1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2111 18. Wahlperiode 2014-07-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische Hochschulzu- gangsberechtigung 1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ohne schulische Hochschul- zugangsberechtigung ein Studium in Schleswig-Holstein beginnen zu können? Antwort: In Schleswig-Holstein gibt es nach § 39 Absätze 2 bis 4 des Hochschulgesetzes (HSG) folgende besondere Hochschulzugangsmöglichkeiten für Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber eine bestimmte berufliche Qualifi- kation besitzen:  Probestudium,  Abschluss einer bestimmten beruflichen Aufstiegsfortbildung (allgemeine Hoch- schulzugangsberechtigung),  Hochschuleignungsprüfung (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer bestimmten Berufsausbildung und einer bestimmten Berufspraxis sowie einer Hochschuleignungsprüfung). 2 Zu den jeweiligen Voraussetzungen: Zum Probestudium: Die schleswig-holsteinischen Hochschulen können nach § 39 Absatz 4 HSG Studi- enbewerberinnen und Studienbewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechti- gung, die eine Berufsausbildung mit mindestens befriedigenden Leistungen abge- schlossen haben und eine fünfjährige Berufstätigkeit oder entsprechende Ersatzzei- ten nachweisen, für die Dauer von zwei Semestern, insgesamt längstens für vier Semester, für einen Studiengang einschreiben (Probestudium) und entscheiden da- nach über die endgültige Einschreibung unter Berücksichtigung der Leistungen. Das Nähere zum Probestudium regelt die Einschreibordnung der Hochschule. Zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage eines Abschlusses einer bestimmten beruflichen Aufstiegsfortbildung: Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 39 Absatz 2 Satz 2 HSG besitzen Inhaberinnen und Inhaber bestimmter Abschlüsse der beruflichen Aufstiegs- fortbildung, sofern die zu den Fortbildungsabschlüssen führenden Lehrgänge jeweils mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Dies sind im Einzelnen:  Meisterinnen und Meister im Handwerk auf der Grundlage einer Verordnung nach §§ 45, 51 a, 122 Handwerksordnung (HwO),  Inhaberinnen und Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelun- gen auf der Grundlage einer Verordnung nach § 53 oder einer Regelung nach § 54 Berufsbildungsgesetz oder auf der Grundlage einer Verordnung nach § 42, 42 a HwO oder gleichwertiger bundes- und landesrechtlicher Regelungen bestehen,  Inhaberinnen und Inhaber vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemanns- gesetzes, insbesondere staatlicher Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst,  Inhaberinnen und Inhaber von Fortbildungsabschlüssen von Fachschulen entspre- chend der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz,  Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fort- bildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozial- pflegerischen und sozialpädagogischen Berufe. 3 Zur fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer bestimm- ten Berufsausbildung und einer bestimmten Berufspraxis sowie einer Hochschuleig- nungsprüfung: Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach § 39 Absatz 2 Satz 3 HSG besitzen beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die eine durch Bundesrecht oder durch Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsaus- bildung in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich abgeschlossen haben und über mindestens dreijährige mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübte Berufspraxis in einem mit dem Studiengang fachlich verwandten Bereich verfügen und eine Hochschuleignungsprüfung bestan- den haben. Zulassungsvoraussetzungen zur Hochschuleignungsprüfung sind dem- entsprechend ein Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten min- destens zweijährigen Berufsausbildung in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und eine mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübte dreijährige Berufspraxis in einem mit dem Studiengang fachlich verwandten Bereich. Das Zulassungsverfahren und die Prüfung werden durch die Hochschule durchgeführt, an der das Studium aufgenommen werden soll. 2. Wie hat sich die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Schleswig-Holstein und in allen anderen Bundesländern seit 2009 entwickelt (bitte für jedes Bundesland pro- zentual und in absoluten Zahlen angeben)? Antwort: Im Rahmen des verfügbaren Zeitbudgets zur Beantwortung von Kleinen Anfragen konnte das Statistische Bundesamt nur Daten zur Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung im ersten Hoch- schulsemester bereitstellen. Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische Hochschul- zugangsberechtigung im ersten Hochschulsemester in zulassungsfreien und zulas- sungsbeschränkten Studiengängen hat sich in den Bundesländern in den Jahren 2009 bis 2012 wie folgt entwickelt: 4 Bundesland Studienjahr 2009 Studienjahr 2010 Studienjahr 2011 Studienjahr 2012 Baden-Württemberg 483 (0,74 %) 691 (1,02 %) 870 (1,12 %) 763 (0,95 %) Bayern 660 (1,12 %) 1.015 (1,57 %) 1.196 (1,39 %) 1.308 (1,83 %) Berlin 1.066 (4,05 %) 1.113 (3,86 %) 1.114 (3,57 %) 1.296 (4,08 %) Brandenburg 285 (2,83 %) 178 (1,87 %) 151 (1,58 %) 170 (1,75 %) Bremen 67 (1,14 %) 110 (1,70 %) 115 (1,66 %) 51 (0,69 %) Hamburg 567 (3,70 %) 330 (2,08 %) 356 (2,03 %) 807 (4,83 %) Hessen 837 (2,34 %) 699 (1,90 %) 851 (2,10 %) 1.107 (2,84 %) Mecklenburg-Vorpommern 149 (1,94 %) 164 (2,33 %) 292 (3,90 %) 201 (3,06 %) Niedersachsen 446 (1,53 %) 491 (1,58 %) 620 (1,66 %) 707 (2,00 %) Nordrhein-Westfalen 1.518 (1,66 %) 4.323 (4,43 %) 5.706 (4,74 %) 5.416 (4,59 %) Rheinland-Pfalz 292 (1,40 %) 253 (1,14 %) 507 (2,10 %) 620 (2,70 %) Saarland 24 (0,47 %) 29 (0,50 %) 38 (0,66 %) 35 (0,62 %) Sachsen 178 (0,82 %) 205 (1,01 %) 205 (0,95 %) 188 (0,90 %) Sachsen-Anhalt 171 (1,67 %) 146 (1,45 %) 152 (1,40 %) 150 (1,48 %) Schleswig-Holstein 211 (2,22 %) 187 (1,93 %) 276 (2,64 %) 201 (2,06 %) Thüringen 160 (1,42 %) 173 (1,54 %) 247 (2,22 %) 251 (2,44 %) Deutschland 7.114 (1,68 %) 10.107 (2,27 %) 12.696 (2,45 %) 13.271 (2,68 %) Quelle: Hochschulstatistik, Statistisches Bundesamt 3. Wie hat sich die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Schleswig-Holstein seit 2009 entwickelt (bitte jeweils feinspezifiziert angeben für Meister, Fachwirte (IHK), vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes, Inhaberinnen und Inhaber von Fortbildungsabschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der KMK und für Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsrege- lungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegeri- schen und sozialpädagogischen Berufe)? Antwort: Die Entwicklung der Gesamtzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Schleswig-Holstein im Zeitraum 2009 bis 2012 ist in der Tabelle der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Die gewünschte weitere feinspezifische Aufgliederung (nach § 39 Absatz 2 Satz 2 HSG) wird von den Hochschulen und der amtlichen Hochschulstatistik des Statisti- schen Bundesamtes nicht erfasst. 4. Wie hat sich die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung seit 2009 in Schleswig- Holstein entwickelt (bitte feinspezifiziert für jeden Studiengang angeben)? 5 Antwort: Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung wird durch eine Hochschuleig- nungsprüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 3 HSG erworben (vgl. Antwort zu Frage 1). Die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit einer entsprechenden fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung ist nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 5. Werden Studienplätze für die Gruppe der beruflich Qualifizierten reserviert? a) Wenn ja, wie viele (bitte in Prozent, in absoluten Zahlen und für jeden Studi- engang angeben)? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Für die Gruppe der beruflich Qualifizierten werden keine Studienplätze reserviert. Für Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschul- zulassung einbezogen sind (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharma- zie), gilt Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrages über die Errichtung einer ge- meinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung. Danach soll eine Vorabquote für beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und -bewerber, mit der Studienplätze für diese Gruppe reserviert werden könnten, nur gebildet werden, wenn zu erwarten ist, dass der Anteil der einer solchen Quote unterfallenden Bewerberinnen und Bewer- ber an der Bewerbergesamtzahl mindestens 1% beträgt. Nach Erhebungen der Stiftung für Hochschulzulassung wurde dieses Mindestquo- rum über alle Studiengänge noch nicht erreicht (WS 2013/14: 0,81%). In den Studi- engängen Pharmazie und Zahnmedizin ist die Schwelle von 1% allerdings schon überschritten. Der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung hat auf Basis dieser Grundlage entschieden, dass noch keine Vorabquote für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber eingeführt werden soll. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden daher, wie im Staatsvertrag vorgeschrieben, im Verfahren der Hauptquoten nach Artikel 10 des Staatsvertrages beteiligt. 6 Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt nach § 5 Absatz 1 Satz 3 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) eine entsprechende Regelung. Auch hier lie- gen dem MBW bislang keine Erkenntnisse darüber vor, dass das Quorum von 1% flächendeckend über alle zulassungsbeschränkten Studiengänge erfüllt ist. Die be- ruflich qualifizierten Studienbewerberinnen und -bewerber werden deshalb auch in diesen Studiengängen im Verfahren der Hauptquoten nach § 6 HZG beteiligt. 6. Wie hat sich die Zahl der beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber in Schleswig-Holstein seit 2009 entwickelt, die an einer Hochschuleignungsprüfung teilgenommen haben (bitte auch angeben, wie viele Bewerberinnen und Bewer- ber die Hochschuleignungsprüfung erfolgreich bestanden haben)? Antwort: Vorbemerkung zu den Fragen 6 und 7: Die Hochschulen sind um Lieferung entsprechender Daten gebeten worden. Da nur ein Teil der Hochschulen die gewünschten Daten geliefert hat, können die in den Ta- bellen zu den Fragen 6 und 7 genannten Zahlen tatsächlich höher liegen. Die Zahl der beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Hoch- schuleignungsprüfung teilgenommen haben (§ 39 Absatz 2 Satz 3 HSG), hat sich in Schleswig-Holstein in den Jahren 2009 bis 2013 wie folgt entwickelt: 2009 2010 2011 2012 2013 Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für eine Hochschuleignungsprüfung 19 25 22 20 28 davon Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Hochschuleignungsprüfung 19 12 20 13 17 davon erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Hochschuleignungsprüfung 10 10 17 9 12 Quelle: Abfrage bei den Hochschulen 7. Wie viele der beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber, die erfolg- reich die Hochschuleignungsprüfung bestanden und sich für einen zulassungs- beschränkten Studiengang beworben haben, erhielten keinen Studienplatz (bitte prozentual und in absoluten Zahlen für jeden Studiengang angeben)? Was sind aus Sicht des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft die Gründe? Antwort: Die Daten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle nach Angaben der Hochschu- len, differenziert nach Hochschulen und Studiengängen: 7 Bezeichnung des Studiengangs Jahr Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Hochschuleignungsprüfung insgesamt davon Bewerberinnen und Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Insgesamt davon Zugelassene (Studienplatzzusage der Hochschule) Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Humanmedizin / Staatsexamen 2009 1 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 0 2010 2011 1 0 2012 2 1 2013 1 0 Zahnmedizin / Staatsexamen 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 2011 1 0 2012 2013 Psychologie / Diplom 2009 3 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 0 2010 1 0 2011 2012 2013 Pharmazie / Staatsexamen 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 2011 2 1 2012 1 0 2013 Chemie / Bachelor 1-Fach 2009 1 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 0 2010 1 1 2011 1 1 2012 2013 Agrarwissenschaften / Bachelor 1-Fach 2009 1 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 0 2010 2011 2012 2013 1 1 Wirtschaftswissenschaft / Bachelor 2- Fächer, Profil Handelslehrer 2009 1 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 1 2010 2011 2012 1 0 2013 Wirtschaftsinformatik / Bachelor 1-Fach 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 1 1 2011 2012 2013 Ökotrophologie / Bachelor 1-Fach 2009 1 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 0 2010 2011 2012 2013 1 1 Rechtswissenschaft / Staatsexamen 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 2 2 2011 1 1 2012 2013 Elektro- und Informationstechnik / Bachelor 1-Fach 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 1 1 2011 8 Bezeichnung des Studiengangs Jahr Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Hochschuleignungsprüfung insgesamt davon Bewerberinnen und Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Insgesamt davon Zugelassene (Studienplatzzusage der Hochschule) 2012 2013 Ev. Theologie / kirchliche Abschlussprüfung 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 1 1 2011 2012 2013 Politikwissenschaft / Bachelor 2-Fächer 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 1 1 2011 2012 2013 Physik des Erdsystems / Bachelor 1-Fach 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 2011 1 1 2012 2013 Deutsch / Bachelor 2-Fächer, Profil Lehramt an Gymnasien 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 2011 1 0 2012 2013 Informatik / Bachelor 1-Fach 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 2011 1 1 2012 2013 1 1 Biologie / Bachelor 1-Fach 2009 kann von der Hochschule nicht beant- wortet werden 2010 2011 2012 1 1 2013 Fachhochschule Flensburg Betriebswirtschaft (zulassungsbeschränkt) 2009 1 1 1 2010 1 1 1 2011 3 3 3 2012 2 1 1 2013 3 3 3 Biotechnologie-Verfahrenstechnik (zulassungsfrei ) 2009 2010 2011 2 0 1 2012 2013 Internationale Fachkommunikation (zulassungsfrei ) 2009 2010 2011 1 0 1 2012 2013 Maschinenbau (zulassungsbeschränkt) 2009 2010 2011 2012 1 0 0 2013 9 Bezeichnung des Studiengangs Jahr Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Hochschuleignungsprüfung insgesamt davon Bewerberinnen und Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Insgesamt davon Zugelassene (Studienplatzzusage der Hochschule) Fachhochschule Kiel Bachelor BWL 2009 2010 1 2011 1 1 2012 2013 2 Bachelor Wirtschaftsinformatik 2009 2010 2011 2012 2013 1 Bachelor Soziale Arbeit 2009 2010 2011 2012 1 2013 1 Fachhochschule Lübeck Informationstechnologie und Gestaltung 2009 1 1 2010 2011 2012 2013 Physikalische Technik 2009 2010 2011 1 1 2012 2013 Chemie- und Umwelttechnik 2009 2010 2011 2012 2013 1 1 1 Quelle: Abfrage bei den Hochschulen Die Gründe dafür, dass einige Studienbewerberinnen und -bewerber, die erfolgreich die Hochschuleignungsprüfung absolviert haben, keinen Studienplatz erhalten ha- ben, sind nicht bekannt.