SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2356 18. Wahlperiode 20.10.14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Zukunftsentwicklung des Landes Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: In der Finanzausschusssitzung am 29. September 2014 hat der Chef der Staatskanzlei , Thomas Losse-Müller, sinngemäß erklärt, dass die im Einzelplan 03, Kapitel 03 01 aufgeführte Begründung zum Titel 535 02 „Zukunftsentwicklung des Landes Schleswig-Holstein“ korrigiert werde, weil sie in Teilen fehlerhaft sei. Auf der Internetseite der Staatskanzlei (Stand: 30. September 2014) heißt es des Weiteren: „Zu der Koordinierung der Koalitionspartner und der Verbindungsreferententätigkeit gehört es, die Interessen der drei Koalitionspartner regierungsintern zu vernetzen und Themen ressortübergreifend politisch zu koordinieren. Dafür nehmen die drei Verbindungsreferenten unter anderem an den Kabinettssitzungen und Staatssekretärsbesprechungen sowie an den Fraktionssitzungen teil.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Aus dem Haushaltstitel 0301 535 02 (Zukunftsentwicklung des Landes SchleswigHolstein ) werden Veranstaltungen und Publikationen zu ressortübergreifenden Themen wie Bürgerbeteiligung und Demografie bzw. anderen Zukunftsthemen sowie ab 2015 der Auftritt des Landes auf der Ländermeile im Rahmen des Tages der deutschen Einheit finanziert. Außerdem werden aus dem Titel dem Ministerium für Wirtschaft , Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Mittel für das Dialogforum Fehmarnbelt-Querung zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird auf den Umdruck 18/3305 (Antworten der Landesregierung zu den Fragen der Fraktionen zum Haushaltsentwurf 2015 - Epl. 03 -) verwiesen. Drucksache 18/2356 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 1. Was genau ist bei der Begründung zu diesem Haushaltstitel falsch und wer zeichnet für diesen Fehler verantwortlich? Antwort: Die im Haushaltsentwurf enthaltenen Erläuterungen zum Titel 0301 535 02 erklären nicht die dort veranschlagten Ausgaben. Die Erläuterungen werden angepasst. 2. Warum wurde zugleich eine weitere, weitergehende Begründung für die Koordinierung der Koalitionspartner auf der Internetseite der Staatskanzlei aufgeführt? Ist diese auch falsch? a. Wenn ja, wer zeichnet für diesen Fehler verantwortlich? b. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Auf der Internetseite werden die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei beschrieben. Die dortige Präsentation der Stabsstelle Koordinierung und Planung ist teilweise falsch. Aufgaben, die in den Bereich von Parteien und Fraktionen fallen, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weder übertragen noch eigenständig von ihnen wahrgenommen werden. Hierzu wird auf den mit Pressemitteilung veröffentlichten Beschluss der Landesregierung vom 9. Februar 1988 verwiesen. Zu den Aufgaben der Stabsstelle Koordinierung und Planung gehört nicht die Koordinierung der Koalitionspartner. Der Internetauftritt wird angepasst. 3. Aus welchem Grund ist die „Koordinierung der Koalitionspartner und Verbindungsreferententätigkeiten “ für das Haushaltsjahr 2015 nicht mehr sachlich begründbar, wenn dies für das Haushaltsjahr 2014 noch unproblematisch war? Antwort: Siehe Vorbemerkung und Antworten zu den Fragen 1 und 2. 4. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich „Koordinierung der Koalitionspartner und Verbindungsreferententätigkeiten“ wurden bislang (Stand 1. Oktober 2014) im Haushaltsjahr 2014 mit Landesmitteln finanziert? Antwort: Keine. 5. Ist es aus Sicht der Landesregierung rechtlich zulässig, wenn Mitarbeiter der Arbeitsebene der Staatskanzlei „die Interessen der drei Koalitionspartner regierungsintern (…) vernetzen“? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Auch hierzu wird auf den unter Frage 2 zitierten Beschluss der Landesregierung vom 9. Februar 1988 verwiesen. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2356 6. Ist nach Ansicht der Landesregierung die Koordinierung der Koalitionspartner ein Beitrag zur Zukunftsentwicklung Schleswig-Holsteins? Antwort: Siehe Vorbemerkung und die Antworten auf die vorangegangenen Fragen. 3