SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2308 18. Wahlperiode 2014-10-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Schülerinnen und Schüler mit Auslandsaufenthalten 1. Trifft es zu, dass zum Schuljahr 2014/2015 eine Anordnung aus dem Bildungs- ministerium an die Schulen erging, nach der Schülerinnen und Schüler, die als Austauschschüler einen Auslandsaufenthalt antreten, nicht in der offiziellen Schulstatistik zu führen sind, die die Grundlage für die Lehrerzuweisung dar- stellt? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese neue Regelung? Antwort: Nein, es gab keine Anordnung aus dem Bildungsministerium. Für die Schulstatistik gilt - wie in den vergangenen Jahren - die Stichtagsregelung, daher werden laut Sta- tistikamt Nord die Schülerinnen und Schüler, die sich zum Stichtag der Datenerhe- bung im Ausland aufhalten, nicht mitgezählt. Bei einer Zählung müssten sie einer Klasse zugeordnet werden, in der sie faktisch nicht sind. Sie würden Messgrößen wie Klassenfrequenz und Schüler-Lehrer-Relationen verfälschen. Die Zahl der im Ausland befindlichen Schülerinnen und Schüler hat keine Auswir- kung auf die Berechnung der Lehrerstellen, da das Personalzuweisungsverfahren (PZV) zu einem Zeitpunkt lange vor Beginn des Schuljahres auf Grundlage von Schülerzahlprognosen erfolgt. In diesen Prognosen werden keine Abzüge aufgrund von Auslandsaufenthalten berechnet. 2. Trifft es weiterhin zu, dass auch die Schülerinnen und Schüler, die als Gast- oder Austauschschüler in Schleswig-Holsteins Schulen dem Unterricht beiwoh- nen ausdrücklich nicht in der Schulstatistik, die Grundlage für die Lehrerzuwei- sung ist, geführt werden soll? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung die- se Regelung? Antwort: Gastschüler an Schleswig-Holsteins Schulen werden in der Schulstatistik nicht mit- gezählt. Die einzelnen Gast- bzw. Austauschschüler werden an ihrer aufnehmenden Schule bestehenden Klassen zugeordnet, so dass in der Praxis kein zusätzlicher Lehrkräftebedarf entsteht. Dem Bildungsministerium ist kein Fall bekannt, in dem auf Grund eines Gast- bzw. Austauschschülers eine neue Klasse gebildet werden muss- te. Im Übrigen ist die Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Lehrerstellen durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt und ändert sich nicht durch vorhandene Gast- bzw. Austauschschüler. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein sind derzeit als Gast- oder Austauschschüler im Ausland? Es wird darum gebeten, diese Frage aufgeschlüsselt nach Schularten und Krei- sen zu beantworten. Antwort: ‚Gast- und Austauschschüler‘ ist kein Merkmal der Schulstatistik, daher liegen dies- bezüglich keine Angaben vor. 4. Wie viele der unter Frage 3) genannten Schülerinnen und Schüler verbringen ein komplettes Jahr im Ausland? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche Auswirkungen haben Gast-oder Austauschschüler auf die Berechnung von Lehrerstellen und Lehrerstunden, wenn sie zwar in einer Klasse beschult werden, aber nicht in die Schülerstatistik eingerechnet werden? Wenn diese Schüler keinen rechnerischen Einfluss auf die Planung von Lehrer- stellen haben, wer unterrichtet diese Schüler? Antwort: Siehe Antworten zu Frage 1 und 2.