SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2284 18. Wahlperiode 2014-09-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Jensen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume “Fischgutachten“ zum Pumpspeicherwerk Geesthacht Vorbemerkung: Die Erstellung des Gutachtens zur „Prüfung des Standes der Technik zum Schutz von Wasserlebewesen bei der Wasserentnahme durch das Pumpspeicherwerk Geesthacht“ erfolgte unter Begleitung einer Expertengruppe des MELUR, des MWAVT, des LLUR und der Wasserbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg. Die erste Sitzung der Begleitgruppe fand im März 2012, die abschließende im Februar 2014 statt. Die Begleitgruppe sollte sicherstellen, dass das Gutachten des Instituts für angewandte Ökologie für die Ermittlung des „Standes der Technik“ und die Gefährdung der Fische und anderer Wasserlebewesen beim Pumpbetrieb am Pumpspeicherkraftwerk (PSW) hinreichend sicher eingeschätzt werden kann. 1. Seit wann liegt der Landesregierung das „Fischgutachten“ zum Pumpspeicherwerk Geesthacht vor? Das Gutachten wurde der Landesregierung im März 2014 zugeleitet. Die Vattenfall Europe Generation AG hat dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume angezeigt, dass aus Sicht des Unternehmens keine Vorbehalte bezüglich einer Herausgabe einer Kopie des Gutachtens im Sinne des Informationszugangsgesetzes bestehen. 2. In wessen Auftrag und von wem wurde es erstellt? Der Auftrag erfolgte durch die Firma Vattenfall Europe Generation AG. Es wurde vom Institut für Angewandte Ökologie aus Kirtorf – Wahlen erstellt. Drucksache 18/2284 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorgeschaltet werden musste für die Sicherstellung wissenschaftlich präziser Aussagen die Ermittlung des Zustands der untersuchungsrelevanten Strömungsverhältnisse im Nah- und weiteren Umfeld des Entnahmebauwerkes des PSW Geesthacht einschließlich des Einsatzes eines mehrdimensionalen hydrodynamisch-numerischen Strömungsmodells. Diese Arbeiten wurden vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) durchgeführt. 3. Wann wird der Öffentlichkeit das Gutachten zugänglich sein? Über eine Veröffentlichung des Gutachtens muss der Auftraggeber entscheiden . Die Beantragung der Einsichtnahme beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gemäß Informationszugangsgesetz ist davon unbenommen. 4. Was sind die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens? Die Gutachter kommen nach einjährigen intensiven Fischuntersuchungen mit verschiedensten Methoden im Zulaufkanal zwischen Elbe und PSW zum Ergebnis , dass größere Fische vor der Pumpenströmung generell fliehen können und somit nicht gefährdet sind. Aussagen zu Glasaalen und abwandernden Neunaugen konnten aus methodischen Gründen nicht getroffen werden (sehr kurzzeitiges saisonales Auftreten und bedingt durch die geringe Größe schwierige Erfassbarkeit mit herkömmlichen Fangmethoden). Im Spätsommer suchen größere Schwärme von Jungfischen wie Güster, Ukelei und Brachsen (Ubiquisten) den Zulaufkanal des PSW auf und können bei Pumpbetrieb eingesaugt und durch den dabei entstehenden Druck letal geschädigt werden, wenn sie zu dicht an die Pumpeneingänge gelangen. Die Schwarmfische sind nur 3 bis 6 cm lang und 3 bis 4 mm breit. Die Gutachter geben an, dass derart kleine Fische bei wechselndem Pump- und Turbinenbetrieb und angesichts der Standortbedingungen in Geesthacht nicht durch technische Konstruktionen geschützt werden können. Daher empfehlen die Gutachter, das Erreichen des Standes der Technik für den Fischschutz am PSW Geesthacht durch ein fischschonendes Anlagenmanagement zu gewährleisten (sog. „hydraulischer Kurzschluss“ in der kritischen Phase im Spätsommer). Art und Umfang der gutachterlichen Untersuchungen und der Prüfung des Standes der Technik wurden von der Begleitgruppe mitgetragen. Vertreter Vattenfalls haben zusätzlich angeboten, dass künftig der Startvorgang für den Pumpbetrieb verzögert gefahren wird, so dass eine verstärkte Scheuchwirkung für gefährdete Fische gewährleistet wird. Regelmäßige und planbare Anlagenstillstände für Revisionen und Reparaturen sollen vor allem im Spätsommer vorgenommen werden. 5. Hat die Landesregierung bereits über Konsequenzen aus dem Gutachten nachgedacht? 3 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Landesregierung bekräftigt die Bedeutung des PSW Geesthacht für die Lastregelung, Spannungshaltung und Netzstabilität (Frequenz) für das Stromnetz der Hansestadt Hamburg sowie der umliegenden Region. Wegen der Zunahme der Schwankungen im Stromnetz durch die vermehrte Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien wie aus Windkraft und Photovoltaik ist das PSW ein wichtiger Baustein in der kommunikativen Vernetzung und Steuerung (smart grid). Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen zum Schutz der Fischfauna vom Betreiber Vattenfall umgesetzt werden, ergeben sich aus Sicht der Landesregierung derzeit keine weiteren Konsequenzen aus dem Gutachten. 6. Mit welchem Ziel und wann sollen in den Medien angekündigte Gespräche mit Vattenfall geführt werden? Die Gespräche wurden bereits geführt. Die abgestimmten Maßnahmen sollen in einem Vergleichsvertrag zwischen Vattenfall und dem Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vereinbart werden.