SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2199 18. Wahlperiode 2014-09-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Übermittlung von Unterlagen des Innenministeriums an Landtagsabgeordnete Vorbemerkung der Landesregierung Der Landtagsabgeordnete Dr. P. Breyer richtete im Nachgang zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Schleierfahndung und Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein“ (Landtagsdrucksache 18/1895) über den eigenen Email-Account (buero@patrick-breyer.de) am 09. Juni 2014, 21.27 h, an die dienstliche Mail-Adresse des Staatssekretärs des Innenministeriums die Bitte, die jeweils in der Akte festge- haltenen Begründungen für die Anordnung und Verlängerung von Gebieten nach § 180 Abs. 3 LVwG, wie sie in der Anlage 1 zur Landtagsdrucksache 18/1895 festgehalten sind, ihm zukommen zu lassen. Wie aus der Anlage 1 zur Landtagsdrucksache 18/1895 ersichtlich, sind die Kontrollbereiche (Gefahrengebiete) nicht – wie die Fragestellung vermuten lässt – nur aus Anlass des von der Rockerkriminalität ausgehenden Gefahrenpotenzials eingerichtet worden; auch andere Gefahrenszenarien veranlassten die Leitungen der Polizeibehörden, von diesem Kontrollinstrument in räumlich, zeitlich und sächlich begrenzten Bereichen Gebrauch zu machen. Drucksache 18/2199 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Die Koordinierungsstelle des Innenministeriums bat die Polizeiabteilung um Vorlage der vom Abgeordneten gewünschten Unterlagen (10. Juni 2014). Soweit zum Zeitpunkt der Abgeordnetennachfrage die polizeilichen Anordnungen zur Einrichtung von Kontrollgebieten und die polizeilichen Verlängerungsentscheidungen sowie die weitere Verlängerungen gestattenden gerichtlichen Beschlüsse im Innenministerium (Polizeiabteilung) nicht vorlagen, wurden sie bei den betreffenden Polizeibehörden angefordert (12. Juni 2014), in der Polizeiabteilung zusammengestellt, anonymisiert, eingescannt und über die Koordinierungsstelle des Innenministeriums dem nachfragenden Landtagsabgeordneten auf dessen o. a. Email-Account übersandt (18. Juni 2014, 11.16 h). Die Weitergabe dieser Unterlagen an den Abgeordneten ist durch dessen Frage- und Kontrollrecht legitimiert. Die durch das Scannen technikbedingte Aufhebungen der zur Anonymisierung von personenbezogenen Angaben händisch in der Polizeiabteilung vorgenommenen Schwärzungen sind vor dem Email-Versand an den Landtagsabgeordneten Dr. Breyer im Innenministerium nicht offenbar geworden. Unmittelbar nach dem Ende der Erstdebatte zum Gesetzentwurf der PIRATEN- Fraktion auf Rücknahme der rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung von Kontrollgebieten nach § 180 Abs. 3 LVwG (Landtagsdrucksache 18/1995) am 19. Juni 2014 wurde die auf den Gesetzentwurf gerichtete Presseinformation von der PIRATEN-Fraktion veröffentlicht (Presseticker Landtag, Dr. Patrick Breyer: „PIRATEN wollen Gefahrengebiete abschaffen“). Mit dem in der Pressemitteilung enthaltenen Link gelangte jedermann auf die ins Netz gestellten Unterlagen. Damit wurden auch die technikbedingt rückgeholten, im Ursprung geschwärzten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Angaben und als Verschluss-Sache eingestuften Teildokumente sichtbar. Nach Intervention aus dem parlamentarischen, politischen und polizeilichen Bereich wurden vom Landtagsabgeordneten Dr. Breyer Nachschwärzungen vorgenommen und die VS-eingestuften Dokumente aus dem Netz entfernt. Mit der von der Fragestellerin hinterfragten Datenübermittlung durch das Innenministerium und der Veröffentlichung der übermittelten Unterlagen durch den Landtagsabgeordneten ist auch das Datenschutzgremium des Landtages befasst. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2199 1. Von wem wurden dem Landtagsabgeordneten Dr. Breyer Akten / Informatio- nen zur Rockerkriminalität aus dem Innenministeriums / der Polizei zur Verfü- gung gestellt? Antwort: Die Unterlagen wurden von der Polizeiabteilung zusammengestellt und über die Koordinierungsstelle im Innenministerium dem anfragenden Landtagsabgeordneten auf dessen Email-Account übermittelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. 2. Hatten der Innenminister und / oder sein Staatssekretär davon Kenntnis? a) Wenn ja: In welcher Weise? b) Wenn nein: Warum nicht? Antwort: Der Staatssekretär des Innenministeriums hat die am 09. Juni 2014 an seine dienstliche Email-Anschrift gerichtete Bitte des Landtagsabgeordneten Dr. Breyer um ergänzende Unterlagen zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Schleierfahndung und Gefahrengebiete in Schleswig- Holstein“ (Landtagsdrucksache 18/1895) zur abschließenden Umsetzung an die Koordinierungsstelle im Innenministerium gegeben. Über den am 18. Juni 2014 erfolgten Versand der Unterlagen an den Landtagsabgeordneten wurde der Staatssekretär des Innenministeriums nicht ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, ebenso nicht der Innenminister. 3. Wer hat im Innenministerium die abschließende Entscheidung über die Akten- übermittlung sowie über die Form der Übermittlung getroffen? Antwort: Die abschließende Entscheidung über das „Ob“ der Aktenübermittlung wurde mit Auftragserteilung an die Koordinierungsstelle durch den Staatssekretär des Innenministeriums getroffen. Die Entscheidung über die Form der Übersendung wurde durch die Koordinierungsstelle getroffen. Drucksache 18/2199 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4. Waren die Staatskanzlei / andere Ministerien an dem Vorgang beteiligt und wenn ja, welche und in welcher Weise? Antwort: Nein.