SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2289 18. Wahlperiode 2014-10-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Patrick Breyer und Wolfgang Dudda (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Crimemapping in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung Das vom Landeskriminalamt (LKA) betriebene System befindet sich noch im Aufbau. Die unterschiedlichen Komponenten werden sukzessive entwickelt und eingeführt. Die ersten Produkte ermöglichen einen nutzerspezifischen Überblick über die Kriminalitätslage landesweit sowie im regionalen Bereich und über das Verkehrsunfallgeschehen in Schleswig-Holstein. 1. Wie definiert die Landesregierung das neue Lage- und Analysesystems der Polizei und seine Zielsetzung? Antwort: Das neue Lage- und Analysesystem der Polizei definiert sich über den gesetzlichen und untergesetzlichen Auftrag des LKA, alle bedeutsamen Informatio- nen zur Kriminalitätsbekämpfung und ‐verhütung zu sammeln, auszuwerten und zu analysieren. Ziel des Systems ist die Auswertung von polizeilich relevanten Daten zur Kriminalitätsbekämpfung , zur Verkehrssicherheitsarbeit sowie zur Unterstützung einer effizienten Ressourcensteuerung. Die Auswertung soll operativen und strategischen Zwecken dienen. Drucksache 18/2289 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Inwiefern dient es der Gefahrenabwehr durch eine Prognose zukünftiger Straftaten und in wie fern der Aufklärung bereits erfolgter Taten? Antwort: Die durch das System gewonnenen Erkenntnisse können Grundlage taktischer Entscheidungen der Landespolizei an Kriminalitäts- oder Verkehrsunfallbrennpunkten sein (z.B. brennpunktorientierte Streifenkonzepte, Präsenzplanungen pp.). Durch die Feststellung von Tat- und Täter-Zusammenhängen können zudem Straftatenserien erkannt, bereits begangene Taten zugeordnet und aufgeklärt sowie weitere Serienstraftaten verhindert werden. 3. Welche Datenquellen mit welchen Datenarten (Datenfelder u.ä.) wird das System nutzen? Antwort: Als Datenquelle dienen die im Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) @rtus strukturiert erfassten Daten. Daneben werden Geodaten zur Visualisierung und Erkennung von Brennpunkten einbezogen. 4. Fließen hierbei auch personenbezogene Daten ein? Wenn ja, welche, mit welchem konkreten Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage? Antwort: Ja, in Abhängigkeit vom Produkt. Personenbezogene Daten werden derzeit insoweit verarbeitet, als es sich um Personen mit folgenden Rollen im VBS @rtus handelt: Beschuldigter Betroffener Hilflose Person Leiche Polizeipflichtiger Tatverdächtiger Vermisster Enthalten sind folgende Daten: Vorname Nachname Geburtsname Geburtsland Geschlecht Geburtsdatum Hauptwohnsitz mit Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer Diese Angaben werden für die regionale Lagedarstellung in den jeweiligen Arbeitsbereichen verwendet. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 188 und 194 LVwG. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2289 5. Geht die Landesregierung davon aus, dass aufgrund der Auswertungen des „Crimemappings“ Orte mit einem tatsächlich oder prognostisch überdurchschnittlichen Straftataufkommen besser identifiziert werden können? Antwort: Ja. Siehe Antworten zu Frage 2. und 3. 6. Kann aufgrund der Identifikation ein solcher Ort als gefährlicher Ort i.S.d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 LVwG oder als „Gefahrengebiet“ i.S.d. § 180 Abs. 3 Nr. 1 LVwG eingestuft werden? Wenn ja, gilt dies in jedem Fall oder welche weiteren tatsächlichen Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Antwort: Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidungen hierüber erfolgen aber differenziert und Einzelfall orientiert in den jeweils zuständigen Polizeibehörden. 7. Wurde das von der Kieler Polizei betriebene System (unabhängig) evaluiert? Es wird um eine Darstellung der Evaluationsmethode, der untersuchenden Person und der Ergebnisse gebeten. Antwort: Nein. Satz 2 der Antwort zu Frage 8 gilt auch hier. 8. Wird das neue landesweite System begleitend (unabhängig) evaluiert? Wenn ja, wie wird die Evaluation erfolgen und wer wird sie durchführen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Da sich das System noch im Aufbau befindet, ist über die Frage, wann und in welcher Form eine Evaluation erfolgen wird, noch nicht entschieden worden. Unabhängig davon begleiten Qualitäts- und Effizienzkontrolle den Wirkbetrieb permanent. 9. War der Landesdatenschutzbeauftragte bei der Projektierung eingebunden? Insofern er eine Stellungnahme abgegeben hat, wird darum gebeten, diese zur Verfügung zu stellen. Antwort: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist frühzeitig in die Konzeptionierung und fortlaufend entsprechend in die Entwicklung des Projektes eingebunden. Es gibt mündliche und schriftliche Bewertungen von dort, die entweder bereits berücksichtigt oder in Arbeit sind. Diese Bewertungen sollten dort unmittelbar eingeholt werden.