SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2152 18. Wahlperiode 17.07.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Dornquast und Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Nachfrage zur Kleinen Anfrage "Platzsituation der Frauenhäuser in Schleswig Holstein" 1. Ist aufgrund der hohen Zahl der Frauen aus dritten Bundesländern geplant, die Verwaltungsvereinbarung mit Hamburg auch auf andere Bundesländer auszuweiten? Sind bereits entsprechende Gespräche geführt worden oder ist geplant, diese zu führen ? Antwort: Dies ist zurzeit nicht geplant. 2. Die dargestellte durchschnittliche Verweildauer liegt zwischen 30,1 und 72,6 Tagen. Wie erklärt sich die Landesregierung diese erheblichen Unterschiede? Antwort: Die Verweildauer hängt sowohl von strukturellen Rahmenbedingungen sowie von der individuellen Lage der Betroffenen ab. Strukturell bedingt sind lange Verweildauern insbesondere durch die schwierige Wohnungsmarktlage im Hamburger Umland und in den Ballungszentren in Schleswig-Holstein. Individuelle Faktoren, die die Verweildauer beeinflussen, sind vor allem: • Psychisch erkrankte oder besonders belastete Frauen • Frauen unter 25 Jahren • Frauen unter 25 Jahren mit mehreren Kleinkindern • Frauen mit vielen Kindern Drucksache 18/2152 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 • Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus • Frauen mit Schufa-Eintragungen • komplexe Problemlagen Diese Frauen haben einen erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf, wodurch sich die Verweildauer im Frauenhaus verlängert. 3. Wie viele Frauen haben eine Verweildauer von mehr als 6, 9 und 12 Monaten? Antwort: Im Jahr 2013 haben 63 Frauen (5%) zwischen 7 und 11 Monaten in einem Frauenhaus gelebt, fünf Frauen (0,4%) 12 Monate und länger. Detailliertere Daten liegen der Landesregierung nicht vor.