SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2110 18. Wahlperiode 14. Juli 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Personalsituation in Justizvollzugsanstalten 1. In welchem Umfang sind in den Justizvollzugsanstalten seit Jahresbeginn Aufschlüsse nicht erfolgt und wie viele Inhaftierte waren hiervon betroffen? Es wird um eine Darstellung nach Justizvollzugsanstalten und Abteilungen unter Angabe der betroffenen Tage gebeten. Vorbemerkung: Die im schleswig-holsteinischen Landtag und auch in den Medien geführte Diskussion zu Einschlusszeiten für Gefangene hat zu einer umfassenden Überprüfung des Ein- und Aufschlusses von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Landes geführt. Die Justizvollzugsanstalten sind in diesem Zusammenhang angewiesen worden, sämtliche Einschlussmaßnahmen sorgfältig und umfassend zu dokumentieren, damit die jeweiligen Ursachen analysiert und Abhilfemöglichkeiten entwickelt werden können. Dieser Prozess dauert parallel zur bereits laufenden Auswertung des ersten Halbjahres 2014 an. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung ist es nicht möglich, den Gefangenen uneingeschränkt Aufschluss zu gewähren. Andererseits müssen Einschlussmaßnahmen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden, wenn aus in der Person des Gefangenen liegenden Gründen oder aus allgemeinen Gründen der Sicherheit und Ordnung ein Einschluss notwendig ist. Einen Einschluss von Gefangenen aus organisatorisch/personellen Gründen Drucksache 18/2110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 mussten insbesondere die Justizvollzugsanstalten Neumünster und Lübeck durchführen. Mit beiden Anstalten sind, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Erörterungen im Innen- und Rechtsausschuss im März dieses Jahres , bereits intensive Gespräche geführt worden, wie Einschlussmaßnahmen vermieden werden können. Die JVA Neumünster hat in der Folge eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um den Gefangenen mehr Aufschluss in den Abendstunden zu gewähren. So sind beispielsweise im Haus D die Aufschlusszeiten tagsüber für die Gefangenen, die noch nicht beschäftigt sind, deutlich ausgeweitet worden. Bestehen in einem Haus auf einer Abteilung Personalengpässe, wird versucht, von den in der Regel vier Abteilungen zumindest zwei Abteilungen im Wechsel Aufschluss zu gewähren. Auch die JVA Lübeck versucht nach diesem System einen längeren Einschluss von Gefangenen zu vermeiden. Darüber hinaus ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die die Zuweisung von Personal zu den Dienstplangruppen überprüft. Ziel ist es, durch eine entsprechende Zuweisung ausreichend Personal in den Dienstplangruppen zu haben, um Einschlussmaßnahmen zu vermeiden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit Blick auf die seit längerem zurückgehende Zahl der Abschiebehäftlinge in enger Abstimmung mit dem Innenministerium und den Mitbestimmungsgremien zur Verstärkung der JVA Kiel und JVA Neumünster zeitweilig Personal aus der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg einzusetzen. So sollen nach aktueller Planung in Phasen, in denen die Abschiebungshafteinrichtung vollständig unbelegt ist, sechs zusätzliche Beamte vorübergehend der JVA Kiel, vier zusätzliche Beamte sowie die Leitung und Verwaltungskraft der JVA Neumünster zugeordnet werden. Trotz dieser intensiven Bemühungen war es in der Vergangenheit an manchen Tagen nicht möglich, einen zeitweisen Einschluss zu vermeiden. Antwort: Tag Dauer Abteilung Anzahl der Ge-fangenen Justizvollzugsanstalt Flensburg - - - - Jugendanstalt Schleswig - - - - Justizvollzugsanstalt Kiel 19.04.2014 15.40-18.00 Gesamtes Haus 222 07.06.2014 12.45-15.15 Gesamtes Haus 218 15.06.2014 08.00-18.00 Gesamtes Haus 213 21.06.2014 12.00-15.00 Gesamtes Haus 219 22.06.2014 12.00-15.00 Gesamtes Haus 219 Justizvollzugsanstalt Neumünster 02.01.2014 10.00-11.00 Haus B 35 15.30-19.45 Haus C 95 09.01.2014 17.15-18.45 Haus D 49 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2110 3 31.01.2014 15.30-18.45 Haus C 117 04.02.2014 10.00-11.00 Haus C 29 15.30-19.45 Haus C 116 05.02.2014 10.00-11.00 Haus C 28 06.02.2014 15.30-19.45 Haus C 114 07.02.2014 15.30-18.45 Haus C 118 10.02.2014 15.30-19.45 Haus C 118 13.02.2014 15.30-19.45 Haus C 117 24.02.2014 15.30-19.45 Haus C 115 26.02.2014 15.30-19.45 Häuser B und C 229 03.03.2014 15.30-19.45 Haus C 113 06.03.2014 15.30-19.45 Haus A, B2 / B3 130 13.03.2014 15.30-19.45 Haus C 113 27.03.2014 15.30-19.45 Haus C 117 28.03.2014 15.30-18.45 Haus C 115 31.03.2014 15.30-19.45 Haus C 115 14.04.2014 15.30-19.45 Häuser B, C 234 15.04.2014 15.30-19.45 Häuser A, B und C 309 16.04.2014 15.30-19.45 Haus B 120 22.04.2014 15.30-19.45 Haus A 79 24.04.2014 15.30-19.45 Häuser A, B und C 317 28.04.2014 15.30-19.45 Haus C 116 30.04.2014 15.30-19.45 Haus C 115 05.05.2014 15.30-19.45 Abteilung C 5 / C 7 60 06.05.2014 15.30-19.45 Abteilung C 6 / C 8 58 10.05.2014 10.00-11.00 Abteilung C 6 / C 8 15 13.05.2014 15.30-19.45 Haus C 112 15.05.2014 15.30-19.45 Haus C 114 16.05.2014 15.30-19.45 Abteilung C 5 / C 7 55 17.05.2014 10.00-11.00 Haus C 55 18.05.2014 07.30-09.30 Haus C 105 19.05.2014 10.00-11.00 Haus B 99 15.30-19.45 Haus C 126 20.05.2014 10.00-11.00 Haus C 22 15.30-19.45 Haus C 109 21.05.2014 15.30-19.45 Haus B 119 22.05.2014 15.30-19.45 Haus B 119 23.05.2014 10.00-11.00 Haus C 21 15.30-18.45 Haus C 111 24.05.2014 07.30-09.30 Abteilung C 6 / C 8 56 27.05.2014 15.30-19.45 Häuser B, C 225 28.05.2014 15.30-19.45 Häuser A, C 227 10.00-11.00 Haus C 23 30.05.2014 10.00-11.00 Haus C 24 07.30-09.30 Haus C 109 02.06.2014 10.00-11.00 Haus D 25 03.06.2014 10.00-11.00 Häuser B, C 103 15.30-19.45 Haus B, C5 / C7 163 04.06.2014 15.30-19.45 Haus C 105 Drucksache 18/2110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 13.06.2014 15.30-19.45 Haus C 98 16.06.2014 10.00-11.00 Häuser A, B, D 125 15.30-19.45 Haus C 99 17.06.2014 10.00-11.00 Häuser B, C 90 15.30-19.45 Haus B 115 18.06.2014 10.00-11.00 Haus B 67 15.30-19.45 Häuser B, C 213 19.06.2014 10.00-11.00 Haus B 78 20.06.2014 15.30-18.45 Haus D 64 23.06.2014 15.30-19.45 Abteilung C 6 / C 8 51 24.06.2014 15.30-19.45 Abteilung C 5/ C 7 55 26.06.2014 10.00-11.00 Haus B 73 15.30-19.45 Haus D 64 27.06.2014 15.30-18.45 Haus B 136 30.06.2014 15.30-19.45 Abteilung C 5 / C 7 50 Justizvollzugsanstalt Itzehoe - - - - Justizvollzugsanstalt Lübeck 01.01.2014 06.00-19.00 G-Haus 167 13.00-19.00 E-Haus 56 02.01.2014 13.00-19.00 E-Haus, G-Haus 223 04.01.2014 07.00-13.00 G-Haus 167 11.01.2014 12.30-19.00 G-Haus 163 08.02.2014 10.30-13.00 G-Haus 172 13.00-19.00 G-Haus 172 09.02.2014 13.00-19.00 G-Haus 172 22.02.2014 13.00-19.30 E-Haus 59 07.00-19.30 G-Haus 175 23.02.2014 07.00-13.00 G-Haus 176 02.03.2014 06.00-19.00 C-Haus 35 06.00-13.00 G-Haus 174 12.30-19.00 E-Haus 58 22.03.2014 07.00-19.00 G-Haus, E-Haus 235 23.03.2014 06.00-13:00 G-Haus, E-Haus 240 29.03.2014 16.15-19.00 H-Haus 31 06.04.2014 06.00-12.30 G-Haus 183 11.04.2014 14.15-18.00, 18.30-19.00 H-Haus H-Haus 33 18.04.2014 14.00-19.00 E-Haus 61 01.05.2014 12.30-19.00 G-Haus 182 17.05.2014 14.00-18.00 G-Haus, E-Haus 242 23.05.2014 13.00-19.00 G-Haus 182 24.05.2014 06.00-13.00 G-Haus 182 13.00-19.00 G-Haus 182 28.06.2014 08.00-11.00 H-Haus 36 29.06.2014 12.15-18.15 H-Haus 36 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2110 5 Ursächlich für das Unterschreiten der Mindestbesetzung auf einer Abteilung und die damit verbundene Notwendigkeit eines zeitweiligen Einschlusses von Gefangenen waren insbesondere kurzfristig anberaumte Arztvorführungen, Krankheitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, kurzfristig festgelegte Vorführungen zu Gerichten oder Ausführungen, die trotz geringer Personalbesetzung notwendig waren (Beispiel: Teilnahme eines Gefangenen an einer externen Gesellenprüfung). Die Notwendigkeit eines Einschlusses bestand häufig nur für wenige Stunden . Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Gefangenen in Arbeit ist oder an Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt. In der JVA Neumünster beträgt die Beschäftigungsquote beispielsweise ca. 80 %. Diese Gefangenen waren von einem Einschluss nur relativ kurze Zeit am späten Nachmittag betroffen . Auch bei einem Einschluss konnten die Gefangenen an Therapie- und Behandlungsmaßnahmen sowie zum Teil an Freizeitmaßnahmen teilnehmen, die von externen Kräften durchgeführt wurden. Im Nachhinein war die Zahl der Gefangenen, die an solch einer Maßnahme teilgenommen haben, nicht mehr feststellbar. Insofern handelt es sich bei den Zahlen in obiger Tabelle um Höchstzahlen. 2. In welchem Umfang wurde seit Jahresbeginn Inhaftierten die Arbeit in der Justizvollzugsanstalt aufgrund von fehlendem Personal nicht ermöglicht? Es wird um eine Darstellung nach Justizvollzugsanstalten und Abteilungen unter Angabe der betroffenen Tage gebeten. Antwort: Zeitraum Betrieb Anzahl der Ge-fangenen Justizvollzugsanstalt Flensburg - - - Jugendanstalt Schleswig - - - Justizvollzugsanstalt Kiel 09.01.2014 Außenkolonne 3 13.-15.01.2014 3 28.04.2014 5 15.05.2014 7 26.06.2014 7 07.02.2014 Baukolonne 3 17.-18.02.2014 Unternehmerbetrieb 8 21.03.2014 Unternehmerbetrieb, Näherei, Gravurbetrieb jeweils 20 15.04.2014 10.-17.04.2014 Buchbinderei jeweils 15 19.-21.05.2014 07.-15.05.2014 Teile der Buchbinderei jeweils 5 Drucksache 18/2110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 22.-23.05.2014 27.05.2014 Schlosserei 6 Justizvollzugsanstalt Neumünster 20.02.2014, ½ Tag Malerwerkstatt jeweils 1 27.02.2014, ½ Tag 11.04.2014 02.05.2014 11.04.2014 Maschinenbauwerkstatt 13 11.02.2014, ½ Tag Gebäudereinigerbetrieb 9 14.02.2014 8 27.02.2014, ½ Tag 9 13.05.2014, ½ Tag 13 17.06.2014, ½ Tag 12 19.05.2014 Elektrowerkstatt jeweils 9 22.-23.05.2014 06.06.2014 10.-11.06.2014 11.06.2014 14.02.2014 Unternehmerbetrieb 11 21.02.2014 10 17.04. 2014 9 30.05.2014 11 02.-06.06.2014 11 10.-13.06.2014 11 20.01.2014 Instandsetzungsbetrieb 9 20.-21.02.2014 10 05.03.2014 10 19.03.2014 11 31.03.2014 11 09.-10.04.2014 10 23.04.2014 9 23.05.2014 10 10.06.2014 10 17.06.2014 10 27.02.2014, ½ Tag Schlosserei 12 17.03.2014 12 11.04.2014 13 22.-23.04.2014 12 02.05.2014 11 22.-23.05.2014 14 02.01.2014 Wäscherei 2 22.-23.05.2014 Tischlerei 10 23.-27.06.2014 8 30.06.2014 8 20.02.2014 TÜV-Nord Betriebe 63 Justizvollzugsanstalt Lübeck 06.-09.05.2014 Ergotherapie 9 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2110 7 Die Gründe für die Schließung von Arbeitsbetrieben waren vor allem Krankheitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hinzu kommt, dass einzelne Betriebe lediglich mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besetzt sind, um für die Gefangenen ein möglichst vielfältiges Arbeits- und Qualifizierungsangebot vorzuhalten, welches die unterschiedlichen Bedarfslagen und Fähigkeiten der Gefangenen berücksichtigt. Fällt diese Mitarbeiterin oder dieser Mitarbeiter unvorhergesehen aus, muss sehr schnell eine Vertretung organisiert werden. Da dies nicht immer noch am selben Tage möglich ist, kam es zur tageweisen Schließung von Betrieben. Über mehrere Tage andauernde Betriebsschließungen können dann entstehen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben eine besondere Fachlichkeit haben müssen und die in den Betrieben eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig abwesend sind. 3. In welchem Umfang wurden seit Jahresbeginn (beantragte oder bereits genehmigte) Ausführungen von Inhaftierten aufgrund von beschränkten Personalkapazitäten nicht durchgeführt? Es wird um eine Darstellung nach Justizvollzugsanstalten und Abteilungen unter Angabe der betroffenen Tage gebeten. Antwort: Standort Anzahl Abteilung Anzahl der Gefangenen Justizvollzugsanstalt Lübeck 1 G-Haus 1 11 E-Haus 11 Der Begriff „Ausführung“ umfasst „Vorführungen“ (beispielsweise zu Ärzten oder Gerichten) und sogenannte „soziale Ausführungen“ (z.B. zur Wahrnehmung eines Termins bei einem potentiellen Arbeitgeber zur Entlassungsvorbereitung ). Vorführungen sind in allen Fällen durchgeführt worden. In der JVA Lübeck mussten einige geplante Ausführungen abgesagt werden, einige konnten nachgeholt werden. In den übrigen Justizvollzugseinrichtungen wurden alle Ausführungen von Gefangenen aus sozialen Gründen durchgeführt. Allerdings mussten auch in diesen Anstalten in einzelnen Fällen Ausführungen verschoben werden. Wie viele Ausführungen verschoben werden mussten , ist von den Anstalten nicht festgehalten worden. Die Anstalten berichten von Einzelfällen. Angesichts der Bedeutung von Ausführungen sind die Anstalten bemüht, Ausführungen auch bei einer engen personellen Situation durchzuführen. 4. In welchem Umfang wurde seit Jahresbeginn das Sportangebot für Inhaftierte aufgrund von beschränkten Personalkapazitäten beschränkt oder eingestellt? Es wird um eine Darstellung nach Justizvollzugsanstalten und Abteilungen unter Angabe der betroffenen Tage gebeten. Drucksache 18/2110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Antwort: Die Gefangenen haben unterschiedliche Sportangebote. In den Hafthäusern sind beispielsweise Tischtennis-Platten aufgestellt oder Fitnessräume eingerichtet worden. Auf der Außenanlage können insbesondere Ballspiele durchgeführt werden. In der JVA Neumünster und der Jugendanstalt Schleswig sind Sporthallen vorhanden. Die in den Häusern vorhandenen Sportmöglichkeiten können die Gefangenen regelmäßig nutzen. Der Sport außerhalb der Häuser muss von einem Beamten begleitet werden. Teilweise haben Anstalten sog. Sportbeamte bestimmt , die als Hauptaufgabe die Durchführung von Sport mit Gefangenen haben. Dies deckt aber nicht den Bedarf ab. Insofern treiben auch Abteilungsbeamte mit Gefangenen ihrer Abteilung Sport, wenn die personelle Situation dies ermöglicht. Diese Sportangebote sind nicht verbindlich festgelegt , so dass auch der Ausfall von an sich geplanten Sportmaßnahmen nicht erfasst wird. Angesichts der beschriebenen zeitweisen personellen Engpässe in den Anstalten ist davon auszugehen, dass der Sport im Außenbereich eingeschränkt werden musste. Die JVA Flensburg hat hierzu berichtet, dass im ersten Halbjahr 43,5 Sportstunden entfallen mussten. Der Leiter der JVA Kiel hat berichtet, dass im Juni an zwei Tagen der Anstaltssport entfallen musste. Um die Sportmöglichkeiten in der neuen Sporthalle zu nutzen, wird die JVA Neumünster in Kürze einen Sportpädagogen einstellen, der Sport für die Gefangenen insbesondere nach Arbeitsende anbieten wird. 5. Welche personelle Besetzung hätte in der jeweiligen Abteilung oder Justizvollzugsanstalt vorhanden sein müssen, um den planmäßigen Tagesablauf zu gewährleisten? a. Wie war die personelle Besetzung tatsächlich? b. Wie ist die durchschnittliche personelle Besetzung tatsächlich? c. Welche Personalreserve wird für Fälle von Erkrankungen und anderen Ausfällen bei der regulären Arbeit (z.B. Begleitung / Bewachung bei Krankenhausbesuchen) vorgehalten? Antwort zur Frage 5 a) und b): Justizvollzugsanstalt Kiel: Um den planmäßigen Tagesauflauf zu gewährleisten, beträgt die Sollbesetzung in der Anstalt am Wochenende 15 Bedienstete. Diese Sollbesetzung wurde an den zu Frage 1 aufgeführten Tagen einmal um einen Bediensteten Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2110 9 und dreimal um 2 Bedienstete unterschritten, so dass kein Aufschluss erfolgen konnte. Justizvollzugsanstalt Neumünster: Die Mindestbesetzung, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit notwendig ist, beträgt im Haus A vier, im Haus B sieben, im Haus C sechs und im Haus D sechs Bedienstete. Die durchschnittliche Besetzung der Häuser ist um ein bis zwei Bedienstete höher, um weitere Aufgaben erledigen zu können. An den Tagen, an denen ein Einschluss erfolgen musste, waren im Haus A nur noch drei, im Haus B fünf bzw. sechs, im Haus C vier bzw. fünf und im Haus D drei, vier oder fünf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Dienst. Justizvollzugsanstalt Lübeck: Die Mindestbesetzung, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit notwendig ist, beträgt in den Häusern C, E und H drei, im Haus G acht Bedienstete. Die durchschnittliche Besetzung der Häuser ist um ein bis zwei Bedienstete höher , um weitere Aufgaben erledigen zu können. An den Tagen, an denen ein Einschluss erfolgen musste, waren in den Häusern C, E und H nur noch zwei, im Haus G sechs bzw. sieben Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Dienst. Antwort zur Frage 5 c): Bei der Zuteilung des Personals an die Anstalten und bei der Verteilung des Personals auf die verschiedenen Funktionsbereiche in der Anstalt werden neben der Präsenz auf den Abteilungen oder in den Arbeitsbetrieben zusätzliche Aufgabe (Durchführung von Ausführungen, Sozialem Training, Sport pp.) berücksichtigt. Ist ein hoher Krankenstand vorhanden und sind beispielsweise zahlreiche Vorführungen zu bewältigen, versuchen die Anstalten, durch Umverteilung zwischen den Bereichen die erforderliche Besetzung sicherzustellen . Dies ist nicht immer möglich, so dass dann Einschränkungen bei den Aufschlusszeiten oder den Arbeitsangeboten notwendig sind. 6. Aufgrund welcher Berechnung kommt die Landesregierung auf die in der Antwort auf die kleine Anfrage des Abg. Garg (Drs. 18/1689) auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 1.650 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr? Hierbei ist insbesondere anzugeben, welche vertragliche Jahresarbeitszeit, Urlaubszeiten , Krankheitszeiten und Fortbildungszeiten angesetzt worden sind. Antwort: Eine Beamtin oder ein Beamter hat eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Von den 365 Tagen im Jahr sind wegen der 6 Tage-Woche für den Allgemeinen Vollzugsdienst 52 Tage am Wochenende sowie 9 Feiertage abzuziehen. Drucksache 18/2110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 An Urlaub einschließlich AZV sowie Sonder- und Zusatzurlaub für Nachtdienst sind ca. 40 Tage abzuziehen. An Krankentagen sind 20 Tage berechnet worden, zusätzlich 2 Tage für Fortbildung. Die Beamtinnen und Beamten haben damit 242 Tage im Jahr zu arbeiten. Bei einer durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden und 50 Minuten (6 Tage-Woche) ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von 1653 Stunden und 40 Minuten. Bei Beschäftigten beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38,7 Stunden. Beschäftigten werden AZV-Tage nicht gewährt. Sie haben damit 244 Tage im Jahr zu arbeiten. Bei einer durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden und 27 Minuten ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von 1573 Stunden und 48 Minuten. Durchschnittlich ca. 95 % der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugdienstes sind Beamtinnen und Beamte und ca. 5 % sind Tarifbeschäftigte. Hierdurch ergibt sich eine rechnerische Jahresarbeitszeit aller Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes von ca. 1649 Stunden und 40 Minuten, aufgerundet 1650 Stunden. 7. Welche durchschnittliche Erkrankungsdauer besteht im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein und welche im Justizvollzug? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die durchschnittliche Erkrankungsdauer im öffentlichen Dienst und Justizvollzug anderer Länder und des Bundes? Antwort: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Landesverwaltung SchleswigHolstein betrugen im Jahr 2012: Beamte im Durchschnitt 14,8 Tage, Beschäftigte im Durchschnitt 15,9 Tage, berechnet für Bedienstete mit einer 5-Tage-Woche. Im Justizvollzug werden die Fehlzeiten nach Laufbahngruppen erfasst. Für das Jahr 2013 ergibt sich folgendes Bild: Bedienstete gesamt: 902 davon: Beamtinnen/Beamte 786 LG 2.1 und 2.2 73 LG 1.2* 713 Beschäftigte 116 LG 2.1 und 2.2 32 LG 1.2* 84 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2110 11 Fehlzeiten gesamt (alle Laufbahngruppen ): 28.344 Tage davon: Beamtinnen/Beamte 26.117 Tage LG 2.1 und 2.2 1.544 Tage LG 1.2* 24.573 Tage Beschäftigte 2.227 Tage LG 2.1 und 2.1 501 Tage LG 1.2* 1.726 Tage Fehlzeiten pro Bedienstete/r gesamt : 31,42 Tage davon: Beamtinnen/Beamte 33,23 Tage LG 2.1 und 2.2 21,15 Tage LG 1.2* 34,46 Tage Beschäftigte 19,20 Tage LG 2.1 und 2.1 15,66 Tage LG 1.2* 20,55 Tage *In der Laufbahngruppe 1.2 werden ca. 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes mit einer 6 Tage-Woche erfasst und ca. 60 Werkbeamte und Beamte des mittleren Verwaltungsdienstes mit einer 5 Tage -Woche. Bei einer Differenzierung dieser Gruppen, die aber im Nachhinein nur schwer möglich ist, würden sich leicht abweichende Ergebnisse ergeben. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ist nur bedingt möglich, da die Erhebungsmodalitäten zwischen den Ländern zum Teil differieren. Die Landesregierung von Sachsen Anhalt teilt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/1929 vom 21.03.2013) mit, dass die Gesamtzahl der Krankentage im Justizvollzug im Jahr 2012 ca. 30 Tage je Bediensteten betrug und sich seit 2009 auf gleich hohem Niveau bewegt. Das Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Bayern hat auf eine Schriftliche Anfrage zum Thema Überstunden und Chronischer Personalmangel die Entwicklung der Krankheitstage von 26,766 Tagen im Jahr 1997 zu 35,155 Tagen im Jahr 2013 dargestellt. 8. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Situation in den Justizvollzugsanstalten für Inhaftierte und Beamte wie Angestellte? Wie gedenkt sie Missständen entgegenzuwirken? Drucksache 18/2110 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 Antwort: Trotz der in den Vorfragen beschriebenen Problematiken ist weiter die Aussage zutreffend, dass die Personalausstattung in den Anstalten eng, aber ausreichend ist. Es muss aber weiterhin alles daran gesetzt werden, den Krankenstand in den Anstalten zu verringern. Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sind in den vergangenen Wochen mit den Anstalten intensive Abstimmungen erfolgt. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement hat als Ziel den Erhalt und die Steigerung der Arbeitszufriedenheit, der Leistungsfähigkeit und der Motivation der Bediensteten. Es geht um die Verbesserung von Arbeitsabläufen und Kommunikation sowie um Erhöhung von Führungskompetenzen . Betrachtet wird dabei der einzelne Bedienstete, aber auch die Organisation . Grundlage des Verfahrens ist der Erhebungsbogen zum Work-Ability-Index, der von Prof. Illmarinen entwickelt worden ist. Der Erhebungsbogen hat hohe Anerkennung gefunden und wird in vielen Ländern eingesetzt. Er ist aber um Besonderheiten der jeweiligen Institution zu erweitern. Um die Besonderheiten des Justizvollzuges zu erfassen, sind zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Anstalten einbezogen worden. Allein schon dieser intensive Prozess hat in den Anstalten zu einer Sensibilisierung für gesundheitsrelevante Faktoren geführt. Für jede Anstalt wird ein eigener Erhebungsbogen erstellt. Die Fragebögen werden ab August in der JVA Neumünster und der JA Schleswig verteilt. In den Justizvollzugsanstalten Kiel und Lübeck wird dies im Herbst erfolgen. Für die JVA Neumünster und die Jugendanstalt liegen die Ergebnisse im Herbst vor. Diese müssen daraufhin ausgewertet werden , welche Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation notwendig und möglich sind. Es ist ausdrückliches Ziel dieses Verfahrens, das Betriebliche Gesundheitsmanagement möglichst nachhaltig und systematisch zu verankern. Es besteht die Erwartung, dass trotz der besonderen Belastungssituation , denen der Vollzugsdienst in allen Ländern ausgesetzt ist, zumindest auf mittlere Sicht der Krankenstand in den hiesigen Anstalten reduziert werden kann.