SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2150 18. Wahlperiode 2014-07-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Vermittlung von sicherheitspolitischen Inhalten in Lehrerausbildung und Unter- richt Vorbemerkung der Landesregierung: Politische Bildung erstrebt - das ist fachdidaktischer Konsens - die differenzierte Ur- teilsfähigkeit in kontroversen Problemlagen, entsprechend sind Unterricht und Lehr- kräftebildung problemorientiert ausgerichtet. Die in der Anfrage genannten Gegen- stände werden also stets im Rahmen sicherheitspolitischer Problemlagen thematisiert. Hierbei werden offene Urteile der Schülerinnen und Schüler angestrebt, die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte ist auf eine entsprechende Didaktik ausgerich- tet. 1. In welchem Umfang und in welcher Form (verpflichtend oder freiwillig) sind in der Ausbildung von Lehrkräften für das Fach „Wirtschaft und Politik“ Ausbildungsan- teile zu folgenden internationalen Organisationen enthalten. Bitte einzeln auffüh- ren: - NATO - UN - UN-Sicherheitsrat - OSZE - EU - Europarat Antwort: An der Universität Kiel ist in den politikwissenschaftlichen Studienanteilen des Ba- chelorstudienganges „Wirtschaft/Politik“ die Erschließung ausgewählter Sachaspekte internationaler Politik vorgesehen und im Rahmen einer Vorlesung verpflichtend zu belegen. Die Vorlesung führt in die Probleme der internationalen Beziehungen ein und thematisiert auch internationale Organisationen. Daneben besteht für die Studieren- den die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Basisseminars vertiefend mit dem politik- wissenschaftlichen Schwerpunkt der internationalen Beziehungen zu beschäftigen. Innerhalb dieser Basisseminare werden auch die in Frage 5 genannten ethischen Grundfragen angesprochen. An der Universität Flensburg werden die aufgeführten internationalen Organisationen sowie die in Frage 5 genannten ethischen Grundfragen im Bachelorstudiengang Bil- dungswissenschaften sowie im Masterstudiengang Lehramt an Gemeinschaftsschu- len im Rahmen der bestehenden zeitlichen und inhaltlichen Spielräume in folgenden Pflichtmodulen des Faches Wirtschaft/Politik fallweise thematisiert:  Einführung in die Politikwissenschaft,  Europäische Union und internationale Beziehungen,  Politikwissenschaft als Policy-Forschung,  Politik und Wirtschaft in Vermittlung,  Global and European Governance,  International vergleichende Politikwissenschaft. Außerdem sind die erfragten Aspekte regelmäßig Gegenstand von Bachelor- und Masterarbeiten. Die zweite Phase (Vorbereitungsdienst) widmet sich in den Pflichtveranstaltungen mehr der Thematisierung genannter Aspekte für den Unterricht als der Vermittlung fachlicher Kenntnisse zu Inhalten. Dabei werden die notwendigen didaktischen Fähig- keiten an unterschiedlichen (auch europa-, sicherheits- und außenpolitischen) Gegen- ständen geübt. Eine Institutionenkunde ist weder Ziel des Unterrichts noch der Ausbil- dung der Lehrkräfte, sie wird nicht betrieben. 2. In welchem Umfang und in welcher Form (verpflichtend oder freiwillig) sind in der Fortbildung von Lehrkräften für das Fach „Wirtschaft und Politik“ Ausbildungsan- teile zu folgenden internationalen Organisationen enthalten. Bitte einzeln auffüh- ren: - NATO - UN - UN-Sicherheitsrat - OSZE - EU - Europarat Antwort: Lehrerfortbildungen sind didaktisch ausgerichtet. Dabei wechseln die Inhalte in der Regel nach aktueller Problemlage. In diesem Jahr wird u.a. eine ganztägige außen- und sicherheitspolitische Fortbildung im Zusammenwirken mit der Deutschen Vereini- gung für politische Bildung (DVPB) angeboten 3. In welchem Umfang und in welcher Form (verpflichtend oder freiwillig) sieht der Lehrplan für das Fach „Wirtschaft und Politik“ in der Sekundarstufe I Unterrichts- inhalte zu folgenden internationalen Organisationen vor. Bitte einzeln aufführen: - NATO - UN - UN-Sicherheitsrat - OSZE - EU - Europarat Antwort: In der Sekundarstufe I wird in Grundzügen die Bedeutung der europäischen Ebene für die Politik in Deutschland thematisiert. Im Themenbereich 5 („Wie können Menschen in einer von Konflikten geprägten Welt friedlich zusammenleben?“) werden die frie- denssichernden Institutionen der Staatengemeinschaft und deren Aufgaben behan- delt. Explizit genannt werden EU, UN, OSZE und Bundeswehr/NATO. Das Thema ist verbindlich. 4. In welchem Umfang und in welcher Form (verpflichtend oder freiwillig) sieht der Lehrplan für das Fach „Wirtschaft und Politik“ in der Sekundarstufe II Unterrichts- inhalte zu folgenden internationalen Organisationen vor. Bitte einzeln aufführen: - NATO - UN - UN-Sicherheitsrat - OSZE - EU - Europarat Antwort: Internationale Politik ist ein Gegenstand für die Sekundarstufe II. Im letzten Jahrgang der Oberstufe wird „Konflikte und Kooperation in den internationalen Beziehungen“ als eines von sechs Themen ausgewiesen. Dabei bildet „Strukturen internationalen Han- delns“ ein Unterthema, in dem explizit die Auseinandersetzung mit Institutionen und Organisationen wie der UN, ASEAN, NATO, OSZE, GATT, WTO, IWF, Weltbank so- wie NGO‘s vorgesehen ist. 5. In welchem Umfang und in welcher Form werden den Schülerinnen und Schü- lern in Schleswig-Holstein im Unterricht in der Sekundarstufe I folgende ethische Grundfragen und die entsprechenden verfassungs-/völkerrechtlichen Grundla- gen vermittelt: - Was sind die Menschenrechte? - Welche Möglichkeiten der Einflussnahme hat die Völkergemeinschaft, wenn in- nerhalb eines Staatsgebietes die Menschenrechte bis hin zum Völkermord mas- siv missachtet werden? - Ist die Anwendung militärischer Gewalt in solchen Fällen überhaupt vorstellbar, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. - Unter welchen Bedingungen und nach welchen völkerrechtlichen Grundlagen lässt das Völkerrecht die Anwendung militärischer Gewalt überhaupt zu? - Welche verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlagen gibt es für den Einsatz der Bundeswehr? Antwort: Der Wahlpflichtunterricht ist grundsätzlich auf differenzierte und reflektierte Urteilsbil- dung ausgerichtet. Zu den genannten Inhalten wird dies in der Regel in der Sekundar- stufe II betrieben (siehe Antwort zu Frage 4). Im Wahlmodul „außerschulische Lernor- te“ gibt es außerdem eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendoffizier der Bundeswehr. 6. In welchem Umfang und in welcher Form (verpflichtend oder freiwillig) sind in der Ausbildung von Lehrkräften in Schleswig-Holstein Anteile zu den in Frage 5 ge- nannten ethischen, völker- und verfassungsrechtlichen Fragen enthalten? Bitte einzeln aufführen. Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung sowie Antwort zu Frage 1. 7. In welchem Umfang und in welcher Form (verpflichtend oder freiwillig) sind in der Fortbildung von Lehrkräften in Schleswig-Holstein Anteile zu den in Frage 5 ge- nannten ethischen, völker- und verfassungsrechtlichen Fragen enthalten? Bitte einzeln aufführen. Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung sowie Antwort zu Frage 2.