SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2135 18. Wahlperiode 2014-07-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Aufhebung des sogenannten „Pluhar-Erlasses“ 1. Ist es richtig, dass der sogenannte „Pluhar-Erlass“ die Aufgabenbeschreibung für Pädagogische Hilfen an Förderzentren G regelt? Was genau regelt der Erlass? Antwort: Im Hinblick auf die Aufgaben der Pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung hat das Bildungsministeri- um die untere Schulaufsicht und die Schulleitungen schriftlich und mündlich, insbe- sondere auf Dienstversammlungen, darauf hingewiesen, dass diese Beschäftigten weder eigenverantwortlichen Unterricht noch eigenständige Klassenleitungen über- nehmen dürfen. Beides darf nur unter Anleitung einer Sonderschullehrkraft oder der Schulleitung erfolgen. 2. Plant die Landesregierung, den Erlass aufzuheben? Wenn ja, wann und mit welchem konkreten bildungspolitischen und politischen Ziel? Antwort: Die Frage einer Aufhebung stellt sich nicht. Mit den Hinweisen, wie sie in der Antwort zu Frage 1. beschrieben werden, ist die geltende Rechtslage wiedergegeben wor- den. Allerdings wird für die an den Förderzentren für geistige Entwicklung sowie für körperliche und motorische Entwicklung tätigen Erzieherinnen und Erzieher ange- strebt, ihnen künftig den Status als Fachlehrkräfte zu eröffnen, so dass sie ergän- zend zu ihren erzieherischen Aufgaben auch eigenständig Unterricht erteilen können. 3. Durch welche Regelungen soll der alte Pluhar-Erlass ersetzt werden? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 2.