SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2158 18. Wahlperiode 14-07-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung L 46 Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Straßenzustandsbericht wird die L 46 zwischen Tüttendorf und Neuwittenbek mit einem Schwellenwert von 4,5-5,0 bewertet. 1. Hat die Landesregierung die Überprüfung von baulichen oder verkehrsbe- schränkenden Maßnahmen durchgeführt, die sich aus diesem Schwellenwert ergeben ? Falls ja, zu welchen Ergebnissen ist die Landesregierung gekommen? Falls nein, wann ist eine Überprüfung geplant und warum ist diese bisher nicht erfolgt? 2. Wie sieht die Zeitplanung der Landesregierung hinsichtlich einer Sanierung der L 46 aus? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet: Der Zustand der Landesstraße 46 (L 46) wird derzeit nicht als kritisch eingestuft , so dass bisher keine verkehrsbeschränkenden Maßnahmen erforderlich waren. In einigen Bereichen wird mit entsprechender Beschilderung auf vorhandene Straßenschäden hingewiesen. Die zulässige Geschwindigkeit auf der L 46 beträgt nach wie vor regulär zwischen 50 und 70 km/h. Da die L 46 keine Netzfunktion erfüllt und die Verkehrsbelastung mit 1.106 Kfz/24h deutlich unter der im Bericht der Landesregierung zum Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2014 festgelegten Mindestverkehrsbelastung von 5.320 Kfz/24h liegt, sind entsprechend der Prioritätenreihung mittelfristig keine Sanierungsmaßnahmen im Zuge der L 46 vorgesehen.