SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2313 18. Wahlperiode 07.10.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Tätigkeit des Integrationsamtes 1. Welche Priorität misst die Landesregierung dem Integrationsamt und seiner Aufgabenstellung bei? Antwort: Die Landesregierung misst der gesetzlichen Aufgabenstellung des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) eine hohe Bedeutung zu. Die Landesregierung hat daher das Integrationsamt dieser Bedeutung entsprechend 2013 in das damalige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung als Referat in die Abteilung „Soziales“ integriert. 2. Wie verträgt sich dieser Anspruch der Landesregierung mit der zeitfernen Erledigung von Vorgängen im Integrationsamt zu Jahresabrechnungen, Bewilligungen und Anerkennungen wo nach Kenntnis des Unterzeichners nach neun Monaten des laufenden relevanten Jahres 2013 erst mit der Ankündigung der Bearbeitung begonnen wurde, wie bei der DG Kappeln? Antwort: Seit dem 18. August 2014 befindet sich das Integrationsamt unter einer neuen Leitung. Zurzeit werden bisherige Arbeitsabläufe überprüft und neu organisiert, um für die „Kunden“ des Integrationsamtes schnelle und unbürokratische Hilfen nach den Regelungen des SGB IX zu gewährleisten. Drucksache 18/2313 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Trotz des von der Landesregierung beschlossenen Personalabbaupfades werden daher bis zum Jahresende 2014 nach einer internen Prioritätensetzung im Ressort offene Stellen im Integrationsamt nachbesetzt. 2