SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2172 18. Wahlperiode 2014-08-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Lernmittelverordnung Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde die Lernmittelverordnung in Schleswig-Holstein aufgehoben? Antwort 1: Die Lernmittelverordnung vom 11.04.1984 wurde mit Ablauf des 31.07.1990 aufgehoben. 2. Mit welcher Begründung wurde die Lernmittelverordnung zum genannten Zeitpunkt aufgehoben? Antwort 2: Die Aufhebung der Lernmittelverordnung stand in Zusammenhang mit der Änderung des Schulgesetzes zum 01.08.1990. Ein Kernpunkt der Schulgesetzänderung war der Wegfall der Elternbeteiligung bei der Beschaffung von Schulbüchern. Drucksache 18/ 2172 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Begründung war, dass Eltern eine nicht unerhebliche Belastung bei der Ausrüstung ihrer Kinder (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 SchulG i.d.F. v. 02.08.1990) zugemutet wurde. Daher erschien es sachgerecht, dass die Schulträger die Mittel zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die im Unterricht eingesetzten Druckwerke für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern kostenfrei zu machen (siehe Drs. 12/546, S. 87). 3. Plant die Landesregierung, eine neue Lernmittelverordnung zu erlassen? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Antwort 3: Nein Die unentgeltliche Bereitstellung von Schulbüchern, ausschließlich im Unterricht eingesetzten Gegenständen, welche in der Schule verbleiben sowie von zur Unfallverhütung vorgesehener Schutzkleidung, ist in § 13 Abs. 1 SchulG geregelt. Daher sieht die Landesregierung derzeit keinen Anlass, die bestehenden Regelungen infrage zu stellen.