SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2120 18. Wahlperiode 2014-07-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Befall von Kastanien mit Pseudomonas 1.) In welchem Umfang und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein sind Kastanien vom Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi befallen? Flächendeckende Erhebungen wurden bislang nicht durchgeführt, so dass der Landesregierung über den Umfang eines Pseudomonasbefalls keine Kenntnisse vorliegen . Einzelne Proben wurden in der Phytopathologischen Diagnostik des Pflanzenschutzdienstes bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein untersucht. Dort wurden neben Welke verursachenden Pilzen (Phytophthora spp. und Verticillium spp.) auch in Einzelfällen phytopathogene Pseudomonaden diagnostiziert. 2.) Sind Weißblühende und Rotblühende Kastanien in gleicher Weise befallen? Ja, es gibt sowohl Meldungen zu weißblühenden als auch zu rotblühenden Kastanien . 3.) In welchem Umfang sind die durch die Miniermotte und den Pseudomonasbefall geschädigten Bäume von Pilzinfektionen betroffen und welche Arten wurden nachgewiesen? Hier ist zu unterscheiden zwischen Primär- und Sekundärinfektionen. Ähnliche Symptome, wie sie bei einem Befall mit Pseudomonas syringae pv. aesculi zu beobachten sind, werden auch durch einen Befall mit den Pilzen Phytophthora spp. und Drucksache 18/2120 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Verticillium spp. verursacht. Diese beiden Pilze verursachen Primärinfektionen und greifen auch den Holzkörper des Baumes an. Das Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi greift dagegen das Bast- und Kambiumgewebe an und nicht den Holzteil des Baumes. Die durch das Bakterium verursachten blutenden Nekrosen dienen jedoch als Eintrittspforten für Sekundärschädlinge , die das Holz des Baumes zerstören können. Beispielhaft seien hier Austernsaitlinge und Hallimaschpilze genannt. 4.) Beeinträchtigt der Pseudomonasbefall die Verkehrssicherheit der Bäume und empfiehlt die Landesregierung daher befallene Bäume zu fällen? Pseudomonas beeinträchtigt nicht ursächlich die Verkehrssicherheit der Bäume, da das Bakterium nicht direkt das Holzgewebe angreift. Jedoch kann eine Sekundärinfektion mit Pilzen, die den Holzkörper des Baumes angreifen, die Verkehrssicherheit des Baumes gefährden. Wird im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Baumkontrollen festgestellt, dass der befallene Baum aufgrund der Sekundärinfektion nicht mehr bruchsicher ist, wird die Verkehrssicherheit durch Baumpflegemaßnahmen wieder hergestellt. In der Regel muss der Baum aber gefällt werden. 5.) Trifft es zu, dass eine Bekämpfung von Pseudomonas nicht möglich ist? Ja. Für ein solches Anwendungsgebiet existieren weder zugelassene Pflanzenschutzmittel noch wären solche Behandlungen aus applikationstechnischen und umwelttoxikologischen Gründen durchführbar. 6.) Besteht die Chance, die weitere Ausbreitung des Bakteriums zu verhindern, beispielsweise durch Desinfektion von Werkzeugen wie Scheren und Sägen? Die Desinfektion von Werkzeugen wie Schere und Säge wird vom Pflanzenschutzdienst empfohlen, um eine direkte Übertragung von einem infizierten Baum auf einen gesunden Baum zu unterbinden. Eine generelle Ausbreitung durch eine Desinfektion von Werkzeugen wird man dennoch nicht verhindern können. Bakterien gelangen bevorzugt über Wunden, eventuell auch über Lentizellen oder Blattnarben, in das Phloemgewebe der Bäume. Wie die Übertragung der Bakterien von Baum zu Baum erfolgt, ist wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt. In der Literatur werden Übertragungswege durch Windverwehungen oder Spritzwasser genannt.