SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2148 18. Wahlperiode 14-07-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hartmut Hamerich (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zukünftige Anbindung des Hafens Puttgarden 1. Welches Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotential sieht die Landesregierung derzeit und zukünftig nach Fertigstellung der festen Fehmarnbeltquerung für den Hafen Puttgarden? Antwort: Der Hafen Puttgarden wird als privater Hafen von der Reederei Scandlines betrieben . Scandlines beabsichtigt, den Hafen auch nach Fertigstellung der Festen Fehmarnbeltquerung weiter zu betreiben. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich erhebliche Verkehrsverlagerungen auf die Feste Fehmarnbeltquerung ergeben werden. In welcher Form die frei werdenden Kapazitäten danach anderweitig mit welchem Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotential genutzt werden, hängt sowohl vom unternehmerischen Geschick Scandlines als auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab 2. Welche touristische Bedeutung misst die Landesregierung dem Hafen Putt- garden heute und zukünftig nach Fertigstellung der festen Fehmarnbeltquerung bei? Antwort: Der Hafen Puttgarden hat heute eine wichtige touristische Funktion als Anlandepunkt für Durchreisende und skandinavische Gäste, die ihren Urlaub in SchleswigHolstein verbringen. Darüber hinaus erfüllt er über den Grenzhandel eine wichtige Einkaufsfunktion. Der Hafen wird auch nach der Fertigstellung der festen Fehmarnbeltquerung eine touristische Bedeutung behalten. Diese wird abhängig sein von der Preisgestaltung des Fähranbieters, der Mautgebühr für den Tunnel und den Marketingaktivitäten (z.B. Angebot von Kombitickets) der Wettbewerber. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Weiternutzung des Ha- fens Puttgarden auch nach Fertigstellung der festen Fehmarnbeltquerung zu gewährleisten? 4. Hält die Landesregierung die derzeitig im Planfeststellungsverfahren vorgesehe- ne zukünftige Anbindung des Hafens Puttgarden für ausreichend, um eine wirtschaftliche Nutzung des Hafens Puttgarden weiterhin sicherzustellen zu können? Falls nein, warum ist die derzeitige Planung mit einer deutlich verschlechterten verkehrlichen Anbindung des Hafens ohne direkte Anbindung an die B 207 aufgenommen worden? 5. Wie soll eine zukünftige verbesserte Anbindung des Hafens aussehen? Antwort: Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Die Landesregierung hält es für erforderlich, dem Hafen Puttgarden auch nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung die für eine wirtschaftliche Nutzung erforderliche verkehrliche Anbindung zu gewährleisten. Die derzeit im Planfeststellungsverfahren zur Festen Fehmarnbeltquerung vorgesehene Anbindung basiert auf der Prognose, dass im Falle der Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung auf der Fährverbindung nur noch eine geringe Verkehrsbelastung verbleibt, dass aber der Bordershop, der Bahnhof Puttgarden und der Ort Puttgarden weiter uneingeschränkt bedient werden. Die im Planfeststellungsverfahren vorgesehene verkehrliche Anbindung weist aber Optimierungspotential auf. Grundlage für eine Optimierung wären allerdings verfestigte Daten zukünftiger Entwicklungen des Hafens Puttgarden, die über die derzeit im Planfeststellungsverfahren zu Grunde gelegten Entwicklungen hinausgehen . Die Landesregierung hat deshalb den Hafenbetreiber um Vorlage belastbarer Verkehrszahlen gebeten. Da diese Angaben noch nicht vorgelegt worden sind, konnte über die Art und Weise einer Optimierung der Anbindung noch keine Entscheidung getroffen werden. 6. Ist als Verfahren zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Hafens eine Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens angedacht? Falls ja, mit welchem zeitlichen Rahmen rechnet die Landesregierung hierfür? 7. Gibt es weitere Alternativen der baurechtlichen Absicherung, um eine gegenüber den derzeitigen Planungen verbesserte Anbindung des Hafens an das Straßenverkehrsnetz zu erreichen? Falls ja, mit welchem zeitlichen Rahmen rechnet die Landesregierung hierfür? Antwort: Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Die Art der baurechtlichen Absicherung einer veränderten Anbindung des Fährhafens Puttgarden ist abhängig vom Zeitpunkt, wann eine detaillierte Optimierung vorliegt, vom Umfang der Änderung und den sich daraus ergebenden Betroffenheiten . Aus Sicht der Landesregierung sollte der zeitliche Rahmen einer Planänderung so bemessen sein, dass die bauliche Umsetzung bis spätestens zur Freigabe und Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung erfolgt. 8. Sind für veränderte Planungen weitere Verkehrsprognosen für den zukünftigen Fährverkehr erforderlich? Falls ja, auf welcher Grundlage und mit welchen Mitteln sollen derartige zukünftige Verkehrsaufkommen prognostiziert werden? 9. Sind für veränderte Planungen weitere Verkehrsprognosen für den zukünftigen Tunnelverkehr erforderlich? Falls ja, auf welcher Grundlage und mit welchen Mitteln sollen derartige zukünftige Verkehrsaufkommen prognostiziert werden? Antwort: Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Wie bereits oben dargestellt, können veränderte Planungen nur aus geänderten Rahmenbedingungen der Nutzung des Hafens Puttgarden entstehen. Für diese geänderten Rahmenbedingungen (z. B. Anfahren anderer Ziele, grundlegend andere Hafennutzung, Umstellen auf reine Personenfähren) müsste der Hafenbetreiber entsprechende verfestigte Verkehrszahlen vorlegen. Da die durch eine geänderte Nutzung entstehenden Verkehre zusätzliche Verkehre wären, die aller Wahrscheinlichkeit nach aus Richtung Süden kommen, wäre eine Änderung der Verkehrsprognose für den zukünftigen Tunnelverkehr nicht zwingend erforderlich.