SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2232 18. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Ermittlungsverfahren und Anklageerhebungen gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen Daten können auf zwei Wegen ermittelt werden. Zum einen durch Abfrage bei den Staatsanwaltschaften und zum anderen durch Abfrage bei den Dienststellen, die für die Personalverwaltung zuständig sind. A. Bei den Staatsanwaltschaften wird die Zugehörigkeit eines Beschuldigten zum öffentlichen Dienst des Landes - sei es als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer - im Verfahrensregister nicht gesondert erfasst und steht daher nicht als Suchkriterium für eine elektronische Auswertung zur Verfügung . Vielmehr bedürfte es zur Beantwortung der Fragen einer Einzelauswertung sämtlicher im abgefragten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren. Eine solche Einzelauswertung ist nicht zu leisten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Verfahren, die einfache (aber auch mittlere) Kriminalität zum Gegenstand haben und die gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden sind, nach einer Frist von fünf Jahren datenmäßig gelöscht werden. B. Kenntnisse der Dienststellen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren ge- gen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind aus folgenden Gründen nur lückenhaft vorhanden: B.1. Eine Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaften bei Strafsachen gegen Personen in einem Beamten- oder Richterverhältnis oder in einem Ar- Drucksache 18/ 2232 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 beitnehmer- oder sonstigem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst besteht nach den §§ 15 und 16 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra - Fundstelle Bundesanzeiger Nummer 126a vom 21.08.2008) nur unter den dort genannten einschränkenden Voraussetzungen ; wobei sich die Mitteilungspflichten danach unterscheiden, ob die betroffene Person im Beamten- bzw. Richterverhältnis (Nr. 15 MiStra) oder im Arbeitnehmer- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst (Nr. 16 MiStra) steht. Mitzuteilen ist in keinem Fall die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Erst die Anklageschrift (bei Beamtinnen, Beamten sowie Richterinnen und Richtern) bzw. die Erhebung der öffentlichen Klage (sonstige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes) und andere entsprechend gewichtige Entscheidungen lösen die Mitteilungspflicht aus. Soweit die Dienststellen auf andere Weise von Ermittlungen Kenntnis erhalten, entscheiden sie im konkreten Einzelfall, wie sie diese Information ggf. dienstrechtlich bewerten und aktenkundig machen. B.2. Eine zentrale Erfassung von bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte des Landes gibt es angesichts der oben dargestellten Lage weder für die Landesebene noch für einzelne Geschäftsbereiche der Landesregierung. B.3. Die Daten müssen daher in den jeweiligen personalverwaltenden Dienststellen abgefragt und einzeln ermittelt werden. Dabei können die Personalakten allenfalls bedingt herangezogen werden. Soweit dort disziplinarische Verfahrensakten - wenn das Strafverfahren ein disziplinarisches Verfahren zur Folge hatte - enthalten sein können, unterliegen die entsprechenden Eintragungen in die Personalakten zum einen besonderer Vertraulichkeit und sind zum anderen unter den Voraussetzungen des § 16 des Landesdisziplinargesetzes (LDG v.18.3.2003, GVOBl Schl.-H. S. 154) zu löschen (i.d.R. 3 Jahre, nachdem eine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist). Nach § 90 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes (LBG vom 26.3.2009, GVOBl Schl.-H. S.93) sind spätestens nach 3 Jahren auch Unterlagen über Mitteilungen in Strafsachen aus den Personalakten zu entfernen, wenn diese nicht Bestandteil einer Disziplinarakte geworden sind. Entsprechendes gilt nach § 90 Abs. 1 Nr. 2 LBG auch für andere Tatsachen , die für die Beamtin bzw. den Beamten ungünstig sind oder sein können. Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, die sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben, sind mit Zustimmung des Beamten oder der Beamtin unverzüglich aus der Personalakte zu entfernen . C. Die Kleine Anfrage kann nach alledem notwendigerweise nur lückenhaft be- antwortet werden. Besondere Schwierigkeiten macht die Beantwortung in den personalstarken Bereichen, so dass hier die Lücken vermutlich größer sind als in kleinen Bereichen. Genannt werden nur Fälle, in denen gesicherte Informationen vorliegen. Sofern Tilgungen aus der Personalakte erfolgt sind, sind diese Fälle in der Antwort nicht berücksichtigt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2232 3 1. Gegen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung (Be- amte und Angestellte) hat die Staatsanwaltschaft seit dem Jahr 2004 Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat eingeleitet, mit welchen konkreten Vorwürfen und wie viele dieser Verfahren wurden seit Mai 2012 eingeleitet? 2. Wie viele der unter 1 genannten Ermittlungsverfahren insgesamt und seit Mai 2012 bezogen sich auf amtsbezogene Straftaten? 3. Wie viele Beschuldigte in den unter 1. genannten Ermittlungsverfahren übten nach Aufnahme der Ermittlungen ihre Dienstgeschäfte auf ihrem bisherigen Dienstposten in vollem Umfang weiter aus und was war der konkrete Tatvorwurf ? 4. Wie viele Beschuldigte in den unter 2. genannten Ermittlungserfahren übten nach Aufnahme der Ermittlungen ihre Dienstgeschäfte auf ihrem bisherigen Dienstposten in vollem Umfang weiter aus und was war der konkrete Tatvorwurf ? 5. Wie vielen der unter 1. genannten Beschuldigten wurde nach § 48 LBG i.V.m. § 39 BeamtStG bzw. durch gleichgerichtete Maßnahmen die Führung der Dienstgeschäfte nach Aufnahme der Ermittlungen verboten und wie vielen davon seit Mai 2012? 6. Wie vielen der unter 2. genannten Beschuldigten wurde nach § 48 LBG i.V.m. § 39 BeamtStG bzw. durch gleichgerichtete Maßnahmen die Führung der Dienstgeschäfte nach Aufnahme der Ermittlungen verboten und wie vielen davon seit Mai 2012? 7. Gegen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung wurde seit 2004 und davon seit Mai 2012 Anklage wegen welcher Straftat erhoben? 8. Wie vielen der unter 7. genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde nach § 48 LBG i.V.m. § 39 BeamtStG, bzw. durch gleichgerichtete Maßnahmen die Führung der Dienstgeschäfte nach Anklageerhebung verboten? Zur Beantwortung der Fragen 1. bis 8. wird auf die Anlage verwiesen. - Seite: 1 - Kleine Anfrage des Abgeordneten Arp (CDU) - Drucksache 18/ 2232 "Ermittlungsverfahren und Anklageerhebungen gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein" Anlage Frage 1 Gegen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung (Beamte und Angestellte) hat die Staatsanwaltschaft seit dem Jahr 2004 Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat eingeleitet, mit welchen konkreten Vorwürfen und wie viele dieser Verfahren wurden seit Mai 2012 eingeleitet? StK Bekannte Fälle seit 2004: 0, Tatvorwürfe: Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Bekannte Fälle seit 2004: 7, Tatvorwürfe: 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG 1x Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB 2x Gefangenenbefreiung gem. § 120 Abs. 2 StGB 1x Bestechlichkeit im Amt gem. § 332 Abs. 1 StGB 1x Betruges gem. § 263 StGB, Untreue gem. § 266 StGB 1x Versuchte Strafvereitelung im Amt gem. 258a StGB, Versuchte Geldwäsche gem. 261 StGB Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 2, Tatvorwürfe: 1x Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB 1x Versuchte Strafvereitelung im Amt gem. 258a StGB, Versuchte Geldwäsche gem. 261 StGB MBW Ministerium und Schulen Bekannte Fälle seit 2004: 48, Tatvorwürfe: 1x Diebstahl und Beihilfe dazu 2x Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu 3x Nötigung und Versuch 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis 11x Trunkenheit im Straßenverkehr 9x Körperverletzung oder Versuch 1x Unfallflucht 6x Sexueller Missbrauch von Kindern/Schutzbefohlenen und Verabredung hierzu 3x Unterlassene Hilfeleistung 4x Betrug und Beihilfe dazu 2x Vorteilsannahme 2x Urkundenfälschung 1x Untreue 3x Sexuelle Belästigung 1x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 4x Besitz/Beschaffung/Verbreitung von Kinderpornografie Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 26, Tatvorwürfe: 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis 8x Trunkenheit im Straßenverkehr 8x Körperverletzung oder Versuch 1x Unfallflucht 2x Sexueller Missbrauch von Kindern/Schutzbefohlenen und Verabredung hierzu 3x Unterlassene Hilfeleistung 2x Betrug und Beihilfe dazu 1x Vorteilsannahme 1x Urkundenfälschung 1x Sexuelle Belästigung 1x Besitz/Beschaffung/Verbreitung von Kinderpornografie 1x Fahrlässige Tötung 1x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz 1x Gefährdung des Straßenverkehrs - Seite: 2 - 1x Fahrlässige Tötung 1x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz 1x Anstiftung zur Volksverhetzung und Beihilfe dazu 1x Beleidigung 1x Gefährdung des Straßenverkehrs MBW Hochschulen Bekannte Fälle seit 2004: 9, Tatvorwürfe: 1x Brandstiftung 1x Kinderpornographie, 3x Untreue/Unterschlagung 1x u.a. Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung 1x Untreue – eingestellt - 1x Steuerhinterziehung 1x Urkundenfälschung 1x Bestechlichkeit 1x Tatvorwurf nicht bekannt (der Bitte um Akteneinsicht wurde bisher nicht stattgegeben) 1x Volksverhetzung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3, Tatvorwürfe: 1x Untreue/Unterschlagung, 1x Untreue – eingestellt - 1x Steuerhinterziehung 1x Bestechlichkeit 1x Tatvorwurf nicht bekannt (der Bitte um Akteneinsicht wurde bisher nicht stattgegeben) IM ohne Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 2, Tatvorwürfe: 2x Unterschlagung/Untreue Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 1, Tatvorwurf: 1x Unterschlagung/Untreue IM Polizei Vorbemerkung: Grund polizeilichen Handels ist überwiegend die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Als Folge wird in Grundrechte des jeweiligen Adressaten eingegriffen. Diesen Eingriff akzeptieren die Adressaten oftmals nicht und wehren sich mit Strafanzeigen gegen polizeiliches Handeln. Da Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, anders als andere Beamtinnen und Beamte, dem Legalitätsprinzip unterliegen, muss schon beim Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung eine Strafanzeige gefertigt werden. Bekannte Fälle seit 2004: 166, Tatvorwürfe:  Straftaten gegen die öffentliche Ordnung  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung  Beleidigung  Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  Straftaten gegen die persönliche Freiheit  Diebstahl und Unterschlagung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 121, Tatvorwürfe:  Straftaten gegen die öffentliche Ordnung  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung  Beleidigung  Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  Straftaten gegen die persönliche Freiheit  Diebstahl und Unterschlagung - Seite: 3 -  Begünstigung und Hehlerei  Betrug und Untreue  Urkundenfälschung  Sachbeschädigung  Gemeingefährliche Straftaten  Straftaten im Amte  Steuerstraftaten  Vergehen nach dem BtMG  Begünstigung und Hehlerei  Betrug und Untreue  Urkundenfälschung  Sachbeschädigung  Gemeingefährliche Straftaten  Straftaten im Amte  Steuerstraftaten  Vergehen nach dem BtMG MELUR Bekannte Fälle seit 2004: 6, Tatvorwürfe: 5 Fälle wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung 1 Fall wegen des Verdachts Vorteilsnahme Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 FM Bekannte Fälle seit 2004: 24, Tatvorwürfe: 1x Gefährliche Körperverletzung 3x Untreue 1x Untreue; Steuerhinterziehung 1x Untreue; Vortäuschen einer Straftat 9x Steuerhinterziehung 1x Steuerhinterziehung; unerlaubte Hilfe in Steuersachen 1x Betrug und Urkundenfälschung 1x Beihilfe zum Diebstahl 1x Verwahrungsbruch; Verletzung der Verschwiegenheitspflicht 1x Diebstahl 1x Einbruchdiebstahl 2x Verdacht eines Vergehens nach dem Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 7, Tatvorwürfe: 1x Untreue; Vortäuschen einer Straftat 3x Steuerhinterziehung 2x Verdacht eines Vergehens nach dem Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung MWAVT Bekannte Fälle seit 2004: 22, Tatvorwürfe: 18x Vorteilsannahme, Bestechlichkeit 2x fahrlässige Tötung 1x Korruptionsstraftat 1x Bodenverunreinigung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3, Tatvorwürfe: 1x Vorteilsannahme 1x fahrlässige Tötung 1x Bodenverunreinigung MSGFG Bekannte Fälle seit 2004: 1, Tatvorwurf: 1x Urkundenfälschung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 - Seite: 4 - Frage 2 Wie viele der unter 1 genannten Ermittlungsverfahren insgesamt und seit Mai 2012 bezogen sich auf amtsbezogene Straftaten? Vorbemerkung: Der Begriff „amtsbezogene Straftaten“ ist unklar. Im juristischen Sinne sind „Amtsdelikte“ Straftaten, die von Amtsträgern i.S.d. § 11 Nr. 2 StGB nur unter Missbrauch ihrer Position begangen werden können, wie bspw. Aussageerpressung (§ 343 StGB) oder Vorteilsnahme und Bestechlichkeit (§ 331, § 332, § 335 StGB). Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wird der Begriff „amtsbezogene Straftaten“ abweichend vom Begriff der Amtsdelikte dahingehend verstanden, dass von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Amt begangene Straftaten berücksichtigt werden. StK Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 6, Tatvorwürfe: 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG 1x Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB 2x Gefangenenbefreiung gem. § 120 Abs. 2 StGB 1x Bestechlichkeit im Amt gem. § 332 Abs. 1 StGB 1x Versuchte Strafvereitelung im Amt gem. 258a StGB, Versuchte Geldwäsche gem. 261 StGB Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 2, Tatvorwürfe: 1x Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB 1x Versuchte Strafvereitelung im Amt gem. 258a StGB, Versuchte Geldwäsche gem. 261 StGB MBW Ministerium und Schulen Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 22, Tatvorwürfe: 1x Diebstahl und Beihilfe dazu 1x Nötigung und Versuch 5x Körperverletzung oder Versuch 3x Sexueller Missbrauch von Kindern/Schutzbefohlenen und Verabredung hierzu 3x Unterlassene Hilfeleistung 2x Vorteilsannahme 3x Sexuelle Belästigung 1x Fahrlässige Tötung 1x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz 1x Beleidigung 1x Urkundenfälschung 1x Betrug Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 15, Tatvorwürfe: 5x Körperverletzung oder Versuch 1x Sexueller Missbrauch von Kindern/Schutzbefohlenen und Verabredung hierzu 3x Unterlassene Hilfeleistung 1x Vorteilsannahme 1x Sexuelle Belästigung 1x Fahrlässige Tötung 1x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz 1x Urkundenfälschung 1x Betrug MBW Hochschulen Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 7, Tatvorwürfe: 2x Untreue, Unterschlagung 1x u.a. Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung 1x Untreue – eingestellt - Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 4, Tatvorwürfe: 1x Untreue, Unterschlagung 1x Untreue - eingestellt - 1x Bestechlichkeit - Seite: 5 - 1x Urkundenfälschung 1x Bestechlichkeit 1x Tatvorwurf nicht bekannt (der Bitte um Akteneinsicht wurde bisher nicht stattgegeben) 1x Tatvorwurf nicht bekannt (der Bitte um Akteneinsicht wurde bisher nicht stattgegeben) IM ohne Polizei Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 2, Tatvorwürfe: 2x Unterschlagung/Untreue Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 1, Tatvorwurf: 1x Unterschlagung/Untreue IM Polizei Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 28, Tatvorwürfe:  Bestechlichkeit  Strafvereitelung im Amt  Vorteilsannahme  Körperverletzung im Amt  Verletzung des Dienstgeheimnisses Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 17, Tatvorwürfe:  Bestechlichkeit  Strafvereitelung im Amt  Vorteilsannahme  Körperverletzung im Amt  Verfolgung Unschuldiger MELUR Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 6, Tatvorwürfe: 5x wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung 1x wegen des Verdachts der Vorteilsnahme Keine FM Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 10, Tatvorwürfe: 3x Untreue 1x Untreue; Steuerhinterziehung 1x Steuerhinterziehung 1x Steuerhinterziehung; unerlaubte Hilfe in Steuersachen 1x Verwahrungsbruch; Verletzung der Verschwiegenheitspflicht 2x Verdacht eines Vergehens nach dem Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3, Tatvorwürfe: 2x Verdacht eines Vergehens nach dem Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung MWAVT Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 22, Tatvorwürfe: s. Antwort zu Frage 1 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3, Tatvorwürfe: s. Antwort zu Frage 1 MSGFG Davon amtsbezogene Straftaten seit 2004: 1, Tatvorwurf: 1x Urkundenfälschung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 - Seite: 6 - Frage 3 Wie viele Beschuldigte in den unter 1. genannten Ermittlungsverfahren übten nach Aufnahme der Ermittlungen ihre Dienstgeschäfte auf ihrem bisherigen Dienstposten in vollem Umfang weiter aus und was war der konkrete Tatvorwurf? StK Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Bekannte Fälle seit 2004: 1, Tatvorwurf: 1x Vorwurf: Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 1, Tatvorwurf: 1x Vorwurf: Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB MBW Ministerium und Schulen Bekannte Fälle seit 2004: 34, Tatvorwürfe: 2x Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu 1x Nötigung und Versuch 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis 11x Trunkenheit im Straßenverkehr 8x Körperverletzung oder Versuch 1x Unfallflucht 3x Unterlassene Hilfeleistung 3x Betrug und Beihilfe dazu 2x Vorteilsannahme 3x Sexuelle Belästigung 1x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 1x Fahrlässige Tötung 1x Anstiftung zur Volksverhetzung und Beihilfe dazu 1x Gefährdung des Straßenverkehrs Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 23, Tatvorwürfe: 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis 8x Trunkenheit im Straßenverkehr 8x Körperverletzung oder Versuch 1x Unfallflucht 3x Unterlassene Hilfeleistung 1x Betrug und Beihilfe dazu 1x Vorteilsannahme 1x Sexuelle Belästigung 1x Besitz/Beschaffung/Verbreitung von Kinderpornografie 1x Fahrlässige Tötung 1x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz 1x Gefährdung des Straßenverkehrs MBW Hochschulen Bekannte Fälle seit 2004: 6, Tatvorwürfe: 1x Kinderpornographie, 1x Untreue/Unterschlagung 1x Untreue - eingestellt - 1x Steuerhinterziehung 1x Urkundenfälschung 1x Volksverhetzung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 2, Tatvorwürfe: 1x Untreue - eingestellt - 1x Steuerhinterziehung IM ohne Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 1, Tatvorwurf: 1x Unterschlagung/Untreue Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 IM Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 124, Tatvorwürfe:  Straftaten gegen die öffentliche Ordnung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 93, Tatvorwürfe:  Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Seite: 7 -  Beleidigung  Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  Straftaten gegen die persönliche Freiheit  Diebstahl und Unterschlagung  Begünstigung und Hehlerei  Betrug und Untreue  Urkundenfälschung  Sachbeschädigung  Gemeingefährliche Straftaten  Straftaten im Amte  Steuerstraftaten  Vergehen nach dem BtMG  Beleidigung  Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  Straftaten gegen die persönliche Freiheit  Diebstahl und Unterschlagung  Begünstigung und Hehlerei  Betrug und Untreue  Urkundenfälschung  Sachbeschädigung  Gemeingefährliche Straftaten  Straftaten im Amte  Steuerstraftaten  Vergehen nach dem BtMG MELUR Bekannte Fälle seit 2004: 6, Tatvorwürfe: 5 Fälle wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung 1 Fall wegen des Verdachts der Vorteilsnahme Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 FM Bekannte Fälle seit 2004: 14, Tatvorwürfe: 7x Steuerhinterziehung 1x Steuerhinterziehung; unerlaubte Hilfe in Steuersachen 1x Gefährliche Körperverletzung 1x Beihilfe zum Diebstahl 1x Einbruchdiebstahl 2x Verdacht eines Vergehens nach dem Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 6, Tatvorwürfe: 3x Steuerhinterziehung 2x Verdacht eines Vergehens nach dem Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung MWAVT Bekannte Fälle seit 2004: 13, Tatvorwürfe: 1x Vergabefehler, 1x Annahme Einladung Regattabegleitfahrt, 5x Annahme jeweils einer Weinflasche, 3x verschiedene Bewirtungen anlässlich von Abnahmen, 1x mangelnde Baumkontrolle, 1x Austritt von Kraftstoff beim Betanken der Tankanlage auf dem Betriebshof einer Meisterei, 1x fahrlässige Tötung wegen Unterlassung Winterdienst Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 2, Tatvorwürfe: 1x Austritt von Kraftstoff beim Betanken der Tankanlage auf dem Betriebshof einer Meisterei 1x fahrlässige Tötung wegen Unterlassung Winterdienst) - Seite: 8 - MSGFG Bekannte Fälle seit 2004: 1, Tatvorwurf: 1x Urkundenfälschung, nach Feststellung ist die/der MA nicht mehr zum Dienst erschienen und wurde kurz darauf fristlos entlassen. 0 - Seite: 9 - Frage 4 Wie viele Beschuldigte in den unter 2. genannten Ermittlungserfahren übten nach Aufnahme der Ermittlungen ihre Dienstgeschäfte auf ihrem bisherigen Dienstposten in vollem Umfang weiter aus und was war der konkrete Tatvorwurf? StK Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Bekannte Fälle seit 2004: 1, Tatvorwurf: 1x Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 1, Tatvorwurf: 1x Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB MBW Ministerium und Schulen Bekannte Fälle seit 2004: 15, Tatvorwürfe: 5x Körperverletzung oder Versuch 3x Unterlassene Hilfeleistung 2x Vorteilsannahme 3x Sexuelle Belästigung 1x Fahrlässige Tötung 1x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 12, Tatvorwürfe: 5x Körperverletzung oder Versuch 3x Unterlassene Hilfeleistung 1x Vorteilsannahme 1x Sexuelle Belästigung 1x Fahrlässige Tötung 1x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz MBW Hochschulen Bekannte Fälle seit 2004: 4, Tatvorwürfe: 1x Urkundenfälschung 1x Bestechlichkeit 1x Tatvorwurf nicht bekannt (der Bitte um Akteneinsicht wurde bisher nicht stattgegeben) 1x Untreue - eingestellt - Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3, Tatvorwürfe: 1x Bestechlichkeit 1x Tatvorwurf nicht bekannt (der Bitte um Akteneinsicht wurde bisher nicht stattgegeben) 1x Untreue – eingestellt - IM ohne Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 1, Tatvorwurf: 1x Unterschlagung/Untreue keine IM Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 20, Tatvorwürfe:  Strafvereitelung im Amt  Vorteilsannahme  Körperverletzung im Amt  Verletzung des Dienstgeheimnisses  Verfolgung Unschuldiger Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 12, Tatvorwürfe:  Strafvereitelung im Amt  Vorteilsannahme  Körperverletzung im Amt  Verfolgung Unschuldiger MELUR Bekannte Fälle seit 2004: 6, Tatvorwürfe: 5x wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung 1x wegen des Verdachts der Vorteilsnahme Keine FM Bekannte Fälle seit 2004: 4, Tatvorwürfe: 1x Steuerhinterziehung; unerlaubte Hilfe in Steuersachen Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3, Tatvorwürfe: 2x Verdacht eines Vergehens nach dem - Seite: 10 - 2x Verdacht eines Vergehens nach dem Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung Landesdatenschutzgesetz 1x Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung MWAVT Bekannte Fälle seit 2004: 13, Tatvorwürfe: Siehe Antwort zu Frage 3 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 2, Tatvorwürfe: Siehe Antwort zu Frage 3 MSGFG Bekannte Fälle seit 2004: 1, Tatvorwurf: Siehe Antwort zu Frage 3 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 - Seite: 11 - Frage 5 Wie vielen der unter 1. genannten Beschuldigten wurde nach § 48 LBG i.V.m. § 39 BeamtStG bzw. durch gleichgerichtete Maßnahmen die Führung der Dienstgeschäfte nach Aufnahme der Ermittlungen verboten und wie vielen davon seit Mai 2012? StK Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Bekannte Fälle seit 2004: 5 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 1 MBW Ministerium und Schulen Bekannte Fälle seit 2004: 14 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3 MBW Hochschulen Bekannte Fälle seit 2004: 1 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 IM ohne Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 IM Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 13 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 8 MELUR Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 FM Bekannte Fälle seit 2004: 9 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3 MWAVT Bekannte Fälle seit 2004: 1 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MSGFG Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 - Seite: 12 - Frage 6 Wie vielen der unter 2. genannten Beschuldigten wurde nach § 48 LBG i.V.m. § 39 BeamtStG bzw. durch gleichgerichtete Maßnahmen die Führung der Dienstgeschäfte nach Aufnahme der Ermittlungen verboten und wie vielen davon seit Mai 2012? StK Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Bekannte Fälle seit 2004: 5 Davon Fälle seit Mai 2012: 1 MBW Ministerium und Schulen Bekannte Fälle seit 2004: 6 Davon Fälle seit Mai 2012: 2 MBW Hochschulen Bekannte Fälle seit 2004: 1 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 IM ohne Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 IM Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 6 Davon Fälle seit Mai 2012: 3 MELUR Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 FM Bekannte Fälle seit 2004: 5 Davon Fälle seit Mai 2012: 1 MWAVT Bekannte Fälle seit 2004: 1 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 MSGFG Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 - Seite: 13 - Frage 7 Gegen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung wurde seit 2004 und davon seit Mai 2012 Anklage wegen welcher Straftat erhoben? StK Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Bekannte Fälle seit 2004: 3, Straftaten: 2x Vorwurf: Gefangenenbefreiung gem. § 120 Abs. 2 StGB 1x Vorwurf: Bestechlichkeit im Amt gem. § 332 Abs. 1 StGB Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MBW Ministerium und Schulen Bekannte Fälle seit 2004: 3, Straftaten: 11x Fälle 4x sexueller Missbrauch von Kindern/Schutzbefohlenen 1x Diebstahl 1x Nötigung 2x Betrug 2x Besitz/Beschaffung/Verbreitung Kinderpornografie 1x gefährliche Körperverletzung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 1, Straftat: 1x sexueller Missbrauch von Kindern/Schutzbefohlenen MBW Hochschulen Bekannte Fälle seit 2004: 2, Straftaten: 1x Brandstiftung 2x Volksverhetzung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 IM ohne Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 IM Polizei Bekannte Fälle seit 2004: 18, Straftaten:  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  Straftaten gegen die persönliche Freiheit  Diebstahl und Unterschlagung  Betrug und Untreue  Straftaten im Amte Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 13, Straftaten:  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung  Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  Straftaten gegen die persönliche Freiheit  Diebstahl und Unterschlagung  Betrug und Untreue  Straftaten im Amte MELUR Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 FM Bekannte Fälle seit 2004: 11, Straftaten: 1x Gefährliche Körperverletzung 1x Untreue 1x Untreue; Vortäuschen einer Straftat 1x Untreue; Steuerhinterziehung 1x Betrug und Urkundenfälschung Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 3, Straftaten: 1x Untreue; Vortäuschen einer Straftat 1x Steuerhinterziehung 1x Verwahrungsbruch; Verletzung der Verschwiegenheitspflicht - Seite: 14 - 3x Steuerhinterziehung 1x Einbruchdiebstahl 1x Beihilfe zum Diebstahl 1x Verwahrungsbruch; Verletzung der Verschwiegenheitspflicht MWAVT Bekannte Fälle seit 2004: 0 Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 MSGFG Bekannte Fälle seit 2004: 1, Straftat: 1x Urkundenfälschung; Verfahren wurde wegen Tod des Angeklagten eingestellt Davon bekannte Fälle seit Mai 2012: 0 - Seite: 15 - Frage 8 Wie vielen der unter 7. genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde nach § 48 LBG i.V.m. § 39 BeamtStG, bzw. durch gleichgerichtete Maßnahmen die Führung der Dienstgeschäfte nach Anklageerhebung verboten? StK Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 MJKE ohne Gerichte und Staatsanwaltschaften Fälle seit 2004: 3 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 MBW Ministerium und Schulen Fälle seit 2004: 1 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 MBW Hochschulen Fälle seit 2004: 2 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 IM ohne Polizei Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 IM Polizei Die Maßnahmen erfolgten unabhängig von der Anklageerhebung Die Maßnahmen erfolgten unabhängig von der Anklageerhebung MELUR Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 FM Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 MWAVT Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 MSGFG Fälle seit 2004: 0 Davon Fälle seit Mai 2012: 0 KA375 Antwort Zusammenfassung 4