SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2198 18. Wahlperiode 2014-09-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Haushaltserlass 2015 1. Wann wird der Haushaltserlass 2015 voraussichtlich bekannt gemacht? Antwort: Der Haushaltserlass 2015 wurde am 5. September 2014 veröffentlicht. 2. Wird der Haushaltserlass 2015 hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs auf dem aktuell in Kraft befindlichen Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich beruhen? Antwort: Nein. a) Wenn ja, ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Haushaltsvorbereitung und -aufstellung der Kommunen auf Grundlage des aktuell in Kraft befindlichen Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich trotz des voraussichtlich zu 2015 in Kraft tretenden neuen Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich möglich und sinnvoll ist? Antwort: Entfällt. Drucksache 18/2198 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wird der Haushaltserlass 2015 hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs aufgestellt? Antwort: Unabhängig von der jeweils geltenden Rechtsgrundlage im Finanzausgleichsgesetz beruht der Haushaltserlass wie in jedem Jahr auf der zum Zeitpunkt der Erstellung aktuell vorliegenden Datengrundlage. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2015 werden benötigt:  die Finanzausgleichsmasse,  die Einwohnerzahlen zum 31.März 2014,  das Ist-Aufkommen je Gemeinde der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, der Grundsteuer von den Grundstücken, der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie die Zuweisungsbeträge des Landes an die Gemeinden zum Ausgleich der Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014,  die Hebesätze der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, der Grundsteuer von den Grundstücken und der Gewerbesteuer zum 30. Juni 2014,  die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, die im Durchschnitt im Jahr 2013 im Gebiet der Kreise und der kreisfreien Städte lebten. Die Werte für die Finanzausgleichsmasse sind dem Entwurf für den Landeshaushalt 2015 (Einzelplan 11) entnommen. Seit dem 29. August 2014 liegen die Zahlen zum Ist-Aufkommen und den Hebesätzen im Innenministerium in vorläufiger Form vor. Lediglich für die Einwohnerzahlen muss auf den Stichtag 31. Dezember 2013 zurückgegriffen werden. Die Werte zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften liegen vor. Teilweise lagen die verwendeten Daten für Haushaltsjahre früherer Jahre nicht in dieser Aktualität vor. Als Rechtsgrundlage legt das Innenministerium den dem Landtag vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs (Drucksache 18/1659) zu Grunde. Das schließt Veränderungen an dem Gesetzentwurf im laufenden parlamentarischen Verfahren selbstverständlich nicht aus. 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es den Kommunen nach der voraussichtlich im November 2014 erfolgenden Verabschiedung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich zielführend ist, ihre Haushaltsplanungen an die geänderten Zuweisungen bis zum gesetzlich anvisierten Haushaltsbeschluss im Dezember 2014 anzupassen? Mit welchen Belastungen rechnet die Landesregierung insoweit für Verwaltungen und kommunale Volksvertretungen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2198 Antwort: Für die Aufstellung ihrer Haushalte sind die Kommunen zuvörderst selbst verantwortlich. Spätestens mit der Veröffentlichung des von der Landesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs Anfang März 2014 konnte jede Kommune die Auswirkungen der geplanten Reform mit Bezug auf das Finanzausgleichsjahr 2014 nachvollziehen (Anlage 2 zum Gesetzentwurf). Noch im März hat das Innenministerium auch die für das Jahr 2014 simulierten Berechnungen und Zuweisungen je Kommune veröffentlicht. Aus Sicht des Innenministeriums lagen damit schon früh alle relevanten reformbezogenen Informationen für die Planung der Haushalte vor. Nach der Fertigstellung des Haushaltserlasses 2015 – noch im September 2014 – sollen auch die voraussichtlichen Zuweisungen je Kommune 2015 veröffentlicht werden. Den Kommunen bleibt es selbstverständlich unbenommen, im Rahmen der Beschlussfassung wie in jedem Jahr ggf. auch für das Haushaltsjahr 2015 kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Das entspräche einem typischen Vorgehen bei jedweden Entscheidungsprozessen auch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ohne dass daraus besondere Belastungen abzuleiten wären.