SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/212 18. Wahlperiode 12-10-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planfeststellung A 20 Vorbemerkung des Fragestellers: Nach den bisherigen Planungen zur A 20, dargestellt auf den Internetseiten des Mi- nisteriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, ist mit einer Planfeststel- lung aller Teilabschnitte inklusive westlicher Elbquerung bis zum Jahr 2013 zu rech- nen. Der Verkehrsminister wird in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 11.09.2012 mit den Worten zitiert, dass er bis 2014 Baurecht für alle Abschnitte der A 20 haben will. Bis wann plant die Landesregierung die Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 4 zwischen Wittenborn und der A 7 (Bad Bramstedt), den Abschnitt 5 zwischen der A 7 (Bad Bramstedt) und der L 114 (Bokel), den Abschnitt 6 zwischen der L 114 und der A 23 (Hohenfelde), den Abschnitt 7 zwischen der A 23 (Hohenfelde) und der B 431 (Glückstadt) mit den Teilabschnitten zwischen Hohenfelde und Sommerland so- wie Sommerland und Glücksstadt und den Abschnitt 8 mit westlicher Elbquerung zwischen der B 431 (Glückstadt) in SH und der K 28 (Drochtersen) in NI abzuschlie- ßen? Bitte tabellarisch darstellen. Drucksache 18/212 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die laufenden Planfeststellungsverfahren sollen genutzt werden, um die Neubewer- tung der prognostizierten Verkehrsströme sowie der ökologischen und finanziellen Folgewirkungen vorzunehmen. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der bundesweiten Verkehrszählungen hat der Vorhabenträger entschieden, diese in die laufenden Planfeststellungsverfahren ein- zuarbeiten, um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu erreichen. Daher können die Planfeststellungsbeschlüsse in den Abschnitten 5 bis 7 erst in 2014 erlassen werden. Abschnitt Planfeststellungsbeschluss (Jahr) 4 Wittenborn - A 7 3. Quartal 2013 5 A 7 - L 114 3. Quartal 2014 6 L 114 - A 23 3. Quartal 2014 7 A 23 - B 431 3. Quartal 2014 8 B 431 (SH) - K 28 (NI) 4. Quartal 2013 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/212 3 Die genannten Termine für den Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse stehen je- doch in Abhängigkeit vom Verlauf der jeweiligen Planfeststellungsverfahren. Die dort eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen können ggfls. zu rechtlich not- wendigen Planänderungen führen. Die planungsrechtliche Sicherstellung solcher Planänderungen kann zu einem erhöhten Zeitbedarf bei der Beschlussbearbeitung führen. Sollten Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse eingereicht werden, kann da- von ausgegangen werden, dass rechtskräftige vollziehbare Planfeststellungsbe- schlüsse – und damit Baurecht – günstigenfalls in 2014 vorliegen werden.