SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2175 18. Wahlperiode 2014-08-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauke Göttsch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Verbraucherschutz bei Wildfleisch 1.) Trifft es zu, das der Verbraucherschutz ein wesentliches Argument bei der Fest- schreibung bleifreier Munition war? Der Verbraucherschutz war eines von mehreren Argumenten für das Verbot bleihalti- ger Büchsenmunition. Auch Artenschutzgesichtspunkte spielten eine Rolle, z. B. der Schutz des Seeadlers vor Bleivergiftungen. 2.) Welche Mengen Wildfleisch gelangten in den letzten 5 Jahren jeweils: a) aus Schleswig-Holstein, b) aus welchen anderen Bundesländern und c) über Importe aus welchen anderen Regionen auf den hiesigen Markt? Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Wildfleischmengen in den letzten 5 Jah- ren aus welcher Quelle auf den hiesigen Markt gelangten. Eine entsprechende Erfas- sung existiert nicht. 3.) Beabsichtigt die Landesregierung ab dem 01.04.2015 sicherzustellen, dass kein mit Bleimunition erlegtes Wildfleisch auf den schleswig-holsteinischen Markt gelangt? Wenn ja, wie? Die Landesregierung beabsichtigt dies nicht. Durch das Verbot bleihaltiger Büchsen- munition in Schleswig-Holstein wird sich die Menge mit Bleimunition erlegten Wildflei- sches auf dem schleswig-holsteinischen Markt nach Einschätzung der Landesregie- rung aber deutlich vermindern.