SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2112 18. Wahlperiode 09.07.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Fortschreibung des Personalberechnungssystems PEBB§I 1. Wie ist der derzeitige Sachstand bei der Fortschreibung des Personalbe- rechnungssystems PEBB§I? Antwort: Die Erhebungen wurden zum 30.06.2014 beendet. Bis zum 15. Juli 2014 werden die restlichen Erhebungskarten von den Dienststellen abgeholt und dann in eine Datenbank eingelesen. Im Anschluss daran beginnt die Auswertung der Karten. Ein erster Gutachtenentwurf soll am 15. Oktober 2014 vorliegen. 2. Welche Informationen zur Fortschreibung haben sich auf der Früh jahrskonferenz 2014 der Justizministerinnen und Justizminister ergeben? Antwort: Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf der 85. Konferenz am 25. und 26. Juni 2014 mit der Fortschreibung des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y für die Fachgerichtsbarkeiten im Jahr 2016 befasst . Sie haben die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung beauftragt, die aktuelle Validität des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y in der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs - und Finanzgerichtsbarkeit durch eine empirische Vollerhebung zu gewährleisten . Im ersten Halbjahr 2016 wird eine entsprechende Vollerhebung Drucksache 18/2112 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 in den Fachgerichtsbarkeiten nach Vorliegen des Endgutachtens über die PEBB§Y Vollerhebung 2014 durchgeführt. 3. Wann rechnet die Landesregierung mit endgültigen Ergebnissen und wann soll eine Einbeziehung in die Personalplanung erfolgen? Antwort: Die Abnahme des Gutachtens zur Personalbedarfsberechnung soll durch die Landesjustizverwaltungen am 03.12.2014 auf der 3.Sitzung des Lenkungsausschusses für die PEBB§Y Fortschreibung 2014 erfolgen. Die Umsetzung des Gutachtens wird sich an den Beschlüssen der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung orientieren . Die Ergebnisse sind dann im MJKE zu bewerten. Wann eine Einbeziehung in die Personalplanung erfolgen wird, kann derzeit nicht gesagt werden. 4. Berücksichtigt das Personalberechnungssystem PEBB§I Faktoren wie Mutterschutz , Elternzeit oder Pflegezeiten? a) Wenn ja, wie konkret? b) Wenn nein, ist eine Berücksichtigung solcher Faktoren in der Zukunft nach Kenntnis der Landesregierung geplant und wenn ja, wie? Antwort: Ausfallzeiten wegen Mutterschutz werden bei der Personalbedarfsberechnung durch Abzug bei der PEBB§Y-Jahresarbeitszeit berücksichtigt. Für Elternzeit kann nach § 12 Abs.1 Landeshaushaltsgesetz die Ausbringung einer Leerstelle erfolgen, wenn die Ausfallzeit mehr als 6 Monate beträgt. Somit kann eine Ersatzkraft eingestellt werden. Soweit nach der Sonderurlaubsverordnung Pflegezeiten zu berücksichtigen sind, erfolgt dies bei der Personalbedarfsberechnung durch Abzug bei der PEBB§Y-Jahresarbeitszeit. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die unter 4. genannten Faktoren bei der Personalplanung gesondert berücksichtigt werden sollten? a) Wenn ja, wie genau? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.