SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2201 18. Wahlperiode 2014-09-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Entwicklung der polizeilichen Verkehrserziehung in Schleswig-Holstein 1. Wie ist die polizeiliche Verkehrserziehung in Schleswig-Holstein organisiert? Antwort: Für die Grundsatzfragen der Prävention, und damit auch für die der polizeilichen Verkehrserziehung, ist die Polizeiabteilung im Innenministerium zuständig. Das Landespolizeiamt (LPA) koordiniert den Vollzug der polizeilichen Kriminal- und Verkehrsunfallprävention auf Landesebene und bestimmt dabei in enger Abstimmung mit den Polizeibehörden den Rahmen für die Durchführung. Die Umsetzung der Standardthemen der Verkehrserziehungsarbeit (Sicherer Schulweg, Radfahrausbildung, Ausbildung von Verkehrshelfern, AlkoholDrogen -Medikamente, Verkehrsunfallprävention von Seniorinnen und Senioren) obliegt den Präventionsbeamtinnen- und beamten in den Polizeidirektionen. Die Polizei wirkt dabei im Sinne gesamtgesellschaftlicher Prävention mit ihren Kooperationspartnern zusammen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der polizeilichen Verkehrserziehung in Schleswig-Holstein? Antwort: Prävention ist ein wesentlicher Bestandteil polizeilicher Aufgaben. Drucksache 18/2201 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Verkehrssicherheitsarbeit, und in diesem Rahmen auch die Verkehrserziehung, hat einen angemessen hohen Stellenwert in dem von der Landespolizei insgesamt zu leistenden Aufgabenspektrum. 3. Wie viele Dienststunden wurden in den Jahren 2009 bis 2013 jeweils durch Polizistinnen und Polizisten der Landespolizei im Rahmen der polizeilichen Verkehrserziehung geleistet (bitte insgesamt und nach einzelnen Polizeidirektionen aufschlüsseln)? Antwort: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. 4. Wie viele Polizistinnen und Polizisten waren in den Jahren 2009 bis 2013 jeweils mit Aufgaben der Verkehrserziehung befasst (bitte insgesamt und nach einzelnen Polizeidirektionen aufschlüsseln)? Antwort: In den Jahren 2009 bis 01.08.2013 waren durchschnittlich 58 sog. Polizeiverkehrslehrer/-innen (PVL) im Bereich der Verkehrserziehung in den Polizeidirektionen tätig. Im Einzelnen schlüsseln sich die Stellen wie folgt auf: PD Flensburg - 7 PVL + 3 Handpuppenspieler/-innen PD Husum - 3 PVL PD Kiel - 8 PVL PD Neumünster - 8 PVL + 3 Handpuppenspieler/-innen PD Segeberg - 7 PVL PD Lübeck - 7 PVL PD Ratzeburg - 4 PVL + 3 Handpuppenspieler/-innen PD Itzehoe - 5 PVL Mit der landesweiten Standardisierung der Prävention ab 01.08.2013 entsprach der Begriff des „reinen“ Polizeiverkehrslehrers nicht mehr dem Aufgabenzuschnitt und wurde deshalb durch den des Präventionsbeamten ersetzt. Zusammen mit den bisherigen Verkehrsthemen vermitteln die Präventionsbeamten seitdem auch kriminalpräventive Themen. 5. Von welchen Auswirkungen des geplanten Stellenabbaus bei der Landespolizei auf die polizeiliche Verkehrserziehung geht die Landesregierung aus? Antwort: Entscheidungen zur Ausgestaltung des geplanten Stellenabbaus bei der Landespolizei liegen noch nicht vor. Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf die polizeiliche Verkehrserziehung können daher nicht getroffen werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2201 3 6. Soll nach Ansicht der Landesregierung eine eventuelle Reduzierung der Tätigkeit der Polizei im Bereich der Verkehrserziehung durch andere Stellen/ Institutionen kompensiert werden und wenn ja, auf welche Weise? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.