SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2169 18. Wahlperiode 08.08.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Zukunft der Abschiebehaftanstalt Rendsburg 1. Laut Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen soll die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg geschlossen werden. Wird dieses Vorhaben von der Landesregierung noch umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann soll die Schließung erfolgen? Antwort: Die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die Abschiebungshafteinrichtung (AHE) in Rendsburg baldmöglich zu schließen. Die zur Umsetzung unter anderem dieses Vorhabens eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe hat ihren zweiten Bericht im März des Jahres abgegeben, den die Landesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Die Ergebnisse sind veröffentlicht und zu finden unter: http://www.schleswig- holstein.de/IM/DE/ZuwanderungIntegration/Aktuelles/AlternativenAbschiebungshaft/bericht__blob=publicationFile.pdf 2. Hat die Landesregierung Haftanstalten in anderen Bundesländern als Alterna- tive zur Abschiebehafteinrichtung Rendsburg in Betracht gezogen? Wenn ja, welche und zu welchem Schluss ist die Landesregierung gelangt? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Haftanstalten in anderen Bundesländern als Alternative zur Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg sind nicht in Betracht gezogen worden. Ergänzend zu der Unterbringungsmöglichkeit in der AHE Rendsburg besteht die Drucksache 18/2169 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Möglichkeit bis zu 15 Personen in der Abschiebungshafteinrichtung Eisenhüttenstadt in Brandenburg unterzubringen. Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe werden Möglichkeiten länderübergreifender Zusammenarbeit für Fallkonstellationen untersucht, in denen auch in Zukunft absehbar der Vollzug von Abschiebungshaft erforderlich bleiben wird. 3. Wie hoch wären die Kosten, wenn Abschiebungsgefangene in Einrichtungen anderer Bundesländer untergebracht werden würden? Antwort: Für die Unterbringung von Abschiebungshaftgefangenen in der Abschiebungshafteinrichtung Eisenhüttenstadt auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg und dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, wird ein Tageshaftkostensatz von 117,38 € berechnet. Hinzu kommen Aufwendungen für Transport und Begleitung. 4. Wie hoch war die Belegung der Haftplätze in der Abschiebehaftanstalt Rendsburg seit 2012 jeweils zum Ersten eines Monats? Antwort: Jahr 2012 Belegung Jahr 2013 Belegung Jahr 2014 Belegung 01. Jan. 28 01. Jan. 15 01. Jan. 19 01. Febr. 26 01. Febr. 26 01. Febr. 24 01. März 12 01. März 29 01. März 15 01. Apr 29 01. Apr 24 01. Apr 7 01. Mai 19 01. Mai 13 01. Mai 10 01. Jun 15 01. Jun 25 01. Jun 5 01. Jul 18 01. Jul 15 01. Jul 2 01.Aug. 7 01.Aug. 7 01.Aug. 2 01.Sept. 20 01.Sept. 8 01.Sept. 01.Okt. 38 01.Okt. 18 01.Okt. 01.Nov. 25 01.Nov. 12 01.Nov. 01.Dez. . 31 01.Dez. . 18 01.Dez. . Durchschn. 22,33 Durchschn. 17,5 Durchschn. 10,5 5. Der letzte Abschiebungsgefangene hat die Abschiebehafteinrichtung Rends- burg am 9. Juli 2014 verlassen. Welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb der Einrichtung? Antwort: Es ist entschieden worden, die Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg zunächst nicht zu schließen, sondern in den sog. „Stand-By“-Modus zu versetzen . Der Stand-By-Modus bedeutet, dass der Betrieb der Abschiebungshafteinrichtung weitgehend zurückgefahren wird, dass aber sichergestellt wird, dass binnen zwei Stunden die Voraussetzung geschaffen werden können, um einen Abschiebungsgefangenen in Rendsburg aufzunehmen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2169 3 6. Was bedeutet der Stand-By-Modus im Einzelnen und wie begründet die Landesregierung diese Regelung für die Abschiebehaftanstalt Rendsburg? Was hat dies konkret für Auswirkungen auf den Betrieb und auf die Beschäftigten? Antwort: Der Stand-By-Modus bedeutet, dass in der Einrichtung nur ein oder zwei Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes bleiben, um die Sicherheit der Anstalt und ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes sowie die Beschäftigten des privaten Sicherheitsdienstes werden auf die JVA Kiel bzw. die JVA Neumünster verteilt. Im Bedarfsfall können die in den Anstalten tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig wieder ihren Dienst in der Abschiebungshafteinrichtung aufnehmen. Es ist eine Vorlaufzeit von wenigen Stunden eingeplant. Die kurzfristige Wiederinbetriebnahme der Abschiebungshafteinrichtung musste sichergestellt werden, da weiterhin die Möglichkeit bestand, dass weitere Abschiebungsgefangene aufzunehmen sind. Am 21. Juli ist auch ein Abschiebungsgefangener durch die Bundespolizei zugeführt worden. Es gab darüber hinaus zunächst informelle Anfragen aus zwei Ländern nach Aufnahmemöglichkeiten in Rendsburg. Hintergrund war die Haltung einzelner Gerichte in den Ländern, Abschiebungshaft in einer Strafanstalt für unzulässig zu erklären. Hierzu wurde noch im Juli eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet. Die Entscheidung erging am 17. Juli. Der Europäische Gerichtshof hat eine strikte Trennung von Abschiebungs- und Strafhaft gefordert . Schleswig-Holstein verfügt über eine Einrichtung, die den Grundsätzen, wie sie vom Europäischen Gerichtshof formuliert worden sind, in vollem Umfang entspricht. Insofern bestand die Erwartung, dass sich andere Länder an Schleswig-Holstein mit der Bitte um Aufnahme von Abschiebungsgefangenen wenden würden. Bereits am 18. Juli kam aus Hamburg die Anfrage, ob Schleswig-Holstein bereit sei, zwei Abschiebungsgefangene aus Hamburg in Rendsburg aufzunehmen. Am 21. Juli ist die Aufnahmebereitschaft gegenüber Hamburg erklärt worden. Am 23. Juli sind die Abschiebungsgefangenen von Hamburg nach Rendsburg verlegt worden. 7. Welche Kosten für den Betrieb der Abschiebehaftanstalt Rendsburg fallen im Stand-By-Modus an? Bitte einzeln aufführen. Antwort: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst, die in anderen Anstalten eingesetzt werden, fallen Personalkosten in Höhe von ca. 550 T € jährlich an. In der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg werden ein oder zwei Mitarbeiter des privaten Sicherheitsunternehmens über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche eingesetzt. Hierfür sind 228 Wochenstunden berechnet. Die Kosten belaufen sich insofern pro Jahr auf rund 220 T €. Für den Fall, dass Abschiebungsgefangene in Rendsburg aufzunehmen sind, werden weitere Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes benötigt. Hierfür sind 192 Wochenstunden berechnet worden. Im Stand-By-Modus werden die Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes in der JVA Kiel bzw. der JVA Neumünster eingesetzt. Die Kosten belaufen sich insofern auf rund 185 T € jährlich. Die genannten Wochenstunden der Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes sind geringer als die Stundenansätze in den vergangenen Jahren. In den vergangenen Jahren sind durchschnittlich 545 Wochenstunden von den Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes geleistet worden. Bei den obigen Be- Drucksache 18/2169 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 rechnungen wird davon ausgegangen, dass nicht mehr als 10 Abschiebungsgefangene in der Abschiebungshafteinrichtung sind. Sollte es sich um mehr Abschiebungsgefangene handeln, muss der Stundenansatz des privaten Sicherheitsdienstes entsprechend erhöht werden. Im Jahr 2013 beliefen sich die Kosten für den privaten Sicherheitsdienst auf 513 T €. Im Sachkostenbereich sind bisher jährlich etwa 70 T € für Gebäudebewirtschaftung und Bauunterhaltung sowie 125 T € für Versorgung und Beratung der Abschiebungsgefangenen angefallen. Diese Kosten werden sich erheblich reduzieren. Energiekosten und Kosten für technische Anlagen etc. müssen aber weiter getragen werden. 8. Wie viele Beschäftigte sind vom Stand-By-Modus der Abschiebehaftanstalt Rendsburg betroffen? Antwort: Betroffen von der Regelung sind die Leiterin der Abschiebungshafteinrichtung, eine Verwaltungskraft sowie zehn Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes . Beim privaten Sicherheitsdienst sind etwa zwölf Mitarbeiter betroffen. 9. Wann wurden die Beschäftigten über den Stand-By-Modus informiert? Antwort: Am 9. Juli ist entschieden worden, die Abschiebungshafteinrichtung in den Stand-By-Modus zu versetzen. Am 10. Juli sind die Leitungen der JVA Kiel und der JVA Neumünster informiert worden. Mit den Leitungen ist die weitere Vorgehensweise erörtert worden. Am 10. Juli hat der Leiter der JVA Kiel den Vorsitzenden des örtlichen Personalrates unterrichtet. Am 11. Juli hat der Leiter der JVA Kiel die in der Abschiebungshafteinrichtung anwesenden Mitarbeiter des Landes sowie des privaten Sicherheitsdienstes informiert. Am 14. Juli hat das MJKE den Hauptpersonalrat unterrichtet. Frau Ministerin Spoorendonk hat am 16. Juli die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschiebungshafteinrichtung angeschrieben. Die Planungen insbesondere zu dem weiteren Personaleinsatz sind in enger Abstimmung mit der Leitung der Abschiebungshafteinrichtung erfolgt. 10. Werden die Beschäftigten auf andere Haftanstalten in Schleswig-Holstein verteilt ? Wenn ja, wie erfolgt dies konkret? Antwort: Es war geplant, am 21. Juli sechs Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der JVA Kiel einzusetzen. In der JVA Neumünster sollten vier Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes zum Einsatz kommen, darüber hinaus die Leiterin der Einrichtung sowie die Verwaltungskraft. Wegen der Aufnahme eines Abschiebungsgefangenen am 21. Juli sowie wegen der angekündigten Verlegung von Abschiebungsgefangenen von Hamburg nach Rendsburg sind diese Planungen nicht umgesetzt worden. Der von der Bundespolizei am 21. Juli zugeführte Abschiebungsgefangene ist noch im Juli entlassen worden. Die am 25.07.2014 (Zeitpunkt des Eingangs der Kleinen Anfrage) noch in der Einrichtung befindlichen zwei Abschiebungsgefangenen aus Hamburg sind Anfang August bzw. am 7. August 2014 abgeschoben worden. Am 7. August ist der beschriebene Stand-By-Modus eingerichtet worden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2169 5 11. Wie hoch wären die Einsparungen für das Land Schleswig-Holstein, wenn die Abschiebehafteinrichtung Rendsburg geschlossen werden würde? Antwort: Auf die Antwort zu der Frage 7 wird zunächst verwiesen. Bei einer Schließung würden die Sachmittel und die Haushaltsmittel zur Finanzierung des privaten Sicherheitsunternehmens eingespart werden.