SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2182 18. Wahlperiode 20.08.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Stand der Schnellerfassung von Kulturdenkmalen 1. Wie viele Kulturdenkmale wurden bis zum Stichtag 01. August 2014 von den Mit- arbeitern des Projektes „Revision und Schnellerfassung der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein 2014/2015“ erfasst? Antwort: Bis zum 1. August 2014 wurden 1.136 Kulturdenkmale erfasst. 2. Wie viele dieser im Rahmen des Projektes „Revision und Schnellerfassung der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein 2014/2015“ erfassten Kulturdenkmale wurden zum Stichtag 01. August 2014 abschließend durch die Inventarisatorin des Landes- amtes für Denkmalpflege bewertet? Antwort: Die Bewertung der Kulturdenkmale erfolgt zeitnah nach der Erfassung, bislang wur- Drucksache 18/2182 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 den abschließend 1.029 Kulturdenkmale bewertet. 3. Wie viele dieser zum Stichtag 01. August 2014 abschließend durch die Inventari- satorin des Landesamtes für Denkmalpflege bewerteten Kulturdenkmale werden – die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes vorausgesetzt – künftig unter dem geplanten, einheitlichen Denkmalbegriff als Denkmale geführt? Antwort: Von den bis zum Stichtag abschließend bewerteten Kulturdenkmalen würden 639 unter den Kulturdenkmalbegriff gemäß § 2 Abs. 2 DSchG-E fallen, der dem Kultur- denkmalbegriff des besonderen Denkmals gemäß § 5 Absatz 2 des aktuellen Denk- malschutzgesetzes entspricht. Erfahrungswerte oder Prognosen, wie sich der Denkmalbestand im Land nach Ab- schluss des Projektes darstellen wird, lassen sich über die bekannten Angaben hin- aus derzeit nicht machen, da das Projekt erst vier Monate läuft und die sehr hetero- gene Ausgangslage der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt wer- den muss. 4. Hält die Landesregierung ihre Aussage aufrecht, dass das Projekt „Revision und Schnellerfassung der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein 2014/2015“ mit dem Ab- lauf des Jahres 2015 abgeschlossen sein wird? Antwort: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klahn vom 02.09.2013 ausgeführt, (Ds. 18/1076) ist es geplant, im Zeitraum bis 2020 den seit Jahrzehnten vorhandenen Rückstau nachhaltig abzubauen. Das Projekt „Revision und Schnellerfassung der Kulturdenkmale“ ist auf zwei Jahre angelegt. Die Finanzie- rung des Projekts ist bis zum 31.12.2015 gesichert. Eine Verlängerung ist zur Zeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2182 3 5. Geht die Landesregierung aktuell davon aus, dass der Inventarisationsrückstau von Kulturdenkmalen am Ende des Projektes komplett aufgelöst sein wird? Wenn nein, warum nicht? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für diesen Fall? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass das Projekt erheblich dazu beitragen wird, den über Jahrzehnte entstandenen Inventarisationsrückstau abzubauen. Ob es gelingen wird, das gesamte Land im Rahmen des Projektes zu erfassen, kann der- zeit nicht abschließend abgeschätzt werden. Für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte liegt ein sehr heterogener Datenbestand im Hinblick auf Umfang, Vollständig- keit und Aktualität vor. Dazu kommt, dass Erfahrungswerte für den machbaren Ar- beitsumfang des Projektes nach den ersten vier Monaten ab aktivem Beginn des Projektes, die zudem durch die Einarbeitung aller Mitarbeiter gekennzeichnet waren, noch nicht vorliegen. Sollten nicht alle Kreise bzw. kreisfreien Städte durch das Projekt abgearbeitet wer- den können, wird es Aufgabe des Landesamtes für Denkmalpflege sein, mit den vor- handenen Kapazitäten den Inventarisationsrückstau weiter abzuarbeiten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Projekt von vornherein auf eine Schnellerfassung der Kulturdenkmale angelegt war. D.h. die genauere Bewertung, die sog. Nachqualifikation der Liste ist nicht Bestandteil des Projektes, sondern ge- hört zu den Aufgaben des Landesamtes für Denkmalpflege, die es nach Ende des Projektes umzusetzen hat.