16 und jünger 0 0 0% 0 17 0 0 0% 0 18 0 3 100,0% 3 19 0 3 100,0% 3 20 3 6 66,7% 9 21 3 9 75,0% 12 22 3 12 80,0% 15 23 0 21 100,0% 21 24 und älter 0 87 100,0% 87 Gesamt 9 150 94,3% 159 Die Absolutwerte sind aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Daten zum Ausbildungsort, Ausbildungsberuf, Familienstand und Anzahl der Abbrü- che werden weder von der Arbeitsagentur Nord, noch vom Bundesinstitut für Berufs- bildung oder den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. 2. Mit welchen Strategien und Maßnahmen wird das Modell der Teilzeitausbildung derzeit gefördert? Antwort: Insbesondere für junge Mütter unter 25 Jahren stellt sich die allgemeine Lebenssituation in Deutschland im Verhältnis zu ihren Altersgenossinnen und auch zu jungen Männern schwierig dar: Sie sind prozentual nur halb so häufig in einer dualen Berufsausbildung oder besuchen eine berufsbildende Schule. Knapp die Hälfte der jungen Mütter hat keinen 1 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3, 2011 2 Quelle: „Datensystem Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/209 3 Berufsabschluss. Sie haben deutlich seltener eine bezahlte Tätigkeit und sind entsprechend häufiger abhängig von staatlichen Transferleistungen.3 Auf dieses Arbeitskräftepotential kann in Anbetracht der demographischen Entwicklung nicht verzichtet werden. Ziel des Projektes Teilzeitausbildung des Wirtschaftsministeriums ist es daher, junge Frauen mit Familienverantwortung für den Ausbildungsmarkt und für qualifizierte Berufstätigkeit stärker zu aktivieren. § 8 Abs. 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eröffnet die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse eine Verkürzung der Ausbildung so vorzunehmen, dass die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt wird (Teilzeitberufsausbildung), wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch in dieser verkürzten Zeit erreicht wird. Die reguläre Ausbildungsdauer verlängert sich dadurch nicht. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei Auszubildenden vor, die ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. Anders als in anderen Bundesländern üblich, wird die Teilzeitausbildung in SchleswigHolstein nicht als Benachteiligtenförderung gesehen, sondern als organisatorische Unterstützung der im BBiG verankerten regulären Ausbildungsvariante. Sie bietet Menschen, die ansonsten unqualifiziert ins Berufsleben streben würden, die Möglichkeiten, einen qualifizierten Abschluss zu erreichen. Das Wirtschaftsministerium fördert als Maßnahme die Ausbildungsplatzakquisition, zu der auch die gezielte Akquisition von Teilzeitausbildungsplätzen zählt. Unterstützt werden nicht die Betriebe oder Träger, sondern fünf Personalstellen für AkquisiteurInnen, die durch das Zukunftsprogramm Arbeit aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie aus Kammerbeiträgen finanziert werden. Beratungsbüros in Flensburg , Kiel, Quickborn und Lübeck stehen Rat suchenden jungen Menschen zur Verfügung . Die AkquisiteurInnen beraten jedoch auch vor Ort und helfen, individuell passende Bedingungen für die Teilzeitausbildung sowohl im Betrieb als auch für die jungen Mütter und Väter zu organisieren. Sie stützen sich auf ein breites Netzwerk von Beteiligten und arbeiten in enger Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern , Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsschulen etc.. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 273 neue Teilzeitausbildungsplätze akquiriert und 273 junge Menschen beraten, im Jahr 2011 waren es 253 akquirierte Plätze und 995 Beratungen . Im ersten Halbjahr 2012 konnten bereits 149 neue Teilzeitausbildungsplätze akquiriert werden und fanden 484 Interessierte ihren Weg in die Beratung. Dort, wo Ausbilder selbst nur in Teilzeit arbeiten, bietet die Teilzeitausbildung oft die einzige Möglichkeit, eigenen Nachwuchs auszubilden. Auch dort, wo Betriebe in bestimmten Bereichen nur Teilzeitbeschäftigung anbieten können, ist Teilzeitausbildung das ideale Qualifizierungsinstrument. Zur Aktivierung junger Eltern und Alleinerziehender, sowie in Pflege eingebundene junge Menschen für eine berufliche Qualifizierung bleibt die Förderung von Akquisiteurinnen und Akquisiteuren für Teilzeitausbildung ein entscheidender Baustein. 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, berufliche Schulen in die Umsetzung der Ausbildung in Teilzeit einzubinden, um den Zugang zu weiteren Ausbildungsberufen zu erleichtern? 3 Quelle: Band 13 der Reihe Berufsbildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und For- schung: „Teilzeitausbildung: Inanspruchnahme, Potenziale, Strukturen“ Drucksache 18/209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Das Angebot des Projektes „Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“ steht jungen Müttern und Vätern beziehungsweise in Pflege eingebundenen jungen Erwachsenen offen . Eine Teilzeitausbildung ermöglicht ihnen, Familienarbeit und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. Dieses Projekt wird von den beruflichen Schulen unterstützt. Teilzeitausbildung wird in zwei Varianten angeboten: a) Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden (beziehungsweise 75% der wöchentlichen Arbeitszeit) b) Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 20 Wochenstunden . Weitere Möglichkeiten sind derzeit nicht geplant. 4. Wie können Modelle zur Ausbildung in Teilzeit auch im Bereich der schulischen Berufsausbildung entwickelt werden, damit gerade Ausbildungsberufe wie Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen in Teilzeit ausgebildet werden können? Antwort: Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wird in SchleswigHolstein derzeit an sechs Fachschulen für Sozialpädagogik mit unterschiedlicher Dauer (drei bzw. dreieinhalb Jahre) angeboten. An den Fachschulen in Lübeck, Mölln, Neumünster , Rendsburg, Kiel und Lensahn (BS Oldenburg) sind Angebote für die berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher vorhanden. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger. Die Aufgaben von KinderpflegerInnen werden von Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten (SPA) wahrgenommen. Seit August 2012 wird in Mölln die berufsbegleitende Ausbildung zur/zum SPA erprobt. Im Zuge der letzten grundlegenden Novelle des Krankenpflegegesetzes wurde 2003 die Möglichkeit einer maximal fünf Jahre dauernden Ausbildung in Teilzeitform eingeführt. Die Nachfrage ist allerdings in Schleswig-Holstein sehr gering, so dass an keiner der 19 Krankenpflegeschulen ein eigenständiger Kurs einer Krankenpflegeausbildung in Teilzeitform angeboten werden kann. Auch nach dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) kann die Ausbildung in Teilzeitform durchgeführt werden, in diesem Falle kann sie bis fünf Jahre dauern (§ 4 Abs. 5 AltPflG). Eine berufsbegleitende Ausbildung zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger wird in Lübeck angeboten. 5. Liegen Erkenntnisse vor, in welchem Umfang in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen im Land bereits Ausbildungen in Teilzeit angeboten werden? Antwort: Die allgemeine Verwaltung hat bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Möglichkeit der Teilzeitausbildung nach dem BBiG bereits Gebrauch gemacht. Dabei wurde die Teilzeit im Einvernehmen mit der Auszubildenden auf die berufspraktischen Ausbildungszeiten begrenzt. Eine Gewährung von Teilzeit während der theoretischen Ausbildungszeit (Berufsschule, überbetrieblicher Unterricht) wäre aufgrund der Lehrplan- und Unterrichtsgestaltung kaum durchführbar. Die Unterrichtszeiten liegen aber überwiegend in den Vormittagsstunden und kommen daher einer Teilzeitbeschäftigung entgegen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/209 5 Mit der Novelle des Landesbeamtengesetzes (LBG) vom 1. April 2009 wurde auch für den Beamtenbereich die Möglichkeit geschaffen, eine Ausbildung im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen durchzuführen (§ 62 Abs. 1 Satz 2 LBG). Die Teilzeitbeschäftigung muss mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfassen. Entsprechende Anträge werden im Einzelfall entschieden. Auch hier ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass eine Teilzeitbeschäftigung während der theoretischen Ausbildungszeiten in der Regel aus den o. g. Gründen nicht realisiert werden kann, dass die Unterrichtszeiten der Teilzeitbeschäftigung aber weitgehend entgegenkommen. Im Bereich der Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der allgemeinen Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass das Bachelorstudium aufgrund der zu erwerbenden Leistungspunkte , die mit einem bestimmten Arbeitsaufwand hinterlegt sind, eine Teilzeitbeschäftigung erschwert. Das Beamtenrecht ermöglicht nicht nur die Ausbildung in Teilzeit, sondern auch den Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2 in Teilzeit. Alle aufgezeigten Möglichkeiten müssen mit den dienstlichen Belangen vereinbar sein. Im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wurde z.B. bereits mehrfach Teilzeitausbildung durchgeführt; zuletzt schloss eine Auszubildende im Angestelltenverhältnis des mittleren Dienstes ihre Ausbildung in Teilzeit im Juni 2011 erfolgreich ab. Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst, die betreuungspflichtige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige haben, können den Vorbereitungsdienst in Teilzeit (bis auf 50% herunter) ableisten. Die Bezahlung und Dauer verringert bzw. erhöht sich entsprechend (§ 62 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes). Die Veränderung der Dauer des Vorbereitungsdienstes ist in § 5 der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) geregelt . Der Teilzeitumfang richtet sich in seiner Höhe teilweise an die jeweils abzuleistenden vollen Halbjahre. 6. Gibt es nach ihrer Auffassung Modelle, welche einen Übergang vom ALG II-Bezug zur Ausbildung in Teilzeit finanziell absichern können? Antwort: In der Regel wird die Ausbildungsvergütung von Teilzeitauszubildenden entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert. Das hat zur Folge, dass diese anteilige Ausbildungsvergütung häufig nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ausreicht. Sollte dies der Fall sein, ist zunächst Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach §§ 59 ff SGB III zu beantragen (gilt nach § 242 SGB III auch für außerbetriebliche Ausbildungen). Voraussetzung ist, dass der oder die Auszubildende im eigenen Haushalt lebt und noch über keine abgeschlossene Erstausbildung verfügt. Die Höhe der BAB ist grundsätzlich abhängig vom Einkommen der Eltern der/des Auszubildenden. Sofern es sich um junge Eltern handelt, werden Elterngeld nach dem Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt. Leben ein oder mehrere Kinder in Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern, besteht ein Anspruch auf Wohngeld, sofern keine Berufsausbildungsbeihilfen bezogen werden. Neben allgemeinen finanziellen Hilfen nach dem SGB II können Mehrbedarfe geltend gemacht werden, wenn der oder die Auszubildende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen lebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. Auch ein Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen kann gezahlt werden. Zahlt ein getrennt lebendes Elternteil keinen Unterhalt an den/die alleinerziehende Auszubildende /n, kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ein Unterhaltsvorschuss nach dem Drucksache 18/209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. Auch ein Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten kann nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII beantragt werden. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zur Befreiung von Kontoführungsgebühren, GEZGebühren und den Zuzahlungen für Medikamente. Es kann ein Antrag auf Sozialanschluss beim Telefonanbieter gestellt werden. Insgesamt bieten die Mitarbeiterinnen der Projektes Teilzeitausbildung neben ausführlichen und umfassenden Leitfäden zur Finanzierung der dualen Berufsausbildung in Teilzeit (www.teilzeit-ausbildung.de) die individuelle Beratung und Unterstützung der Auszubildenden in allen Fragen rund um die Teilzeitausbildung an.