SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2194 18. Wahlperiode 3. September 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer und Torge Schmidt (PIRATEN) Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Bemühungen des Ministerpräsidenten und der Landesregierung zur Schaffung verbindlicher Verantwortlichkeiten für Minderheitenangelegenheiten innerhalb der EU-Kommission Vorbemerkung: In der 61. Plenarsitzung am 19. Juni 2014, wurde der interfraktionelle Antrag „Ver- antwortlichkeiten für Minderheiten auf EU-Ebene verbindlich regeln und die Födera- listische Union Europäischer Volksgruppen unterstützen“ (Drs. 18/2044) einstimmig verabschiedet. In diesem Antrag wird die Landesregierung gebeten, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass bei der Europäischen Kommission verbindli- che Verantwortlichkeiten für Minderheitenangelegenheiten geschaffen werden. Der- zeit konstituiert sich die neue EU-Kommission. 1. Wurden seitens des Ministerpräsidenten und seiner Landesregierung bisher Maßnahmen ergriffen, um den Antrag (Drs. 18/2044) umzusetzen? (a) Wenn ja, welche waren das, und welche bisherigen Ergebnisse resultieren aus diesen Bemühungen? Antwort: Während der Konstituierungsphase des EU-Parlaments und der nächsten Drucksache 18/2194 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode EU-Kommission hat die Beauftragte des Ministerpräsidenten in Angele- genheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch die Gespräche auf bundes- und europapolitischer Ebene fortgeführt und intensiviert. Geklärt werden sollte zunächst, auf welchem Wege das gemeinsame Ziel des Landtages und der Landesregierung, eine Verankerung von Minderheitenangelegenheiten in der Europäischen Kommission zu erreichen, transportiert werden kann. Der Ministerpräsident wird nun Kontakt zum neugewählten Kommissions- präsidenten Juncker und zum Präsidenten des EU-Parlaments aufnehmen und beiden die Position des Schleswig-Holsteinischen Landtages darle- gen. Parallel dazu wird er sich bei der Bundesregierung und dem Bundesrat für eine Unterstützung dieser Initiative einsetzen. Im Kontakt mit der deut- schen Delegation im Ausschuss der Regionen soll zusätzlich um Unter- stützung auf europäischer Ebene geworben werden. (b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort auf Frage 1 und 1 (a) 2. Welche Maßnahmen und / oder Initiativen sind seitens des Ministerpräsiden- ten und der Landesregierung künftig geplant, um darauf hinzuwirken, dass in- nerhalb der sich derzeit konstituierenden EU-Kommission verbindliche Ver- antwortlichkeiten für Minderheitenangelegenheiten geschaffen werden? Antwort: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es auf der Ebene des Europäischen Parla- ments noch keine Entscheidung darüber, ob die „Intergroup für traditionelle Minderheiten, nationale Gemeinschaften und Sprachen“ auch in der laufenden Legislaturperiode wieder installiert werden wird. Sollte es wieder eine solche Intergroup geben, wird sich die Landesregierung über den Ausschuss der Re- gionen dafür einsetzen, dass an dieses Gremium eine Plattform für die Ange- legenheiten nationaler Minderheiten angebunden wird. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2194 Die Landesregierung ist bereit, in einer solchen Plattform mitzuarbeiten, um die Erfahrungen des Landes in einer modernen und aktiven Minderheitenpoli- tik einzubringen. 3. Wie schätzen der Ministerpräsident und die Landesregierung nach derzeiti- gem Sachstand die Erfolgsaussichten ein, was die Schaffung verbindlicher Verantwortlichkeiten für Minderheitenangelegenheiten innerhalb der EU- Kommission betrifft? Antwort: Sowohl in der Europäischen Kommission als auch im Europäischen Parlament gibt es Bestrebungen, die Zahl der Gremien, Ausschüsse und Intergroups deutlich zu reduzieren. Aus Sicht der Landesregierung ist es deshalb sinnvoll, die Bemühungen um eine verbindliche Verankerung der Verantwortlichkeiten auf europäischer Ebene nicht allein auf die Schaffung eines eigenen EU- Kommissariats für nationale Minderheiten zu beschränken. Vielmehr wird sie sich auch für eine Aufnahme des Themas nationale Minderheiten und regiona- le Sprachen in das Portefeuille eines Kommissars oder einer Kommissarin einsetzen. Dazu wird sie die Anregung des Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker aufgreifen, diese Zuständigkeit im Bereich des Kommis- sariats für Grundrechte und Bürgerschaft anzusiedeln. Ergänzend dazu ist eine Verankerung des Themas im Bereich des Europäi- schen Parlaments wünschenswert, um die Angelegenheiten nationaler Min- derheiten auch auf dieser Ebene zu stärken. 4. Wie steht der Ministerpräsident und seine Landesregierung zu der Forderung des Bundesentwicklungsministers Gerd Müller nach einem in der EU- Kommission zuständigen Kommissar für Flüchtlingsangelegenheiten? Antwort: Bisher gibt es zu dieser Frage keine abgestimmte Auffassung der Landesre- gierung. Der Innenminister hatte aber bereits am Weltflüchtlingstag erklärt, dass wir in Europa ein gerechtes Asylsystem und eine auf Achtung von Menschenleben Drucksache 18/2194 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode ausgerichtete Grenzsicherung brauchen. Erst dann werde Europa ein Konti- nent der Schutzgewährung. Die Übertragung der Flüchtlingsangelegenheiten auf einen EU-Kommissar könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein. 5. Unterstützt der Ministerpräsident und seine Landesregierung die unter 4. ge- nannte Forderung des Bundesentwicklungsministers und wird es für sinnvoll erachtet, die Zuständigkeiten für Minderheiten und Flüchtlinge bei einem EU- Kommissar gemeinsam anzusiedeln? (a) Wenn ja, wird es seitens des Ministerpräsidenten und der Landesregierung dahingehend Initiativen geben und welche werden das sein? Antwort: Da es bei Minderheiten und Flüchtlingen Problematiken gibt, die sich über- schneiden, spricht einiges dafür, die Zuständigkeiten bei einem EU- Kommissar zusammen zu führen. Die Organisationshoheit liegt allerdings beim Präsidenten der Europäischen Kommission. (b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort auf Frage 5 und 5 (a) 6. Finden derzeit Initiativen seitens des Ministerpräsidenten und der Landesre- gierung statt, eine bundesweite institutionelle Förderung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) durchzusetzen oder sind in nächs- ter Zeit entsprechende Initiativen geplant? (a) Welche Initiativen waren das bisher, und welche Ergebnisse resultieren aus diesen Bemühungen? Antwort: Die Länder Schleswig-Holstein und Sachsen haben am 11.04.2014 ge- meinsam eine Protokollerklärung zum Bundeshaushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2014 abgegeben, in der die Erhöhung der Bundesförderung und ihre Umwandlung in eine institutionelle Förderung beantragt wird. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2194 Begleitend dazu hat der Chef der Staatskanzlei die schleswig-holsteini- schen Bundestagsabgeordneten über diese Initiative des Landes informiert und um Unterstützung in den Haushaltsberatungen gebeten. Die Minderheitenbeauftragte hat sich am 22. April an den Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gewandt und ihn um Unterstützung für dieses Anliegen gebeten. In seiner Antwort vom 30. Mai bestätigt der Bundesbeauftragte jedoch, dass es im Bundes- haushalt 2014 keine Erhöhung der Förderung für die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) geben wird. (b) Welche Initiativen sind geplant? Antwort: Schleswig-Holstein wird sich auch in den Beratungen für die Bundeshaus- halte 2015 und 2016 dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Arbeit dieser wichtigen minderheitenpolitischen Organisation stärker unterstützt. Mit einer stabilen, verlässlichen und auskömmlichen Förderung der FUEV durch die Bundesrepublik würde ein wichtiges Signal für die Anerkennung ihres Beitrags zur Friedens-, Sicherheits- und Menschenrechtspolitik in Europa gesetzt. (c) Wenn nein, warum nicht? siehe Antwort auf Frage 6 (b)