SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2165 18. Wahlperiode 2014-07-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaften Ausschöpfung des Vertretungsfonds Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende Juni 2014 ausgeschöpft (bitte die Maßnahmen im Einzelnen aufschlüsseln sowie den jeweiligen Mittelfluss an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und berufliche Schulen angeben)? Antwort 1: Die Ausgaben für den Vertretungsfonds beliefen sich per Ende Juni 2014 auf insgesamt 4.575 T€. Darüber hinaus wurden Aufstockungen bei bereits im Schuldienst befindlicher Lehrkräfte im Umfang von 816 T€ vorgenommen. Von den Ausgaben entfallen 3.211 T€ auf die schulamtsgebundenen Schulen, 1.331 T€ auf die Gymnasien, 428 T€ auf die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und 421 T€ auf die beruflichen Schulen. 2. Wie weit wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter per Ende Juni 2014 ausgeschöpft (bitte jeweils die Mittelbindung sowie die Ausschöpfung des Verfügungsrahmen absolut und prozentual angeben)? Drucksache 18/ 2165 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort 2: Per Juni 2014 wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter in dem Umfang ausgeschöpft, wie er sich aus der nachfolgenden Tabelle jeweils ergibt. In den genannten Zahlen sind auch Mittelbindungen berücksichtigt, die über den Monat Juni hinaus bis zum Ende des Jahres 2014 reichen. Eine Differenzierung des Mitteleinsatzes in Bindungen und Ausgaben erfolgt auf Kreisebene nicht. Schulamt Mitteleinsatz in € in % des Verfügungsrahmens Dithmarschen 167.231,00 55,74 Flensburg 116.852,00 93,48 Herzogtum-Lauenburg 169.825,00 39,96 Kiel 362.542,00 93,56 Lübeck 221.907,00 55,48 Neumünster 116.964,00 66,84 Nordfriesland 320.237,00 91,50 Ostholstein 267.509,00 66,88 Pinneberg 340.952,00 56,83 Plön 183.521,00 66,73 Rendsburg-Eckernförde 312.946,00 53,27 Schleswig-Flensburg 245.453,00 57,75 Segeberg 460.787,00 78,43 Steinburg 221.928,00 73,98 Stormarn 355.308,00 76,82 Innerhalb des Vertretungsfonds besteht Deckungsfähigkeit. Somit können bei Bedarf im Laufe des Haushaltsjahres Mittel sowohl zwischen Schularten als auch innerhalb der Schularten bzw. zwischen den Schulämtern umverteilt werden , um dem tatsächlich eintretenden Vertretungsbedarf in den jeweiligen Schularten gerecht zu werden. 3. Gibt es Kreise, in denen die zugeteilten Mittel bereits ausgeschöpft sind? Antwort 3: Siehe Antwort zu Frage 2.