SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2233 18. Wahlperiode 22.09.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Verteilung der zusätzlichen Mittel des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung Vorbemerkung der Fragestellerin: Im August hat die Bundesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Für Schleswig-Holstein bedeutet das ein Plus in Höhe von 18.194.686 €. 1. Wofür sollen die Mittel in Schleswig-Holstein ausgegeben werden? 2. In welchen Haushaltstiteln werden die zusätzlichen Mittel berücksichtigt werden ? Vorbemerkung der Landesregierung: Der Bund hat lediglich nach Kabinettsbefassung am 20.08.2014 angekündigt, ab dem Jahr 2016 zusätzliche 550 Mio. € für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigung muss noch im Bundesrat beraten und vom Bundestag verabschiedet werden. Ein Inkrafttreten ist zum 01.01.2015 vorgesehen. Drucksache 18/2233 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort zu den Fragen 1. und 2.: Da das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 noch nicht in Kraft getreten ist, kann die genaue Ausrichtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht definiert werden.