SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/23 18. Wahlperiode 28.06.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Nachtragshaushalt 2012 1. Ist von der Landesregierung die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2012 beabsichtigt , um gemäß Zeile 383/384 Koalitionsvertrag „bereits 2012/2013 die personelle Situation an den Schulen mit 300 Stellen zu verbessern“ und um gemäß Zeile 376/377 Koalitionsvertrag „beginnend mit den Hochschulen bereits 2012 Zukunftsinvestitionen zu finanzieren“? Antwort: Ein Nachtragshaushalt ist für 2012 vorerst nicht geplant. 1. a) Wenn ja: Wann soll dieser Nachtragshaushalt dem Parlament zugeleitet werden? Antwort: Entfällt. 1. b) Wenn nein: Wie sollen die zitierte Aussagen des Koalitionsvertrages ohne Nachtragshaushalt im Jahr 2012 umgesetzt werden? Antwort: Die Überlegungen der Landesregierung zu einer personellen Verbesserung an den Schulen zum Schuljahr 2012/13 sind noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für die Zukunftsinvestitionen an den Hochschulen. Die Landesregierung prüft, ob die personellen Bedarfe im 1. Schulhalbjahr 2012/13 mit Mitteln aus dem Vertretungsfonds gedeckt werden können.