SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/219 18. Wahlperiode 09.10.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Gleichstellung von Minderheiten in Schleswig-Holstein/ 2. Anfrage Vorbemerkung der Fragesteller: In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 18. Juli 2012 stellt die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa zur Finanzierung der Minderheiten fest: „Die Minderheiten sollen die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen bekommen. Das bedeutet auch, dass man solidarisch sparen muss, wenn man die Gleichstellung erreicht hat.“ Zur Frage, welche Finanzmittel zu einer Gleichstellung der Minderheiten erforderlich sind, verweist der Ministerpräsident in der Antwort zur Kleinen Anfrage (Drs. 18/137) auf den Bericht zur Minderheiten- und Volksgruppenpolitik für die 17. Legislaturperiode ( Drs. 17/2025) mit seinen Anlagen 6.2., 7.2., 8.2. sowie 9. Frage: Hält die Landesregierung die in der 17. Legislaturperiode bereitgestellten Finanzmittel gem. Bericht zur Minderheiten- und Volksgruppenpolitik, insbesondere der Anlagen 6.2., 8.2., und 9, für die 17. Legislaturperiode auch für die 18. Legislaturperiode für auskömmlich, um damit die Gleichstellung der Minderheiten mit gleichen finanziellen Rahmenbedingungen zu gewährleisten? Bitte Darstellung der Finanzbeträge aufgeschlüsselt auf die einzelnen Haushaltsstellen der in den Anlagen 6.2., 8.2., und 9 aufgeführten Positionen. Drucksache 18/219 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Landesregierung hat den Haushaltsentwurf 2013 am 08. Oktober 2012 beraten. Der Entwurf enthält - wie angekündigt - Änderungen bei der Förderung der Schulen der dänischen Minderheit. Zur Erreichung des Ziels einer Gleichstellung mit den allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft ist ab 2013 eine Förderung von 100 % vorgesehen. Die Landesregierung wird prüfen, inwieweit sich weitere Verbesserungen für die Minderheiten im Lauf der 18. Legislaturperiode verwirklichen lassen. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 wird in seiner endgültigen Fassung entsprechend der vereinbarten Terminplanung bis Ende Oktober 2012 dem Landtag zur Beratung zugeleitet. Die erbetene Darstellung der einzelnen Haushaltsansätze wird sich aus dem noch zuzuleitenden Entwurf ergeben. Wenn nein: In welchen Bereichen sind aus Sicht der Landesregierung in der 18. Legislaturperiode Finanzmittel in welcher Höhe erforderlich, um das Ziel der gleichen finanziellen Rahmenbedingungen für die Minderheiten zu erreichen? Bitte Darstellung des Finanzbedarfs aufgeschlüsselt auf die einzelnen Haushaltsstellen der in den Anlagen 6.2., 8.2., und 9 aufgeführten Positionen. Antwort: - entfällt -