SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2151 18. Wahlperiode 25. Juli 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Finanzamt Dithmarschen Vorbemerkung: In ihrem Nachtragshaushalt reduziert die Landesregierung den Ansatz für die Modernisierung des Finanzamtes Dithmarschen auf 500.000 Euro. 1. Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Zusammenführung der Finanzämter Heide und Meldorf am Standort Heide verbunden? (Bitte tabellarische Auflistung je einzelne Maßnahme) Antwort: Die Finanzämter Meldorf und Heide sind bereits im Jahr 2005 zum Finanzamt Dithmarschen zusammengefasst worden. Dabei wurde Meldorf als (Haupt-) Sitz des Finanzamtes festgelegt. Es ist vorgesehen, dass das Finanzamt Dithmarschen künftig am Standort Heide konzentriert wird. Zur Zusammenführung beider Finanzamtsstandorte werden – ausgehend von der Situation zum Zeitpunkt der zu Grunde liegenden Kabinettsentscheidung im November 2012 – aus heutiger Sicht folgende Maßnahmen durchgeführt: Maßnahmen zur Zusammenführung Festlegung von Heide als (Haupt-)Sitz des Finanzamtes Dithmarschen (Änderungsverordnung zur FÄZustVO vom 5. Februar 2013, GVOBl. S. 95) Herrichtung des Gebäudes in der Berliner Straße in Heide (Eignungsprüfung für eine Modernisierung im Passivhausstandard, Vorlage Finanzplanungsunterlage, Fertigstellung der Baumaßnahme) Umsetzung der Konzentration in Heide (Umzüge, Telefonumstellungen etc.) 2. Welche Kosten sind mit den jeweiligen Maßnahmen verbunden? (Bitte tabellarische Auflistung je einzelne Maßnahme) Antwort: Maßnahmen zur Zusammenführung Geschätzte Kosten Festlegung von Heide als (Haupt-)Sitz des Finanzamtes Dithmarschen keine nennenswerten Kosten Herrichtung des Gebäudes in der Berliner Straße in Heide Kosten für die Herrichtung des Gebäudes können erst nach Vorliegen der Finanzplanungsunterlage genannt werden. Umsetzung der Konzentration in Heide (Umzüge, Telefonumstellungen etc.) geschätzt knapp 90.000 € (Schätzung auf der Grundlage der Standortentscheidung aus dem Jahr 2012) 3. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung? Antwort: Seit dem 01.03.2013 ist Heide (Haupt-)Sitz des Finanzamtes Dithmarschen. Zurzeit werden die planerischen Vorarbeiten (siehe Antwort zu Frage 1) für die anstehenden baulichen Veränderungen durchgeführt. 4. Wie sieht der Zeitplan für den weiteren Verlauf der Zusammenführung, insbesondere im Bezug auf die Gebäudelösung, aus? Antwort: Aus heutiger Sicht ist im Jahr 2017 mit dem Bezug der Landesliegenschaft in der Berliner Straße 19 zu rechnen. Danach erfolgt eine Unterbringung des Finanzamtes Dithmarschen in der Ernst-Mohr-Straße 34 sowie in der Berliner Straße 19. Im Interesse der Verbesserung organisatorischer Abläufe und zur Vorbereitung der später erfolgenden Konzentration ist vorgesehen, im Laufe des Jahres 2014 alle Arbeitsbereiche an jeweils einem der beiden Standorte zu konzentrieren. 5. Sind für die Zusammenführung der Dienststandorte Zwischenlösungen im Bezug auf die Dienstgebäude notwendig? Wenn ja, um was für Maßnahmen handelt es sich und welche Kosten sind hiermit verbunden? (Bitte tabellarische Auflistung je einzelne Maßnahme) Antwort: Für die Zusammenführung der Dienststandorte sind bezüglich der Dienstgebäude aus heutiger Sicht keine Zwischenlösungen erforderlich.