SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2154 18. Wahlperiode 14-07-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Auswirkungen der Volksinitiative "Neue Wege für Schleswig-Holstein e. V. - A 20 endlich fertigstellen" 1. In welcher Größenordnung würden Planung und Bau der A20 einschließlich westlicher Elbquerung, möglichst innerhalb von fünf Jahren und vorrangig vor anderen Verkehrsprojekten, zusätzliche Ausgaben des Landes mindestens bedingen (im Vergleich zum Bau der A20 nur bis zur A7)? Für den Neubau der A20 in Schleswig-Holstein sind nach dem gegenwärtigen Planungstand Kosten in Höhe von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro (laut aktueller Anmeldung zur Neuaufstellung Bundesverkehrswegeplan) erforderlich . Darüber hinaus sind Bund und Land bestrebt, den Elbquerungsabschnitt im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Partnerschaft (ÖPP-Projekt) oder mit einem anderen alternativen Finanzierungsmodell (z.B. Staatsgarantiemodell) zu finanzieren. Ebenso käme jedoch auch eine reine Bundesfinanzierung in Betracht . Die anteiligen Baukosten für den auf schleswig-holsteinischem Gebiet liegenden Elbquerungsabschnitt liegen bei knapp 390 Millionen Euro. Die Fertigstellung der A20 einschließlich der westlichen Elbquerung innerhalb von fünf Jahren lässt sich demnach unter den heutigen Gegebenheiten kaum darstellen. Der Zeitbedarf für die noch ausstehenden Planfeststellungsbeschlüsse sowie erwartete Klage- und Vergabeverfahren sind zu berücksichtigen . Auch sind Grenzen technischer Art zu berücksichtigen: allein die Bauzeit des Elbtunnels wird auf etwa sechs Jahre veranschlagt. Drucksache 18/2154 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Würde das vorbezeichnete Vorhaben nach Einschätzung der Landesregierung den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen bzw. binden (im Vergleich zum Bau der A20 nur bis zur A7)? Unter der Annahme einer beschleunigten Fertigstellung innerhalb von fünf Jahren würde der Landeshaushalt mit zusätzlichen Werkvertragsmitteln unter anderem für die Einbindung von Ingenieurbüros für Ausschreibungen und Planung belastet werden müssen. 3. Laut Volksinitiative soll der Bau der A20 "absoluten Vorrang vor anderen Ver- kehrsprojekten im Land" bekommen. Würde das Land sich diese Position zu Eigen machen, welche anderen Verkehrsprojekte müssten zurücktreten? Sollte eine Realisierung der A20 „absoluten Vorrang vor allen anderen Verkehrsprojekten im Land“ bekommen, so wären – selbst bei Einstellung aller anderen Projekte - die bislang für das Land in den nächsten Jahren vom Bund vorgesehenen Neubaumittel nicht ausreichend, den A20-Neubaubedarf zu decken . Es ist nicht zielführend, mit einer Konzentration auf nur ein einzelnes Projekt (hier A20) die notwendige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Schleswig -Holstein zu erreichen. 4. Welche Verkehrsprojekte im Land sieht die Landesregierung als vorrangig ge- genüber dem Bau der A20 einschließlich westlicher Elbquerung an und warum ? Die A20 gehört zu den prioritären Verkehrsprojekten der Landesregierung. Daneben sind vor allem - die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals, - der sechsstreifige Ausbau der A7 zwischen Bordesholm und der Landes- grenze zu Hamburg sowie eine Ersatzlösung für die Rader Hochbrücke, - die Realisierung der S-Bahn-Projekte S4 Ost (Hamburg – Bad Oldesloe) und S21 (Hamburg – Kaltenkirchen), - der im Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung beschlossene Aus- bau der B207 zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden sowie die entsprechende Schienenanbindung einschließlich einer Lösung für das Nadelöhr der Fehmarnsundquerung und - der weitere Ausbau der B5 an der Westküste als vorrangige Verkehrsprojekte zu bezeichnen.