SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2249 18. Wahlperiode 2014-09-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Nachfrage: Verteilung der 228 Lehrerplanstellen 1. Nach welchen Kriterien ist die Verteilung der 228 zusätzlich im System gehalte- nen Planstellen erfolgt? Antwort: Die 228 Stellen sind für die Verbesserung der Unterrichtsversorgung in der Sekun- darstufe I vorgesehen. Daher ist die Verteilung auf die Bereiche schulamtsgebunde- ne Schulen, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien nach dem jeweili- gen Planstellenanteil in der Sekundarstufe I erfolgt. 2. Warum wurden den Grundschulen keine Planstellen aus diesem Kontingent zugewiesen? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1). 3. Warum wurden den Förderzentren keine Planstellen aus diesem Kontingent zugewiesen? Drucksache 18/2249 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1). 4. Warum wurden den Beruflichen Schulen keine Planstellen aus diesem Kontin- gent zugewiesen? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1). 5. Warum wurden den noch bestehenden Regionalschulen keine Planstellen aus diesem Kontingent zugewiesen? Antwort: Im Hinblick auf die Verbesserung der Unterrichtssituation in der Sekundarstufe I sind die Schulämter in die Lage versetzt, auch die wenigen verbliebenen Regionalschu- len, die von der Übergangsbestimmung des § 147 SchulG erfasst sind, mit weiteren Lehrerwochenstunden auszustatten. 6. Wie ist es begründet, dass den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe 17,5 Pro- zent aller Planstellen aus diesem Kontingent zu gewiesen wurden, obwohl sie nur rund sechs Prozent aller Schüler haben? Antwort: Der Schüleranteil der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe gemessen an allen Schü- lerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I liegt bei fast 19 Prozent. Zur Grundlage der Stellenverteilung siehe Antwort auf Frage 1).