SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2317 18. Wahlperiode 8. Oktober 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Geschäftsverteilung der Landesregierung Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Mitteilung des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein ist beabsichtigt , zum 1. November 2014 die Geschäftsverteilung der Landesregierung zu ändern, wobei sich die Bezeichnungen von zwei Ministerien schon zum 16. September 2014 geändert haben, nämlich „Ministerium für Schule und Berufsbildung“ und „Ministerium für Soziale, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung“. 1. Wie lauten die genauen Amtsbezeichnungen, mit denen die Ministerinnen Alheit und Ernst mit Ernennungsurkunde vom 16. September 2014 durch den Ministerpräsidenten ernannt wurden? Ministerin Alheit: Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Ministerin Ernst: Ministerin für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein 2. Aus welchen Gründen erfolgt die Änderung der Geschäftsverteilung der Lan- desregierung erst mit Wirkung zum 01. November 2014? Drucksache 18/2317 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Änderung der Geschäftsverteilung erfolgt in Bezug auf die rechtlichen Zu- ständigkeiten der Ministerien mit Wirkung zum 1. November 2014, weil die mit der Änderung verbundenen organisatorischen, personellen und haushalteri- schen Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt werden müssen und dazu ein Zeitraum von ca. sechs Wochen benötigt wird. Auch für die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) vorgeschriebene Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein wird ein zeitlicher Vorlauf benötigt. Vorbemerkung der Landesregierung zur Antwort zu den Fragen 3 bis 5: Bei einer Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Ministerien ist zwischen dem Übergang der politischen Verantwortung und dem Übergang der durch Rechtsvor- schriften einem Ministerium zugewiesenen Zuständigkeiten sowie der Änderung der Ressortbezeichnung zu unterscheiden. Die neuen Ressortbezeichnungen sind in beiden Ministerien zugleich mit der Beru- fung der Ministerinnen wirksam geworden. Zugleich ist auch die politische Verant- wortung für die mit der Änderung der Geschäftsverteilung neu zugewiesenen Berei- che Wissenschaft bzw. Berufsbildung auf die neuen Ministerinnen übergegangen. Zur politischen Verantwortung gehört auch die Vorbereitung der diese Bereiche be- treffenden Kabinettsentscheidungen. Für die in Rechtsvorschriften einem Ministerium zugewiesenen Zuständigkeiten be- stimmt § 27 Abs. 1 Satz 1 LVwG, dass diese im Fall einer neuen Abgrenzung der Geschäftsbereiche auf das nach Abgrenzung zuständige Ministerium übergehen; § 27 Abs. 1 Satz 2 LVwG bestimmt weiter, dass der Ministerpräsident hierauf und auf den Zeitpunkt des Überganges im Gesetz-und Verordnungsblatt hinzuweisen hat. Daraus folgt, dass die politische Verantwortung und die rechtlichen Zuständigkeiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten übergehen können. Dies ist - wie regelmäßig auch bei früheren Veränderungen der Geschäftsbereiche aus Anlass von Neu-und Umbil- dungen der Landesregierung - auch jetzt der Fall. In der Übergangszeit zwischen der Neubildung der Landesregierung und dem Wirksamwerden der neuen Geschäftsver- teilung werden in den durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeitsberei- chen Rechtsakte durch das bisher noch zuständige Ministerium ausgefertigt. Dies geschieht unter der neuen Ressortbezeichnung, da gemäß § 27Abs. 2 LVwG eine Änderung der Ressortbezeichnung die Zuständigkeiten allein nicht berührt. Aus dem sofortigen Übergang der politischen Verantwortung folgt, dass sich das rechtlich noch zuständige Ministerium mit der oder dem politisch jetzt schon und künftig auch rechtlich zuständigen Ministerin oder Minister über wesentliche Rechtsakte abstim- men muss. 3. Ist die Ministerin für Wissenschaft Alheit jetzt schon zuständig bzw. vertre- tungsberechtigt für den Bereich Wissenschaft oder heißt sie nur so? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2317 3 Falls nein, wer ist bis voraussichtlich 01. November 2014 für den Bereich Wis- senschaft verantwortlich? Ministerin Alheit ist politisch für den Bereich Wissenschaft verantwortlich. Zur Vertretungsbefugnis bei Rechtsakten wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Ist die Ministerin für Berufsbildung Ernst jetzt schon zuständig bzw. verant- wortlich für den Bereich Berufliche Bildung oder heißt sie nur so? Falls nein, wer ist bis voraussichtlich 01. November 2014 für den Bereich Be- rufliche Bildung verantwortlich? Ministerin Ernst ist politisch für den Bereich Berufliche Bildung verantwortlich. Zur Vertretungsbefugnis bei Rechtsakten wird auf die Vorbemerkung verwie- sen. 5. Welche Ministerin bereitet bis 01. November 2014 für das Kabinett Entschei- dungen der Landesregierung zu den Hochschulen, Fachhochschulen und dem UKSH vor und ist dafür verantwortlich? Ministerin Alheit.