SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2305 18. Wahlperiode 2. Oktober 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Umstrukturierungen in der Landesregierung Vorbemerkung des Fragestellers: Gestern (16.09.2014) gab die Landesregierung die Verlagerung des Wissenschaftsressorts aus dem bisherigen Ministerium für Bildung und Wissenschaft in das bisherige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung bekannt. 1. Welche Gründe haben zur o.g. Umstrukturierung geführt? Antwort: Die Landesregierung hat am 16. September 2014 einen ‚Corporate Governance Kodex‘ beschlossen, der Regeln für Führung, Überwachung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen festlegt. Dabei sollen auch Interessenkonflikte durch Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Geschäftsleitungen öffentlicher Unternehmen und deren Kontrolleuren ausgeschlossen werden. Da die neue Ministerin für Schule und Berufsbildung mit dem Vorstandsvorsitzenden des UKSH verschwägert ist, wird zur Vermeidung von Interessenkonflikten die Zuständigkeit für den Wissenschaftsbereich in das Ministerium für Soziales, Gesundheit , Wissenschaft und Gleichstellung verlagert. 2. Welche personellen, räumlichen und prozessualen Umstrukturierungsmaßnah- men sind mit der o.g. Verlagerung verbunden? Welche Kosten entstehen für die einzelnen Maßnahmen? (bitte Aufschlüsselung nach Einzelmaßnahmen) 3. Sind für die räumlichen Umstrukturierungsmaßnahmen Zwischenlösungen im Be- zug auf die Dienstgebäude notwendig? Wenn ja, welche und zu welchen Kosten? Antwort zu Fragen 2 und 3: Derzeit laufen die Abstimmungen zwischen den be- Drucksache 18/2305 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode troffenen Ressorts über den Umfang der umzusetzenden Stellen und Haushaltsmittel sowie den von der Organisationsänderung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Abschluss dieser Abstimmungen können die Folgen der Organisationsentscheidung nicht abschließend dargestellt werden. 4. Welche Synergieeffekte erhofft sich die Landesregierung aus der o.g. Umstruktu- rierung? Antwort: Durch die Verlagerung der Zuständigkeit in das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (MSGWG) ergeben sich Synergien bei den Abstimmungsprozessen insbesondere mit dem Gesundheitsbereich. 5. Welche neuen Schnittstellen entstehen durch die o.g. Umstrukturierung? Antwort: Abstimmungsbedarf zwischen dem Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) und dem MSGWG entsteht bei der Zusammenarbeit auf BundLänderebene sowie in Bezug auf die auch jetzt schon bestehende Schnittstelle zwischen dem Wissenschafts- und Schulbereich, insbesondere bei der Lehrkräftebildung .