SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2163 18. Wahlperiode 2014-08-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Deutsch als Zweitsprache Vorbemerkung der Landesregierung: Die Sprachförderung für junge Menschen nichtdeutscher Herkunft wurde ursprünglich von den einzelnen Schulen, in denen diese Kinder und Jugendlichen aufgenommen waren, in eigener Verantwortung durchgeführt. Um Ressourcen und Kompetenzen effektiver einsetzen zu können, wurden - beginnend ab dem Schuljahr 2006/07 - DaZ-Zentren aufgebaut. DaZ-Zentren sind organisatorische Einheiten, die an einer bestimmten Schule örtlich und personell verankert sind, um von dort aus in dem für sie festgelegten Wirkungsbereich die Sprachförderung für junge Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache entweder selbst durchzuführen oder an anderen Standorten (sogenannte DaZ-Standorte) zu organisieren. Daneben findet Sprachförderung auch weiterhin in den Schulen statt. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die schon über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können (siehe auch Vorbemerkung der Landesregierung auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 18/2008). 1. Wie hat sich die Gesamtschülerzahl in DaZ-Zentren in Schleswig-Holstein seit dem Schuljahr 2006/07 entwickelt? Antwort 1: siehe Anlage 1. Die DaZ-Zentren wurden, wie in der Vorbemerkung dargelegt, schrittweise aufge- Drucksache 18/ 2163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 baut. Bis zum Schuljahr 2011/12 war keine flächendeckende Struktur etabliert. Daher können für diesen Zeitraum keine systematisch erhobenen Daten zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie zur Anzahl der Klassen in den DaZZentren vorgelegt werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Schülerinnen und Schüler der Basisstufe regelmäßig in DaZ-Zentren unterrichtet werden, während diejenigen in der Aufbaustufe sowohl in DaZ-Zentren als auch in Regelschulen gefördert werden. Die Integrationsstufe wird überwiegend in Regelschulen durchlaufen. 2. Wie hat sich die Zahl der DaZ-Zentren in Schleswig-Holstein seit dem Schuljahr 2006/07 entwickelt (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Antwort 2: siehe Anlage 1. 3. Wie hat sich die Zahl der DaZ-Klassen in Schleswig-Holstein seit dem Schuljahr 2006/07 entwickelt (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Antwort 3: siehe Antwort zu Frage 1 und Anlage 1. 4. Wie lange dauert es in der Regel, bis die sogenannte Basisstufe erfolgreich absolviert wurde? Antwort 4: Je nach dem Stand der Sprachkenntnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler dauert es in der Regel bis zu einem Jahr, ehe die Basisstufe erfolgreich absolviert worden ist. 5. Wie lange dauert es in der Regel, bis die sogenannte Aufbaustufe erfolgreich absolviert wurde? Antwort 5: Je nach dem Stand der Sprachkenntnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler dauert die Aufbaustufe zwei bis vier Jahre. Drucksache 18/ 2163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 6. Wie lange dauert es in der Regel, bis die sogenannte Integrationsstufe erfolgreich absolviert wurde? Antwort 6: Die Integrationsstufe schließt in der Regel an die Aufbaustufe an. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass das Niveau der Bildungssprache nach insgesamt neun Jahren erreicht wird. 7. Wie viele Lehrerplanstellen wurden in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schleswig-Holstein bereitgestellt (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln und Gesamtzahl angeben)? Antwort 7: Im Rahmen des jeweiligen Planstellenzuweisungsverfahrens wurden den Kreisen und kreisfreien Städten im Schuljahr 2013/14 schulartübergreifend insgesamt 238,26 Lehrerplanstellen zugewiesen. Für das Schuljahr 2014/15 sind es 239,03 Lehrerplanstellen. Die Aufteilung ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Kreis / Kreisfreie Stadt SJ 2013/14 1) SJ 2014/15 Dithmarschen 7,66 6,62 Lauenburg 14,16 (+1,82) 17,67 Nordfriesland 6,16 7,12 Ostholstein 8,00 (+0,94) 7,19 Pinneberg 37,10 (+0,93) 35,58 Plön 3,98 4,25 Rendsburg-Eckernförde 13,20 (+0,39) 14,05 Schleswig-Flensburg 7,58 (+1,54) 9,82 Segeberg 18,40 (+0,30) 17,50 Steinburg 6,00 5,16 Stormarn 21,84 (+0,62) 21,61 Flensburg 9,74 (+2,00) 10,47 Kiel 35,66 (+1,82) 35,84 Lübeck 24,00 (+1,14) 32,93 Neumünster 11,78 (+1,50) 13,22 Summe 225,26 (+13,00) 239,03 1) Die Werte in ( ) beziehen sich auf die Stellen, die den berufsbildenden Schulen ab dem 01.01.2014 zugewiesen wurden. Drucksache 18/ 2163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 8. Wie viele Lehrerwochenstunden wurden in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schleswig-Holstein an die einzelnen Schulämter verteilt (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten auf- schlüsseln und die Gesamtzahl angeben)? Antwort 8: Die Zuweisung an die einzelnen Schulämter erfolgt nicht in Lehrerwochenstunden, sondern auf der Basis von Planstellen: Planstellen SJ 2013/14 SJ 2014/15 Dithmarschen 7,50 6,50 Lauenburg 14,00 15,50 Nordfriesland 6,00 7,00 Ostholstein 8,00 6,25 Pinneberg 36,00 33,75 Plön 3,90 4,25 Rendsburg-Eckernförde 13,00 13,50 Schleswig-Flensburg 7,50 8,00 Segeberg 17,00 16,15 Steinburg 6,00 5,00 Stormarn 21,00 20,00 Flensburg 9,50 8,00 Kiel 34,00 32,00 Lübeck 24,00 31,75 Neumünster 11,50 11,25 Summe 218,9 218,9 9. Wie viele Personen ohne Lehrbefähigung für ein Lehramt unterrichten zurzeit Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln sowie das Beschäftigungsverhältnis angeben)? Antwort 9: Es werden keine Personen ohne Lehrbefähigung zur Durchführung eigenständigen Unterrichts eingesetzt. Drucksache 18/ 2163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5 10. Wie hat sich die Zahl der schulpflichtigen Asylbewerber in Schleswig-Holstein innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt (bitte nach Herkunftsländern sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln und die Gesamtzahl angeben )? Antwort 10: Zu dieser Frage können Angaben nicht gemacht werden, weil sie sich auf Kinder und Jugendliche mit dem Status „schulpflichtige Asylbewerber“ bezieht. Die amtliche Schulstatistik umfasst dieses Merkmal nicht. Die Daten, die nicht zu dem in § 30 Abs. 1 Schulgesetz abschließend aufgeführten Katalog der Erhebungstatbestände gehören, werden auch nicht anderweitig von Schulen, Schulträgern und Schulaufsichtsbehörden erhoben. Auf der Grundlage der Daten, die erhoben werden, um die Verfahrensfähigkeit im Sinne der Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes festzustellen, kann lediglich angegeben werden, wie viele minderjährige Asylsuchende in die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Schleswig-Holstein aufgenommenen worden sind und wie viele davon zum Zeitpunkt der Aufnahme unter bzw. über 16 Jahre alt waren: 2009 2010 2011 2012 2013 Minderjährige insgesamt 261 467 467 729 1448 davon über 16 Jahren 40 44 46 80 156 Davon unter 16 Jahren 221 423 421 649 1292 11. Mit wie vielen schulpflichtigen Asylbewerbern rechnet die Landesregierung bis zum Ende des Jahres 2014? Antwort 11: In der ersten Jahreshälfte 2014 insgesamt 795 minderjährige Asylsuchende in die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen worden. Davon waren 99 Personen älter als 16 Jahre und 696 Personen jünger als 16 Jahre . Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Zahl der aufgenommenen minderjährigen Asylsuchenden im zweiten Halbjahr noch erhöhen wird. Drucksache 18/ 2163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 12. Wie unterstützt die Landesregierung Asylbewerberinnen und Asylbewerber bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag im Hinblick auf das Erlernen der Deutschen Sprache (bitte angeben für die Zielgruppen Kinder (U3), Kinder (Ü3), Jugendliche und Erwachsene)? 13. Wie unterstützt die Landesregierung Asylantinnen und Asylanten im Hinblick auf das Erlernen der Deutschen Sprache (bitte angeben für die Zielgruppen Kinder (U3), Kinder (Ü3), Jugendliche und Erwachsene)? 14. Wie unterstützt die Landesregierung Bürgerkriegsflüchtlinge im Hinblick auf das Erlernen der Deutschen Sprache (bitte angeben für die Zielgruppen Kin der (U3), Kinder (Ü3), Jugendliche und Erwachsene)? Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 12-14: Das für die Beantwortung der Fragen heranzuziehende Asylverfahrensgesetz verwendet die Begrifflichkeiten Asylbewerber, Asylanten und Bürgerkriegsflüchtlinge nicht, so dass in der nachfolgenden Antwort unter a) bis c) die Begrifflichkeiten des Asylverfahrensgesetzes genutzt werden. Antwort zu den Fragen 12 - 14: Soweit die Kinder und Jugendlichen der in den Fragen 12 bis 14 genannten Gruppen eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule besuchen, sind sie in alle Maßnahmen der Sprachförderung einbezogen, die generell für junge Menschen mit Migrationshintergrund vorgehalten werden: In den Kindertageseinrichtungen nehmen Kinder insbesondere an der alltagsintegrierten Sprachbildung und, sofern angeboten, an der gezielten Sprachförderung teil. Zu den schulischen Maßnahmen gehören insbesondere die Sprachintensivförderung im letzten halben Jahr vor der Einschulung (vgl. dazu auch die Antwort auf die Große Anfrage „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Bildungssystem Schleswig-Holsteins - Drs. 17/2295, S. 15 f) und die Sprachförderung durch die DaZ-Zentren. Für Erwachsene sowie junge Erwachsene und Jugendliche außerhalb schulischer Ausbildung werden die Fragen 12 bis 14 wie folgt beantwortet: a) Asylbewerberinnen und Asylbewerber: Asylsuchende haben derzeit keinen Zugang zu den bundesfinanzierten Integrationskursen . Seit 2013 bietet das durch das Innenministerium initiierte und geförderte sowie vom Landesverband der Volkshochschulen durchgeführte Projekt „STAFF-Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ Kurse von 10 Wochen Drucksache 18/ 2163 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 7 (100 Unterrichtseinheiten) an verschiedenen Standorten zur ersten sprachlichen Orientierung an. Für die erste jahresübergreifende Projektphase (STAFF.SH 1, 2013/2014) wurden die Projektmittel des Landes in Höhe von 50.000 € durch eine Förderung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) in Höhe von 50.000 € ergänzt. 2014 werden für STAFF.SH 2 vom Land 150.000 € bereitgestellt. Anzahl der Standorte Teilnehmerinnen und Teilnehmer STAFF.SH 1 8 263 STAFF.SH 2 (Stand: 22.7.2014) 7 146 Neun weitere Standorte folgen ab 08/2014. b) Asylantinnen und Asylanten: Nach Anerkennung als Asylberechtigte bzw. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder bei Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte besteht für Erwachsene sowie junge Erwachsene und Jugendliche , die keine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn nicht fortsetzen, Anspruch auf Teilnahme an einem bundesgeförderten Integrationskurs , der auch einen Sprachkurs umfasst. c) Bürgerkriegsflüchtlinge: Flüchtlinge, die im Rahmen eines Resettlement-Programms oder nach § 23 Abs. 2 AufenthG aufgenommen worden sind (wie die in den Bundeskontingenten aufgenommenen syrischen Flüchtlinge), haben einen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs . Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer Länderaufnahmeanordnung aufgenommen worden sind; diese werden vom Bund nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zu einem Integrationskurs zugelassen. An la ge 1 zu d en A nt w or te n de r F ra ge n 1 bi s 3 Sc hu lja hr 20 06 /0 7 20 13 /1 4 20 06 /0 7 20 13 /1 4 20 06 /0 7 Ba si ss tu fe * Au sb au st uf e* Di th m ar sc he n 0 1 0 3 0 43 39 2 He rz og tu m L au en bu rg 0 3 0 7 0 10 4 13 9 N or df rie sla nd 0 2 0 k. A. 0 30 42 O st ho lst ei n 0 4 0 k. A. 0 12 7 43 2 Pi nn eb er g 3 11 k. A. k. A. k. A. 20 0 63 1 Pl ön 0 4 0 k. A. 0 54 21 0 Re nd sb ur gEc ke rn fö rd e 0 8 0 8 0 11 9 19 8 Sc hl es w ig -F le ns bu rg 2 10 2 11 k. A. 16 0 21 8 Se ge be rg 0 8 0 12 0 18 5 49 2 St ei nb ur g 0 3 0 k. A. 0 36 0 St or m ar n 4 8 4 10 k. A. 12 7 27 5 Fl en sb ur g 2 4 k. A. k. A. k. A. 85 27 Ki el 0 7 0 14 0 17 5 48 8 Lü be ck 6 8 7 14 58 8 13 7 23 3 N eu m ün st er 1 3 1 3 k. A. 62 41 Sc hl es w ig -H ol st ei n - ge sa m t 18 84 14 82 58 8 16 44 38 18 k. A. = k ei ne A ng ab en m ög lic h, w ei l e nt sp re ch en de D at en n ic ht e rh ob en w or de n sin d bz w . w er de n * ve rg le ic he a uc h Dr s. 1 8/ 20 08 , A nl ag e 1 An za hl d er D AZ -Z en tr en (F ra ge 2 ) An za hl d er K la ss en in D AZ -Z en tr en (F ra ge 3 ) 20 13 /1 4 G es am ts ch ül er za hl in D aZ -Z en tr en (F ra ge 1 ) III2-KA330a-30.07. 2014 - nach Anmerkungen III St Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Tabelle1