SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2202 18. Wahlperiode 05.09.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Tierbeschlagnahmungen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit Anfang Februar 2014 kam es zu mehreren staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen und Beschlagnahmung von Pferden beim Reit- und Fahrverein Brekendorf. In dem Fall gibt die Staatsanwaltschaft als Grund den Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Im April kam es zu einer De- monstration vor der Außenstelle der Staatsanwaltschaft Kiel im Knooper Weg. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich in Schleswig-Holstein nach zahlrei- chen, von der Staatsanwaltschaft veranlassten Beschlagnahmung von Tieren ein „Arbeitskreis Gerechter Tierschutz“ AGT gegründet hat? Antwort: Sowohl Existenz als auch Anlass der Gründung des AGT sind hier bekannt. 2. Wenn ja, hat die Landesregierung Kontakt zur AGT? Antwort: Der AGT hat einmalig Kontakt zur Landesregierung aufgenommen. Am 16. April 2014 überbrachten Mitglieder des AGT im Anschluss an eine Demonstration ihr Peti- tum dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa in Kiel. Drucksache 18/2202 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Kennt die Landesregierung den Vorwurf der AGT, dass es in Schleswig-Holstein seit 2012 ca. 120 vergleichbare Durchsuchungen und teilweise Beschlagnahmungen von Tieren auf Anordnung der Kieler Staatsanwaltschaft gab, bei denen die Staats- anwaltschaft unverhältnismäßig agiert habe? Antwort: Ja. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Trifft es zu, dass Vertreter des Justizministeriums im Anschluss an die Demonstra- tion im April 2014 gegenüber Teilnehmern der Demonstration zugesagt haben, dass die Vorwürfe durch Generalstaatsanwalt sowie Behördenleiter der Staatsanwalt- schaft geprüft und der Justizministerin einen entsprechenden Bericht vorgelegt wer- de? (KN vom 16.4.2014 „Staatsanwälte unter Beschuss“) Antwort: Ja. Wie im Rahmen der Fachaufsicht vorgesehen, hat das Justizministerium das vom AGT übergebene Petitum über den Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig- Holstein zuständigkeitshalber dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Kiel zur Prüfung übermittelt. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kiel wird über das Ergebnis der Prü- fung berichten. 5. Wenn ja, liegt dieser Bericht inzwischen vor und zu welchem Ergebnis kommt er? Antwort: Der Bericht liegt noch nicht vor. 6. Wenn ja, aber der Bericht noch nicht vorliegt, für wann ist dieser zu erwarten? Antwort: Der Bericht ist nach Abschluss der Prüfung zu erwarten. Eine konkretere zeitliche Einschätzung kann nicht abgegeben werden, da das Petitum mehrere bei der Staatsanwaltschaft Kiel anhängige Ermittlungsverfahren betrifft.