SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2184 18. Wahlperiode 2014-08-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Aktueller Stand der Maßnahmen zur Kastration von Katzen Vorbemerkung: Am 6. März 2014 fand auf Initiative der Piratenfraktion eine Anhörung im Umwelt- und Agrarausschus zum Antrag der Piratenfraktion zur Finanzierung der Katzenkastration (Drucksache 18/1289) statt. Mit Schreiben vom 4. April teilte mir das MELUR mit, dass am 30.01., 11.02. und 19.02. Gespräche auf Arbeitsebene mit verschiedenen Tierschutzorganisationen stattgefunden haben. Zwischenzeitlich sind die im Mai geborenen Katzen in einem fortpflanzungsfähigen Alter. Jede nicht kastrierte weibliche Katze, die im Mai geboren wurde, kann pro Jahr 35 weitere Nachkommen zur Welt bringen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Eindämmung der Katzenpopulation ergeben sich Fragen an die Landesregierung. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung hält es dringlich für erforderlich, das Problem herrenloser Katzen zügig anzugehen. 1. Haben neben den oben erwähnten Gesprächen weitere Gespräche auf Arbeits- oder Leitungsebene zum Thema Katzenkastration stattgefunden? Wenn ja, bitte Angabe des Datums/der Daten unter Benennung der Teilnehmer und der Themenstellung. Ja. Am 28. Mai 2014 hat im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine Arbeitsbesprechung zum Thema Katzenkastration / landesweites Fondsmodell stattgefunden, in das der Deutsche Tierschutzbund, der Drucksache 18/2184 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Landestierschutzverband, die Tierärztekammer und die kommunale Familie eingebunden waren. Die kommunale Familie, das Land, die Tierschutzverbände und Tierärzte bereiten gemeinsam eine Aktion „Gegen das Katzenelend in Schleswig-Holstein“ vor. Ziel ist ein landesweites, einheitliches Vorgehen, um eine Veränderung im Bewusstsein der Menschen hervorzurufen. Die Kommunen werden über die Kommunalen Landesverbände eingebunden. Für den Herbst sind umfang- reiche Gespräche geplant. Ziel ist, dieses nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Umfang Deutschland weit einmalige Projekt im Februar 2015 zu starten. Des Weiteren wurde eine Verbändeanhörung zum Entwurf einer Subdelegations- Verordnung nach § 13b TierSchG durchgeführt. 2. Hat bei den Gesprächen a) die Frage der Errichtung eines landesweiten Fondsmodells eine Rolle gespielt? Ja. Ein Fondsmodell war Inhalt des Gespräches vom 28. Mai 2014. b) Wenn ja, gibt es konkrete Vorschläge bzw. Vorstellung über die jährliche Höhe des Fonds und wie er sich zusammensetzen soll – und wird er auf Freiwilligkeit beruhen? In der genannten Arbeitsbesprechung wurden die zu verfolgenden Ziele festgelegt und eine Projektskizze entworfen. Da die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über die Details getroffen werden. Es wurde bereits ein zentrales Spendenkonto bei der Tierärztekammer eingerichtet. c) Hat in Hinblick auf das Fondmodell das Pilotprojekt im Kreis Nordfriesland eine Rolle gespielt? Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt im Kreis Nordfriesland fließen in das Modell ein. 3. Wurde bei den Gesprächen der Gedanke aufgegriffen, die Tiere nicht nur zu kastrieren sondern auch zu chippen und in einer Datenbank (Tasso) zu erfassen? Ja. Die Katzen sollen kastriert, gechippt und in einer Datenbank erfasst werden. 4. Besteht Seitens der Landesregierung die Absicht, zahlungsschwächeren Besitzern einen Zuschuss zu gewähren? 3 Zahlungsschwächere Besitzer sollten nach Ansicht der Landesregierung in bestimmten Aktionszeiträumen einen Zuschuss erhalten. 5. a) Gibt es bereits konkrete Vorstellungen darüber, in welcher Höhe die Kastration von Katzen bezuschusst werden soll? Es gibt erste Überlegungen, die derzeit mit den verschiedenen Beteiligten weiter diskutiert werden. b) Wird dabei unterschieden zwischen Kastrationsmaßnahmen für weibliche, männliche und wildlebende Katzen? Ja. 6. Ist der Vorschlag aufgegriffen worden, mit der Tierärztekammer Einvernehmen über eine Reduzierung der Kastrationskosten zu erzielen? Es wird über eine Reduzierung der Kastrationskosten durch Honorarverzicht der Tierärzte in einer bestimmten Größenordnung diskutiert. 7. Hat die Landesregierung bereits haushaltsrelevante Vorstellungen für die Beteiligung des Landes an einem solchen Fonds? Wenn ja, in welcher Höhe für 2014, 2015 und folgende Jahre? Für das Haushaltsjahr 2015 sind 65.000 Euro (Titel 1319-53403) für die Kastration von Katzen angemeldet. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, darüber hinaus weitere 35.000 Euro in den Fonds einzuspeisen. Es ist beabsichtigt, das Modell nach einem Jahr Laufzeit zu evaluieren. 8. a) Plant die Landesregierung gemeinsame Aktionen von Kommunen, Land, Tierschutzverbänden und Tierärzten und wenn ja, welche? Es sind von Seiten der Landesregierung gemeinsame Aktionen mit Kommunen, Tierschutzverbänden und Tierärzten geplant. Die Details werden mit den anderen Partnern zurzeit erörtert. b) Gehört hierzu auch die Planung eines gemeinsamen Öffentlichkeitskonzeptes, das ein oder mehrmals im Jahr auch zum Bewusstseinswandel bzw. Problembewusstsein der Menschen führen kann bzw. soll? Drucksache 18/2184 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Ja. Zu einer Aktion, die zum Bewusstseinswandel der Menschen beitragen soll, ist nach Auffassung der Landesregierung auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. c) Plant die Landesregierung eine Neuauflage des Informationsflyers oder detaillierte Informationen auf der Internetseite des MELUR? Wenn ja, ist sie bereit auf die Internetpräsenz www.kastration-jetzt.de hinzuweisen? Wie die Öffentlichkeitsarbeit konkret aussehen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Diskutiert wird über das Internet wie auch über Printmedien. Welche Verlinkungen vorgenommen werden, wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Informationen im Internet entschieden. d) Wenn nein, warum nicht? Entfällt.