SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2173 18. Wahlperiode 31.07.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Kulturknotenpunkte In ihrer Pressekonferenz hat die Kulturministerin am 1. Juli 2014 im Rahmen der 'Kulturperspektiven für Schleswig-Holstein“ die sogenannten Kulturknotenpunkte vorgestellt . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche – heute schon in der Fläche vorhandenen und seit Jahren im Kulturbereich tätigen Vereine, Verbände oder Einrichtungen – können neben Volkshochschulen oder Musikschulen Kulturknotenpunkte in Schleswig-Holstein werden? Antwort: Alle Vereine, Büros, Verbände oder Einrichtungen, die Erfahrung im Bereich der Vernetzung von Kultureinrichtungen und -angeboten haben, können Kulturknotenpunkte werden. 2. Welche Voraussetzungen müssen die zukünftigen Kulturknotenpunkte hinsichtlich a) ihrer Organisationsform, b) ihrer organisatorischen Größe und/oder Mitgliederzahl bzw. Struktur oder c) ihres finanziellen Hintergrunds erfüllen, um Kulturknotenpunkt zu werden? Gibt es weitere Zulassungskriterien? Wenn ja, welche sind das und wer hat sie erarbeitet? Drucksache 18/2173 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Bedingungen für die Übernahme der Aufgaben als Kulturknotenpunkte werden derzeit erarbeitet. Deswegen kann keine abschließende Auskunft zu den benannten Punkten gegeben werden. Sicher wird es aber so sein, dass es sich um Einrichtungen handeln muss, die wirtschaftlich solide aufgestellt sind und das nötige Knowhow haben, um die Anforderungen der Vernetzung von Kultur im ländlichen Raum erfüllen zu können. Die Kriterien für die Ausschreibung, auf deren Grundlage sich Einrichtungen als Knotenpunkte bewerben können, werden derzeit in der Kulturabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa erarbeitet. 3. Wie wird konkret ermitteln, welche Einrichtung Kulturknotenpunkt wird und wie läuft das Auswahl- bzw. Bewerbungsfahren ab? Antwort: Auch dazu werden derzeit Verfahrensvorschläge erarbeitet. Angedacht ist eine Ausschreibung für einen jeweiligen geographischen Bereich, auf den sich interessierte und kompetente Einrichtungen bewerben können. Die Entscheidung darüber, wer die Aufgabe als Knotenpunkt übernimmt, fällt anhand sachlicher Kriterien das Ministerium . 4. Wie und wann konkret werden die Kultureinrichtungen, Vereine und Verbände über die Möglichkeiten des Kulturknotenpunkts und das Auswahlverfahren informiert , damit sie sich für die Auswahl empfehlen können? Antwort: Sobald die Ausschreibungen samt Kriterien fertig sind, werden alle notwendigen Unterlagen im Internet veröffentlicht und über die möglichen Pressekanäle des Ministeriums bekannt gemacht.