SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2243 18. Wahlperiode 14-09-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Infrastrukturfinanzierung des Bundes Welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein konnten 2013 und 2014 wegen fehlender Mittel des Bundes nicht finanziert werden? Antwort: Der Bundesverkehrshaushalt gilt als strukturell unterfinanziert sowohl im Hinblick auf den Mittelansatz für den Erhalt der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur als auch für Bedarfsplaninvestitionen. Ein erheblicher Teil der im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003 (BVWP) verankerten Projekte konnte bundesweit bislang nicht umgesetzt werden. Von dem grundsätzlichen Problem der unzureichenden Finanzmittelausstattung des Bundesverkehrshaushalts ist auch Schleswig-Holstein betroffen. Bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage kann jedoch nur abgestellt werden auf die konkret geplanten Verkehrsinfrastrukturprojekte, die sich an dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittelrahmen ausrichten müssen. Ferner ist zu berücksichtigen , dass für die Umsetzung der Infrastrukturprojekte in den Bereichen Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen die Deutsche Bahn AG (DB AG) bzw. die Bundeswasserstraßenverwaltung zuständig sind, so dass die Landesregierung hierzu nur eingeschränkt antworten kann. Der Bereich Bundesfernstraßen wird vom Land in Auftragsverwaltung für den Bund betreut. Bei der konkreten Planung der Infrastrukturprojekte orientiert sich die Auftragsverwaltung an den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur avisierten Mittelansätzen. Auf dieser Basis konnten alle in 2013 und 2014 geplanten Drucksache 18/2243 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Maßnahmen finanziert werden. Es besteht jedoch ein Mehrbedarf für die Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Der Großteil der für Schleswig-Holstein relevanten Schieneninfrastrukturprojekte wird über die DB AG abgewickelt. Grundsätzlich wäre bei einigen Projekten eine zügigere Abwicklung möglich, wenn höhere Bundesmittel zur Verfügung stehen würden. Hinsichtlich einzelner Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 hat die Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse. Bei den Bundesmitteln, die das Land im Rahmen des Entflechtungsgesetzes zweckgebunden erhält, bestehen festgelegte Budgets, in deren Umfang Schienenprojekte gefördert werden. Da die Größenordnung des Budgets feststeht, wurden in 2013 und 2014 keine Projekte aufgrund einer unzureichenden Bundesfinanzierung gestoppt oder verschoben. Im Bereich der Bundeswasserstraßen wurden wegen fehlender Bundesmittel Ausbauvorhaben des Nord-Ost-Kanals zeitlich verschoben. Betroffen sind: - Der Bau der fünften Schleuse in Brunsbüttel, für den der ursprünglich für 2012 vorgesehene Baubeginn nach 2014 verschoben wurde sowie - der Ausbau der Oststrecke, der vom Bund 2010 zurückgestellt wurde und mit dem erst 2014/15 begonnen werden soll.