SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2297 18. Wahlperiode 2014-10-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Personal- und Krankenstand in der Landespolizei 1. Wie hoch ist der aktuelle Krankenstand (Stichtag 1. September 2014) unter den Beschäftigten der Landespolizei - jeweils nach Polizeidirektionen und Ämtern bei a) Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten, b) Verwaltungsbeamtinnen und –beamten und c) Beschäftigten? Es wird um die Angabe des prozentualen Krankenstand bezogen auf die jeweilige Dienststelle und das Amt, die Anzahl der erkrankten Personen und die Anzahl der krankheitsbedingt nicht zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente gebeten. Antwort: Eine statistische Auswertung zum aktuellen Krankenstand (Stichtag 1.09.2014) liegt nicht vor. In der Vergangenheit hat die Landespolizei einmalig auf der Basis der Arbeitszeitdaten aus den Jahren 2009 und 2010 Untersuchungen zum Krankenstand in der Landespolizei durchgeführt. Eine Unterscheidung nach Polizeivollzug, Verwaltungsbeamte oder Beschäftigte bzw. nach Laufbahngruppen wurde hierbei nicht vorgenommen. Insgesamt lag die Krankheitsquote der Behörden bei 6,5%. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Ämter bzw. Dienststellen betrachtet wurden. Drucksache 18/2297 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Derzeit befasst sich die Landespolizei im Themenkomplex zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) mit Möglichkeiten der „Erhebung und der statistischen Auswertung von Fehlzeiten für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Landespolizei SH“. Entsprechend gesichertes Datenmaterial wird aber keinesfalls vor dem Frühjahr 2015 zur Verfügung stehen. 2. Wie hat sich der Krankenstand insgesamt und aufgeschlüsselt auf die unter 1. genannten Gruppen in den Jahren 2010 bis September 2014 entwickelt? Ich bitte um die Darstellung des durchschnittlichen prozentualen und absoluten (erkrankte Personen und Vollzeitstellenäquivalente) Krankenstandes pro Jahr und Direktion/Amt sowie um eine Aufschlüsselung hinsichtlich der jeweiligen Laufbahngruppen der unter 1a) genannten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie hat sich die durchschnittliche Erkrankungsdauer insgesamt und aufgeschlüsselt auf die unter 1. genannten Gruppen, hinsichtlich a) auch der Laufbahngruppen, von 2010 bis einschließlich August 2014 entwickelt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie hoch waren die absoluten krankheitsbedingten Fehltage jeweils in den Jahren 2010 bis einschließlich August 2014? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Mit welcher durchschnittlichen Jahresarbeitszeit wird bei der Personalbedarfsbemessung kalkuliert? Soweit hierbei unterschiedliche Ansätze bestehen, wird um eine entsprechend aufgeschlüsselte Darstellung gebeten. Antwort: Sofern für Personalbedarfsbemessungen die durchschnittliche Jahresarbeitszeit als Berechnungsparameter Anwendung findet, wird der jeweilige Wert der vom Finanzministerium veröffentlichten aktuellen Personalkostentabelle verwendet. Für das Jahr 2014 ist darin eine effektive Jahresarbeitszeit von 1.682 Stunden für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 – A 14 ausgewiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2297 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Fragen 1. bis 5. zu anderen Bundesländern? Antwort: Hinsichtlich der erfolgten Fragestellung sind keine Erkenntnisse aus anderen Bundesländern bekannt.