SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2357 18. Wahlperiode 2014-10-16 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Organisation, Aufgabenstellung und Finanzierung der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung der Schleswig-Holsteinischen Juristischen Gesellschaft (SHJG) am Mittwoch, 24. September 2014 zum Thema „Antidopingstaat Deutschland?“ hat der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Udo Steiner - zugleich auch Vorsitzender der Antidopingkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Ständigen Schiedsgerichts der deutschen Fußball-Bundesligen – sich unter anderem auch mit der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) auseinandergesetzt. Im Juli 2002 wurde die NADA als Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Bonn gegründet . Seit mehr als zehn Jahren fungiert die NADA als Kompetenzzentrum für den so genannten „sauberen Sport“ in der Bundesrepublik Deutschland und refinanziert sich aus Zuwendungen sowie Zustiftungen und deren Erträge. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Einnahmen der NADA durch Zustiftungen und Zuwendungen in den Jahren 2002 bis einschließlich 2014 insgesamt? Drucksache 18/ 2357 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 (Bitte die Summen der Zustiftungen und der Zuwendungen getrennt voneinander und nach einzelnen Jahren in einer Tabelle in dem obig erbetenen Zeitraum darstellen.) Antwort: Die Einnahmen der NADA sind den jeweiligen Jahresberichten zu entnehmen (siehe http://www.nada.de/de/service-infos/downloads/jahresberichte/). Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor, da Schleswig-Holstein nicht in den Stiftungsorganen der NADA tätig ist. Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Köln, oberste Stiftungsaufsichtsbehörde ist das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. In welcher Höhe hat das Land Schleswig-Holstein seit Gründung der NADA in den Jahren 2002 bis einschließlich 2014 a.) Zustiftungen an die NADA pro Jahr geleistet? b.) Zuwendungen an die NADA pro Jahr geleistet? Antwort: a) Im Jahr 2002 hat sich das Land Schleswig-Holstein i. H. v. 33.117,39 € am Stiftungskapital der NADA beteiligt. In den Jahren 2008 bis 2010 sowie in 2012 und 2013 wurden Zustiftungen für Dopingpräventionsmaßnahmen von jeweils 15.000 € getätigt. Im Jahr 2011 waren es 10.000 €. Somit sind in den Jahren 2002 – 2013 Zustiftungen i. H. v. insgesamt 118.117,39 € aus Sportfördermitteln bereitgestellt worden. Für das Haushaltsjahr 2014 ist eine weitere Zustiftung bis zu einer Höhe von 15.000 € geplant. b) Es wurde keine direkten Zuwendungen im Zeitraum von 2002 bis 2014 an die NADA geleistet. 3. In welcher Höhe hat die NADA Ausgaben für welche Bereiche in den letzten drei Jahren (2011 bis 2013) geltend gemacht? Antwort: Angaben zu den Ausgaben sind den jeweiligen Jahresberichten der NADA zu entnehmen, siehe auch die Antwort zu Frage 1. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2357 3 4. Wie viele Präventionsmaßnahmen und wie viele Kontrollen bei deutschen Athletinnen und Athleten im In- und im Ausland wurden im Jahre 2003 und dazu im Vergleich im Jahre 2013 durchgeführt und welche Kosten sind hierfür angefallen ? Antwort: Angaben zu Präventionsmaßnahmen und Kontrollen sind den jeweiligen Jahresberichten der NADA zu entnehmen, siehe auch die Antwort zu Frage 1. 5. Wie viele Athletinnen und Athleten aus dem Land Schleswig-Holstein wurden in den letzten drei Jahren und werden aktuell in diesem Jahr von der NADA im präventiven Bereich betreut und kontrolliert? Antwort: Diese Daten liegen weder dem Landessportverband noch der Landesregierung vor. 6. Hat sich die Landesregierung mit der Einführung eines so genannten „AntiDoping -Gesetzes“ inhaltlich auseinandergesetzt? a.) Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis ist die Regierung gekommen? b.) Wenn nein, weshalb noch nicht? Antwort: a) Die Landesregierung war und ist an den schwerpunktmäßig in der Sport- minister- und der Justizministerkonferenz geführten Diskussionen um eine verbesserte Dopingprävention beteiligt.. Mit den Entwürfen der Gesetze zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung war die Landesregierung von Beginn an befasst, erstmals mit dem „Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG) vom September 2012. Der Gesetzentwurf des Bundesrats „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung“ (BR-Drs. 266/13[B], jetzt BT-Drs. 18/294) ist im November 2013 mit den Stimmen Schleswig-Holsteins beschlossen worden . b) Entfällt.