SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2274 18. Wahlperiode 14-09-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zukunft der Bäderbahn in Ostholstein Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärt, sie beabsichtige, zukünftig keine Züge auf der Trasse der Bäderbahn mehr zu bestellen. 1. Hat die Landesregierung Pläne oder gibt es Überlegungen, diese Absicht rechtsverbindlich in einer Vereinbarung mit der Deutschen Bahn festzuschreiben? Wenn ja, welchen Inhalt soll oder könnte eine solche Vereinbarung haben und wäre sie kündbar? Antwort: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie und die DB Netz AG unterzeichnen dieser Tage einen Letter of Intent. Darin erklärt das zuständige Ministerium unter anderem, dass nach Fertigstellung des Ausbaus der Schienenstrecke die Bestellung sämtlichen Schienenpersonennahverkehrs auf der Relation Lübeck – Puttgarden auf den künftigen Trassen erfolgen wird. Im Gegenzug erklärt die DB Netz AG, dass sie entsprechend dem Ergebnis des am 06. Mai 2014 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens die weitere Planung für die künftige Trassierung als zweigleisige, elektrifizierte Strecke für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung vorbehaltlich der Bestätigung der Finanzierung durch den Bund und deren fachplanungsrechtlicher Umsetzbarkeit in den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorantreiben wird. Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung. 2. Welche Auswirkungen einer verschlechterten Anbindung der Bäder auf die Fahrgastzahlen hält die Landesregierung für möglich? Antwort: Im Zuge der Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren wurde durch die DB Projektbau ein Gutachten zur "verkehrlichen Erschließung der Gemeinden" in Auftrag gegeben. Das Gutachten zeigt, dass die Stationen aufgrund ihrer größeren Entfernung zu den Gemeindezentren geringer frequentiert werden. Die lokalen Rückgänge der Fahrgastzahlen im südlichen Streckenabschnitt werden allerdings an anderer Stelle im nördlichen Streckenabschnitt durch die deutlich schnelleren Verbindungen aufgefangen, so dass die Prognose insgesamt von gleichbleibenden Fahrgastzahlen zwischen Lübeck und Fehmarn ausgeht. Hinzu kommt, dass gemeinsam mit der Region ein Buskonzept zur schnellen Anbindung der neuen Haltepunkte erarbeitet werden soll. Die Prognosedaten hierfür liegen noch nicht vor. 3. Teilt die Landesregierung die Befürchtung von Pro Bahn, möglicherweise könne aufgrund sinkender Fahrgastzahlen der bisherige Takt nicht mehr gehalten werden? Antwort: Nein. Das geplante Buskonzept zur optimierten Anbindung der neuen Bahnstationen soll dazu beitragen, dass die Fahrgastzahlen steigen werden. 4. Welchen Grund sollten Verkehrsunternehmen haben, für Güterzüge nicht die elektrifizierte und schnellere Neubaustrecke zu nutzen? Antwort: Motivlagen von Unternehmen hat die Landesregierung nicht untersucht. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) stehen bestehende Schienenwege diskriminierungsfrei potentiellen Nutzern offen. 5. Wenn die Bädertrasse stillgelegt wird, wäre ihre Wiederinbetriebnahme beschränkt auf Züge des Personennahverkehrs möglich? Antwort: Die Streckenstilllegung von Strecken des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) Deutschen Bahn AG erfolgt durch einen Verwaltungsakt des EisenbahnBundesamtes . Eine Stilllegung entbindet das EIU von der Pflicht, die Infrastruktur weiterhin zu unterhalten, gleichzeitig erlischt mit dem Stilllegungs-Akt auch die Betriebsgenehmigung. Ein öffentlicher Schienenverkehr darf nicht mehr stattfinden. Die Stilllegung kann durch eine neue Betriebsgenehmigung nach § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) rückgängig gemacht werden. Die Einschränkung der neuen Betriebsgenehmigung auf ausschließlich Schienenpersonennahverkehr wäre nicht zulässig aufgrund des Grundsatzes des diskriminierungsfreien Zugangs.