SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2346 18. Wahlperiode 10.10.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Nachqualifikation von Kulturdenkmalen 1. Was genau ist mit der „Nachqualifikation der Liste“ (Drs. 18/2182, Antwort zu Frage 5) der Kulturdenkmale gemeint, die das Landesamt für Denkmalpflege umzusetzen hat? 2. Aus welchem Grund ist nach der Inventarisation der Kulturdenkmale die genannte Nachqualifikation der Liste vonnöten? Antwort zu Fragen 1. und 2.: Das von der Landesregierung initiierte Projekt lautet „Schnellerfassung und Revision der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein“. Unter Nachqualifikation der Objekte ist die Inventarisierung zu verstehen, die im Landesamt für Denkmalpflege durch die verantwortliche Inventarisatorin vorgenommen wird. Wie bereits in der Drucksache 18/2182 unter Antwort 5 erläutert, geht die Landesregierung davon aus, dass der über Jahrzehnte entstandene Rückstau einer fortlaufenden Erfassung und Bewertung des Denkmalbestandes besonders der einfachen Kulturdenkmale im Rahmen des Projektes abgebaut werden kann. Und wie ebenfalls in der Drucksache 18/2182 zu Frage 4 beantwortet, geht die Landesregierung davon aus, dass der Rückstau der Inventarisation – also die Nachqualifizierung – erst bis 2020 abgebaut sein wird. 3. Ist davon auszugehen, dass die Schnellerfassung der Kulturdenkmale als nicht rechtlich verbindlich eingestuft werden kann, wenn „die genauere Bewertung“ (Drs. 18/2182) durch die sogenannte Nachqualifikation erst im Nachhinein erfolgt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Folgen hätte dies für die Eigentümer? Drucksache 18/2346 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Im Rahmen des auf zwei Jahre ausgelegten Projektes Revision und Schnellerfassung der Kulturdenkmale werden die Objekte beschrieben und bewertet. Die sog. Nachqualifikation, also die Inventarisierung, erfolgt sukzessive vorrangig für die derzeitigen einfachen Kulturdenkmale. Auf Grundlage der im Projekt geleisteten Arbeit wird es möglich sein, zukünftig zeitnah rechtsverbindliche Denkmallisten zu erstellen.