SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2181 18. Wahlperiode 2014-08-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Einsatz des Kampfmittelräumdienstes bei Bauvorhaben 1. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Wartezeit auf eine Auskunft über mögli- che Kampfmittelbelastungen gem. § 2 Abs. 3 der „Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverord- nung)“ vom 07. Mai 2012? Bitte je nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüs- seln. Antwort: Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Auskunft beträgt derzeit 11 Wochen. Die Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum abgearbeitet, eine Auf- schlüsselung nach Gemeinden erfolgt bei der Bearbeitung nicht. Drucksache 18/2181 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Hält die Landesregierung die in 1. genannte durchschnittliche Wartezeit für ange- messen? Wenn nein, wie gedenkt die Landesregierung diesem Umstand gegenzu- wirken? Antwort: Die Wartezeit ist im Hinblick auf die regelmäßige Zeitdauer parallel laufender (bau-) behördlicher Bearbeitungsschritte zur Erteilung einer Baugenehmigung tolerabel. Es wurden zwischenzeitlich folgende Maßnahmen eingeleitet, um der vorliegenden Länge der Bearbeitungszeit zu begegnen: • Einstellung eines zusätzlichen Luftbildauswerters • Ausbau und Modernisierung der bisherigen Datenhaltung zu einem umfassenden Kampfmittelinformationssystem, das eine effizientere Antragsbearbeitung auf größtmöglicher Datenbasis zur Kampfmittelbelastung in SH ermöglicht (IT-Projekt ist angelaufen und befindet sich aktuell in der Ausschreibungsphase) • Vergabe von Auswerteaufträgen an eine Fachfirma als temporäre Maßnahme Die Bauämter und Planungsberechtigten (Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein) wurden durch das Innenministerium sensibilisiert, bei Bauvorha- ben frühzeitig auf die Pflicht zur Einholung einer Auskunft über mögliche Kampfmit- telbelastungen hinzuweisen. 3. Wie viel Personal ist für die Bearbeitung der Auskunftserteilung gem. § 2 Abs. 3 der „Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ zuständig? Antwort: Gegenwärtig sind im Landeskriminalamt für die Aufgabe der Luftbildauswertung drei Luftbildauswerter eingesetzt. Diese werden, insbesondere bei der Auskunftsertei- lung, durch eine Beschäftigte in Vollzeit unterstützt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2181 3 4. Ist es richtig, dass in Urlaubszeiten zum Teil nur ein Mitarbeiter diese Bearbeitung vornimmt? Wenn ja, wie wird die Bearbeitung des Rückstaus der Auskunftserteilun- gen organisiert? Antwort: Im Falle urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit ist es möglich, dass tempo- rär nur ein Mitarbeiter (Luftbildauswerter) zur Verfügung steht. Die in der Antwort zu Frage 2. dargestellten Maßnahmen begegnen Fällen des Rückstaus bei Auskunftserteilungen.