SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2296 18. Wahlperiode 02.10.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Informationsstand der Landesregierung im Ermittlungsverfahren gegen Frau Prof. Dr. Waltraud Wende Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen werden der besseren Übersichtlichkeit wegen für die einzelnen Ressorts getrennt beantwortet. Aus den nicht aufgeführten Ressorts wurde insgesamt Fehlan- zeige gemeldet. 1. Hat es seitens der Landesregierung im Zeitraum zwischen dem 25. August 2014 und dem 12. September 2014 Nachfragen in mündlicher oder schriftli- cher Form bei der Staatsanwaltschaft, dem Generalstaatsanwalt oder dem Justizministerium über den Sach- und Ermittlungsstand in dem Ermittlungsver- fahren gegen Prof. Dr. Wende gegeben und wenn ja, mit welcher Fragestel- lung und mit welchem Ergebnis? Antwort: Seitens der Landesregierung hat es keine Nachfragen gegeben. Drucksache 18/2296 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung oder ein Mitglied der Landesregierung im Zeitraum 25. August 2014 bis 12. September 2014 aus irgendeiner Quelle Informatio- nen zum Sach- und Ermittlungsstand in dem Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Wende erhalten und wenn ja, woher und mit welchem Inhalt? 3. Wann wurde das Justizministerium und wann die Justizministerin persönlich erstmals über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen Prof. Dr. Wende informiert? 4. Wann, wie, durch wen und mit welchem Inhalt wurde die Justizministerin seit dem 25. August 2014 über den Sach- und Ermittlungsstand im Ermittlungsver- fahren gegen Prof. Dr. Wende informiert? Antwort: Die Fragen 2.-4. werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beant- wortet. Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Am 25. August 2014 hat Oberstaatsanwältin Heß um 9:55 Uhr Herrn Staats- sekretär Schmidt-Elsaeßer in dessen Dienstzimmer mündlich über die Eröff- nung des Ermittlungsverfahrens gegen Frau Prof. Wende und die laufenden Durchsuchungen unterrichtet. Gleichzeitig ist Herrn Staatssekretär Schmidt- Elsaeßer der schriftliche BeStra-Bericht, der in der Anlage vier Durchsu- chungsbeschlüsse enthielt, übergeben worden. Der Staatssekretär hat sodann den Persönlichen Referenten der Justizministerin in Kenntnis gesetzt und ihn gebeten, die zu diesem Zeitpunkt auf einer Auslandsreise befindliche Justiz- ministerin telefonisch zu unterrichten. Die Justizministerin konnte zunächst te- lefonisch nicht erreicht werden, rief dann aber im Laufe des späten Vormittags zwischen 11:00 und 12:00 Uhr zurück und wurde sodann entsprechend infor- miert. Der BeStra-Bericht ist an keine Person außerhalb des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa weitergegeben worden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2296 3 Staatssekretär Schmidt-Elsaeßer hat vor dem Hintergrund der öffentlichen Be- richterstattung den Abteilungsleiter 3 am 26. August 2014 gebeten, mit der Staatsanwaltschaft telefonisch folgende Fragen zu klären: 1. Warum sind die Durchsuchungsbeschlüsse, die von Ende Juli datie- ren, erst am 25. August 2014 vollstreckt worden? 2. Wie ist die Durchsuchung der Wohnung von Frau Wende in Berlin abgelaufen? 3. Warum ist die Staatskanzlei nicht gebeten worden, die angeforderten Unterlagen herauszugeben und wurde stattdessen durchsucht? Die eingeholten Antworten hat Staatssekretär Schmidt-Elsaeßer der Landes- regierung mitgeteilt. Des Weiteren ist die Staatsanwaltschaft am 28. August 2014 telefonisch durch den zuständigen stellvertretenden Referatsleiter gebe- ten worden, diejenigen Durchsuchungsbeschlüsse, die dem BeStra-Bericht noch nicht beigefügt waren, für den Vorgang nachzureichen. Ergänzend for- derte der Abteilungsleiter 3 telefonisch am 29. August die zu Grunde liegen- den Anträge an. Die angeforderten Dokumente wurden am gleichen Tag übermittelt und zur Akte genommen. Staatssekretär und Ministerin wurden vom Inhalt der Anträge sowie der Beschlüsse in Kenntnis gesetzt. Am 16. September 2014 unterrichtete der Generalstaatsanwalt Herrn Staats- sekretär Schmidt-Elsaeßer telefonisch in der Zeit von 12:51 Uhr bis 13:02 Uhr über den wesentlichen Inhalt des 2. BeStra-Berichts. Dieser unterrichtete da- raufhin in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mündlich die Justizminis- terin. Der BeStra-Bericht ist bei Herrn Staatssekretär Schmidt-Elsaeßer am selben Tag per E-Mail um 14:28 Uhr und danach auch in schriftlicher Form eingegangen. Der Staatssekretär leitete die E-Mail um 14:32 Uhr an die Jus- tizministerin weiter. Auch der 2. BeStra-Bericht ist an keine Person außerhalb des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa weitergegeben worden. Drucksache 18/2296 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 (damaliges) Ministerium für Bildung und Wissenschaft Die (damalige) Ministerin Prof. Dr. Wende ist im Laufe des 25. August 2014 durch das LKA und die Staatsanwaltschaft persönlich über den Durchsu- chungsbeschluss informiert worden. Über den Beginn der Durchsuchung wur- de die zu diesem Zeitpunkt ortsabwesende damalige Ministerin bereits zuvor am Vormittag des 25. August 2014 durch ihre Büroleiterin telefonisch infor- miert. Staatskanzlei Am 25. August 2014 legte die Staatsanwaltschaft im Zuge der Durchsuchun- gen in der Staatskanzlei und im damaligen Ministerium für Bildung und Wis- senschaft einen Dursuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kiel vor, der gewis- se Rückschlüsse auf den Ermittlungsstand im Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Wende zulässt. Der Ministerpräsident ist über den Beschluss unter- richtet worden. Am 11.September 2014 suchten der Präsident der Universität Flensburg, Herr Prof. Dr. Reinhart, und die Vizepräsidentin Frau Prof. Dr. Gaitanides, den Be- auftragten des Ministerpräsidenten für Zentrale IT-, Organisations- und Perso- nalentwicklung, Herrn Dr. Büchmann, aufgrund einer am Vortag von den Ver- tretern der Universität Flensburg telefonisch geäußerten Gesprächsbitte auf. Sie trugen einen Sachverhalt vor, der Herrn Dr. Büchmann veranlasste, von Herrn Prof. Dr. Reinhart eine ergänzende dienstliche Erklärung zu erbitten. Die erbetene dienstliche Erklärung mit Anlagen ging Herrn Dr. Büchmann am 11. September 2014, 20.53 Uhr, zu, der diese am selben Abend nach 21.02 Uhr an den Ministerpräsidenten weiterleitete. Im Kern beschreibt die dienstliche Erklärung den (von der Staatsanwaltschaft sichergestellten) Fund eines Schreibens in den Unterlagen des Kanzlers der Universität Flensburg. Danach habe es eine schriftliche Vereinbarung zwi- schen dem Kanzler und Frau Wende vom 17. Oktober 2011 gegeben, die die Konditionen nach dem Ausscheiden der damaligen Präsidentin aus dem Prä- sidentenamt umschreibt. Im Wesentlichen: Stelle als Professorin an der Uni- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2296 5 versität Flensburg plus Differenz zwischen Professorengehalt und Präsiden- tenamt. Die schriftliche Vereinbarung stellt sich als Schreiben des Kanzlers an Frau Wende dar, das zwar den Briefkopf und den getippten Namenszug, aber keine handschriftliche Namenszeichnung des Kanzlers enthält. Der Kanzler hat am 5. September 2014 gegenüber dem Präsidenten Prof. Dr. Reinhart erklärt, dass er selbst nicht Verfasser des Schreibens sei. In einer Stellungnahme seiner Anwälte, die der dienstlichen Erklärung von Prof. Dr. Reinhart beilag, gegenüber der Staatsanwaltschaft, wird die Vermutung aus- gesprochen, dass das Schriftstück möglicherweise von Frau Wende erstellt worden sei. Die Vermutung wird mit einigen Vergleichsschriftstücken aus dem Zeitraum um den 17. Oktober 2011 untermauert. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Büchmann hat die Staatsanwaltschaft am 12. September 2014 erklärt, dass aus deren Sicht der dienstliche Umgang mit den von Prof. Dr. Reinhart übermittelten Schriftstücken unproblematisch sei. Der Sachverhalt wurde am 12. September 2014 nach Ende des Landtages mit dem Ministerpräsidenten erörtert. Daraufhin terminierte der Ministerpräsident ein Treffen mit Ministerin Prof. Dr. Wende, das anschließend in seinem Dienstzimmer unter vier Augen stattfand. Im Verlaufe des Gesprächs erklärte Frau Wende ihren Rücktritt. 5. Wurden die unter 5. genannten Informationen innerhalb der Landesregierung an andere Stellen weitergeleitet und wenn ja, in welchem Umfange und an wen konkret? Antwort: Die Frage wird hier so verstanden, dass „die unter 4. genannten In- formationen“ erfragt werden sollen. Es wird auf die Antwort zu Ziff. 2-4. ver- wiesen. Darüber hinaus hat keine Weitergabe der Informationen stattgefun- den.