SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2276 18. Wahlperiode 2014-09-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Patrick Breyer und Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Altbohrungen und Erdölförderung in und vor Schleswig-Holstein 1. In wie vielen und welchen Tiefenbohrungen in Schleswig-Holstein und dem angrenzenden Festlandssockel wurden Bromide oder andere potentiell korosive Substanzen eingesetzt bzw. eingebracht? In Schleswig-Holstein wird in acht Bohrungen des Feldes Mittelplate/Dieksand das bei der Erdölproduktion mitgeförderte Lagerstättenwasser in den Untergrund zurückgeführt . Das Lagerstättenwasser enthält 0,2 bis 0,3 g/l Bromid. Neben diesem natürlichen Eintrag von Bromid werden keine weiteren Bromide in Form von Zusatzstoffen in Tiefbohrungen eingebracht 2. Wie werden diese Altbohrungen auf Undichtigkeiten und sonstige Gefahren überwacht und falls ja, von wem, wie und mit welchen Ergebnissen? Die Überwachung von Tiefenbohrungen erfolgt durch die Bergaufsicht, die in der Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) liegt. Gemäß § 69 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) endet die Bergaufsicht zu dem Zeitpunkt, in dem nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass von Bohrungen noch eine Gefahr ausgeht. Nach Ende der Bergaufsicht geht die Zuständigkeit für die Altbohrungen auf die lokalen Ordnungsbehörden über. 3. Wie viele Altbohrungen gibt es jeweils in den derzeitigen Erlaubnis- und Bewilligungs- feldern zur Kohlenwasserstoffförderung und -aufsuchung in Schleswig-Holstein und dem angrenzenden Festlandssockel? Wie sind diese Altbohrungen gegen Undichtigkeit gesichert? Die Datenbankabfrage beim LBEG hat 1170 KW-Bohrungen (Altbohrungen) in Schleswig-Holstein inkl. der 12 Seemeilen-Zone ergeben. Im angrenzenden schleswig -holsteinischen Festlandsockel unter der Nordsee gibt es 25 Bohrungen. Über sehr frühe Altbohrungen aus dem späten neunzehnten und Anfang zwanzigsten Jahrhundert liegen zum Teil keine bzw. unzureichende Daten über Verfüllungen vor. Altbohrungen sind gemäß § 35 Bergverordnung für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Lande Schleswig-Holstein (BVOT) zu verfüllen. Die Dichtheit ist während der Verfüllung durch Druckproben oder den planmäßigen Aufbau von Zementstrecken nachzuweisen. 4. Welchen Abstand müssen neue Tiefenbohrungen von den Altbohrungen mindestens einhalten, wenn a) mittels sekundärer Erdölgewinnung Druck in den Untergrund ausgeübt wird oder b) Frackingtechniken eingesetzt werden? Zum Mindestabstand zwischen Bohrungen gibt es keine Vorgaben. Die Festlegung unterliegt der Einzelfallprüfung. 5. Wo wird Lagerstättenwasser in Schleswig-Holstein und dem angrenzenden Fest- landssockel verpresst? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Welche Schwermetallkonzentrationen, insbesondere Quecksilber, und welche Gehal- te an radioaktiven Stoffen weist a) das Flowback b) das Lagerstättenwasser auf, welches im Bereich der künstlichen Insel Mittelplate/Förderbetrieb Dieksand anfällt? Da keine Fracking-Maßnahmen durchgeführt wurden, fiel kein Flowback an. Das Lagerstättenwasser enthält kein nachweisbares Quecksilber und keine nachweisbaren radioaktiven Stoffe. 7. Kommt im Bereich der künstlichen Insel Mittelplate/Förderbetrieb Dieksand a) Fracking oder b) die sonstige Ausübung von Druck zur Stimulierung zum Einsatz und seit wann? Fracking wurde weder im Bereich der künstlichen Insel Mittelplate noch im Förderbetrieb Dieksand durchgeführt. Wenn der Druck in einer Lagerstätte in Folge der Erdölförderung signifikant unter den Ausgangsdruck gefallen ist, wird Lagerstättenwasser zugeführt um einen weiteren Druckabfall zu vermindern. Dabei bleibt der Druck in der Lagerstätte stets kleiner als der Ausgangsdruck. Mit dem Versenken von Lagerstättenwasser wurde auf der künstlichen Insel Mittelplate 1988 begonnen. Der Förderbetrieb Dieksand folgte 2001. 8. Wenn Frage 7 bejaht wird: a) Wie lautet die Betriebsplangenehmigung dafür samt Auflagen im Wortlaut (bitte beifügen)? b) Wie soll eine Trinkwasser- oder Umweltgefährdung verhindert werden? c) Wird das Verfahren auch in Zukunft so genehmigt werden? Frage 7 wurde verneint.