1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2244 18. Wahlperiode 2014-09-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Auswirkungen der beschlossenen Verbesserungen bei Lebens- und Futtermittelkontrollen Vorbemerkung: Als Reaktion auf mehrere Lebens- und Futtermittelskandale im Jahr 2013 haben die Koalitionsfraktionen im März 2013 den Antrag „Lebens- und Futtermittelkontrollen wirksam gestalten!“ (Drucksache 18/622) in den Landtag eingebracht. Dieser sieht vor, das System der globalen Produktions- und Lieferketten im Bereich der Lebens- und Futtermittelproduktion zu entflechten und transparenter zu gestalten. Der Antrag wurde im Mai 2013 mehrheitlich angenommen. 2014 wurden in Schleswig-Holstein weitere Lebensmittelvorfälle öffentlich. Im März wurden in einem Schlachtbetrieb in Bad Bramstedt grobe Unregelmäßigkeiten festgestellt. Im August sind in mehreren Supermärkten Fleischprodukte aus dem Ausland als „Erzeugnis aus der Region“ angeboten worden. In einem dritten Fall gelangten –ebenfalls im August 2014– Fleischprodukte eines dänischen Erzeugers in den schleswigholsteinischen Handel, dessen Produkte in Dänemark aufgrund deutlich erhöhter Listerienwerte vom Markt genommen worden waren. 1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelverarbeitung, Kontrolle und Sicherheit hat die Landesregierung seit Beschluss der Drucksache 18/622 ergriffen? Die Kontrollinstrumente der Lebensmittelüberwachung - Betriebskontrolle und Probenahme -, werden kontinuierlich weiterentwickelt und den Erfordernissen entsprechend angepasst. Beide Instrumente werden risikobasiert eingesetzt. Die Drucksache 18/2244 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kontrollergebnisse werden mit den Kontrollvorgaben abgeglichen und liefern die Grundlage für die zukünftige Kontrollfrequenz der Betriebe und die Intensität der Kontrollen. Darüber hinaus werden derzeit die Abläufe und Prozesse im gesundheitlichen Verbraucherschutz und beim Tierschutz in der Nutztierhaltung überprüft, um festzustellen, in welchen Bereichen es Veränderungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Hierzu ist die Landesregierung unter anderem auch mit den Kreisen und dem Landeslabor im Gespräch. Dazu wurde im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine „Projektgruppe Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ implementiert. Die internen Abläufe im Landeslabor werden unter Einbeziehung eines externen Gutachters optimiert. Seit 2013 hat die Landesregierung durch Übernahme der Bewirtschaftungskosten zur Entlastung des Landeslabors beigetragen. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mio. für das Landeslabor vorgesehen. Seit Anfang 2013 lädt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu einem Runden Tisch Tierschutz in der Nutztierhaltung ein. Expertinnen und Experten aus Hochschulen, Vereinen und Verbänden diskutieren über aktuelle Fragen und erarbeiten Maßnahmen. Auch das Projekt Tiergesundheit, Tierwohl in der Nutztierhaltung befasst sich mit dieser Thematik. Inzwischen liegen erste Empfehlungen der Arbeitsgruppen des Runden Tisches sowie des Projektes vor und werden umgesetzt Darüber hinaus hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume einen ehrenamtlichen Vertrauensmann für den Tierschutz in der Landwirtschaft berufen. Er soll Landwirten, Tierzüchtern, Veterinären – also Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der gesamten Produktionskette – sowie Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für Angelegenheiten des Tierschutzes in der Nutztierhaltung unbeschadet der formellen Verantwortlichkeit der zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. 2. Ist bereits feststellbar, ob die von der Landesregierung durchgeführten Maßnahmen Auswirkungen auf die Effektivität und Qualität der Lebens- und Futtermittelkontrollen haben? Falls ja, welche Auswirkungen sind feststellbar? Den zuständigen Behörden konnten bislang folgende Empfehlungen an die Hand gegeben werden: Es bestehen im Bereich Tierschutz Empfehlungen - Zu Haltungsbedingungen von Schafen, - Zum Schlachten trächtiger Rinder (keine Schlachtung im letzten Trächtigkeitsdrittel). - Das MELUR und die Nutzerorganisationen haben vereinbart, das regelmäßige Kupieren von Schweineschwänzen mit Ende 2016 zu beenden. 3 3. Ist feststellbar, inwiefern die getroffenen Maßnahmen dazu beitragen konnten, die Aufklärung, den Informationsfluss, die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz a) im Falle der fälschlicherweise als „regionales Erzeugnis“ beworbenen Fleischprodukte b) im Falle der mit hohen Listerienkonzentrationen belasteten Fleischprodukte zu verbessern? Zu 3a) Die Einhaltung von firmeneigenen Maßgaben und Siegeln unterliegt den Betrieben und nicht der amtlichen Überwachung. In dem besagten Fall liegt auch die Überwachung der Einhaltung der Rindfleischetikettierungsvorschriften der besagten Firma nicht in der Zuständigkeit des Landes sondern bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Zu 3b) Die Information über mit Listerien belastete Fleischerzeugnisse eines dänischen Herstellers hat Schleswig-Holstein über das Europäische Schnellwarnsystem erhalten. Aufgrund dieser Information wurden am selben Tag die Erzeugnisse, bei denen eine Listerien-Belastung nicht auszuschließen war, aus dem Handel genommen. Dieses Beispiel zeigt, dass sich das Schnellwarnsystem bewährt hat. 4. Welche Maßnahmen haben sich als besonders effektiv erwiesen? Die Landesregierung ist bestrebt, eine stetige Verbesserung der Prozessqualitäten zu erreichen. Ob und welche weiteren Änderungen im Einzelnen notwendig werden, wird sich in der weiteren Diskussion mit den externen Expertinnen und Experten sowie der weiteren Entwicklung der begonnenen Prozesse erweisen. 5. Welche ggf. noch nicht vorgenommen Maßnahmen plant die Landesregierung weiterhin vorzunehmen? Die Landesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, die nunmehr erst zum Greifen kommen müssen. Zu gegebener Zeit können ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet werden. 6. Besteht ein Zusammenhang zwischen den in Drucksache 18/622 geforderten Maßnahmen und der von Herrn Minister Dr. Habeck angekündigten Mittelerhöhung für das Landeslabor um eine Millionen Euro? Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den in der LT-Drucksache 18/622 geforderten Maßnahmen bzw. Entwicklungen und der mit dem Haushalt 2015 vorgesehenen Mittelerhöhung für das Landeslabor um eine Million Euro. Das Landeslabor benötigt zusätzliche Mittel für neue Massenverfahren (BSE, BVD etc.) Drucksache 18/2244 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 und die Umsetzung der AMG-Novelle (Antibiotikadatenbank), da das Landeslabor die zuständige Behörde für die Tierarzneimittelüberwachung in SH ist. 7. Inwieweit konnte die in der Drucksache 18/622 formulierte Forderung nach zusätzlichen, von der Wirtschaft zu finanzierenden Lebens- und Futtermittelkontrollen, bisher umgesetzt werden? Das Land Niedersachsen hat Gebühren für Regelkontrollen im Futtermittelbereich erhoben. Diese werden derzeit beklagt. Die schleswig-holsteinische Landesregierung rechnet mit gleichlautenden Klagen bei Einführung von Gebühren in Schleswig-Holstein. Die Erarbeitung einer Gebührenordnung muss den Verfahrensverlaufs in Niedersachsen berücksichtigen. Aktuell wird geprüft, wie von der Wirtschaft über das bisherige Maß hinausgehend zu finanzierende Lebens- und Futtermittelkontrollen auf Landesebene umgesetzt werden können, sowohl hinsichtlich eines gewünschten geringen bürokratischen Aufwandes wie auch einer fairen Lastenverteilung. 8. Sofern bereits von der Wirtschaft finanzierte Lebens- und Futtermittelkontrollen eingeführt oder vereinbart werden konnten: Welche Effekte zeigt diese Maßnahme im Hinblick auf die oben genannten Vorfälle des Jahres 2014? Siehe Antwort zu Frage Nr. 7.