1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2247 18. Wahlperiode 2014-09-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Auflösung des Sanierungsstaus bei den kommunalen Sportstätten und Bädern im Land Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Laut Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU zum „Sanierungsbedarf bei den kommunalen Sportstätten und Bädern in SchleswigHolstein “ (Drs. 18/1951) vom 03.06.2014 wurde mitgeteilt, dass der derzeitige Sanierungsstau bei Sportanlagen und Bädern zum Stichtag 17. Febr. 2014 insgesamt 55,2 Mio. Euro beträgt. 1. Welche vorbereitenden Planungen hat die Landesregierung seit Veröffentlichung der obig genannten Drucksache unternommen, um den Sanierungsstau bei den kommunalen Sportanlagen und Bädern aufzulösen? Antwort: Bau und Unterhaltung kommunaler Sportstätten liegen in der Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Ein eventueller Sanierungsbedarf ist daher bei den kommunalen Investitionsplanungen zu veranschlagen. Das Land unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe mittelbar und unmittelbar, z.B. über die Städtebauförderung. 2. In welcher Höhe und unter welchen Haushaltstiteln sind Fördermittel oder Zweckzuweisungen an Kommunen ausgebracht, um Maßnahmen für Sanierungen, Grundinstandsetzungen oder Neubauten im Sportbereich durchführen zu können? Drucksache 18/2247 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Es wird zunächst auf die Antwort zur Frage 5 der Großen Anfrage Evaluation des Sanierungsstaus bei Sportstätten in den Kommunen (Drs. 18/1951) verwiesen. Wie bereits dort erläutert, erfolgt eine Förderung der Maßnahmen für Sanierungen, Grundinstandsetzungen oder Neubauten im Sportbereich insbesondere über die Bund-Länder und Landesprogramme der Städtebauförderung. Zusätzlich stehen in der Teilmaßnahme „Nachhaltige Stadtentwicklung – die energieeffiziente Stadt“ des Landesprogramms Wirtschaft Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung der Strukturfondsperiode 2014 -2020 in Höhe von 17 Mio. € für die energetische Optimierung kommunaler Infrastruktur bereit. Bei einer Förderquote von maximal 50% kann mit diesem Mittelvolumen ein Investitionsvolumen von mindestens 34 Mio. € umgesetzt werden. Die Mittel werden wettbewerbsorientiert vergeben. Hauptkriterium für die Mittelvergabe ist die erwartete CO2-Reduzierung, die mit dem jeweiligen Förderprojekt erreicht werden kann. In welcher Höhe Mittel für Sportstättensanierungen bereitgestellt werden, kann erst nach Abschluss des Fördermittelwettbewerbs benannt werden.